Studium an Filmhochschulen
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Alle wichtigen Infos über Bafög: Mit Bafög beziehungsweise Bafög-Förderung unterstützt der Staat junge Menschen bei der Studienfinanzierung. Wir erklären alles rund um Bafög-Antrag, Bafög-Berechtigung, Höhe der Bafög-Förderung und Rückzahlung.
Im Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: Bafög) wird geregelt, wen Bund und Länder bei der Studienfinanzierung unterstützen – und wie lange und mit wie viel Geld. Der Begriff "Bafög" bezeichnet also eigentlich die gesetzlichen Regelungen. Meistens wird er jedoch als Synonym für die Bafög-Förderung, also das Geld, das an die Studenten fließt, benutzt.
Wer sich auf das spätere Berufsleben vorbereitet, verfügt in der Regel mehrere Jahre lang über kein oder nur ein sehr geringes Einkommen. Die Ausgaben sind jedoch trotzdem hoch. Miete, Telefon, Bücher und andere Kosten summieren sich schnell auf mehrere hundert Euro pro Monat. In vielen Fällen übernehmen daher die Eltern die Studienfinanzierung oder zahlen für den Besuch einer Berufsfachschule. Viele Studenten verdienen sich durch Nebenjobs noch etwas dazu.
Damit diejenigen, deren Eltern sich die Finanzierung einer Ausbildung nicht leisten können, nicht benachteiligt werden und trotzdem studieren oder eine Berufsfachschule besuchen können, wurde in Deutschland in den Siebzigerjahren beschlossen, die Kinder einkommensschwacher Eltern bei der Studienfinanzierung zu unterstützen. Während Schüler diese Zuschüsse vom Staat nicht zurückzahlen müssen, bekommen Studenten in der Regel nur die Hälfte der Leistungen "geschenkt", die andere dagegen als zinsloses Darlehen.
Die Voraussetzungen für die Bafög-Förderung: Die Ausbildung des Antragstellers muss nach dem Bafög förderungsfähig sein.
Unter diesen Voraussetzungen kannst du Bafög erhalten:
Azubis in einer betrieblichen/dualen Ausbildung haben keinen Anspruch auf Bafög, aber – unter bestimmten Voraussetzungen – auf die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Bundesagentur für Arbeit.
Diese weiteren Voraussetzungen musst du erfüllen, um dich für eine Förderung durch Bafög zu qualifizieren:
Bafög ohne deutsche Staatsbürgerschaft
Diese Kriterien sorgen dafür, dass du Bafög auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit erhältst:
Wenn du eines diese Kriterien erfüllst, hast du im Regelfall die gleichen Optionen auf Bafög wie jemand mit einer deutschen Staatsbürgerschaft
Die Bafög-Höchstsätze (inklusive Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag) nach Ausbildungsstätten:
Eine aktuelle Übersicht findest du auch beim Bundesministerium für Bildung und Finanzen. Für Praktikanten gilt der Bedarfssatz für die Ausbildung, mit der das Praktikum zusammenhängt.
Die oben genannten Bedarfssätze beinhalten bereits die Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung, die jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Weitere Zuschläge, beispielsweise für die Kinderbetreuung, sind möglich. Unter Berücksichtigung aller Zuschläge kann ein Studierender ohne Kind maximal 853 Euro monatlich an Bafög-Förderung einstreichen.
Hat der Geförderte Kinder, erhöht sich die monatliche Bafög-Förderung, und zwar um 140 Euro für jedes Kind.
Auch beim Absolvieren einer Ausbildung oder eines Teils der Ausbildung in einem anderen Land kann man eine Bafög-Förderung erhalten. Seit Dezember 2007 ist dies sogar noch leichter als zuvor. Heute ist beispielsweise ein Studium im EU-Ausland oder in der Schweiz vom ersten bis zum letzten Semester förderungsfähig. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU bzw. der Schweiz erhältst du hingegen nur maximal ein Jahr lang eine Bafög-Förderung. Zusätzlich zum normalen Förderbetrag kommen je nach Land unterschiedliche Zuschläge oben drauf, z.B. für Studiengebühren, Reisen und die Krankenversicherung. Übrigens: Auch Auslandspraktika sind durch das Auslandsbafög förderungsfähig, aber nur, wenn die Ausbildungsstätte oder die zuständige Prüfungsstelle anerkennt, dass diese den Anforderungen aus der jeweiligen Prüfungsordnung genügen und ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden sind.
Als Schüler oder Berufsschüler wird man gefördert, solange man die Schule, Berufsfachschule oder Ausbildungsstätte besucht. Dies gilt auch, wenn eine Klasse wiederholt werden muss. Studenten wird Bafög für Zeiträume von jeweils 12 Monaten bewilligt. Man muss es also immer wieder neu beantragen (dieser "Weiterförderungsantrag" muss spätestens zwei Kalendermonate vor Ablauf eines Bewilligungszeitraums gestellt werden).
An Hochschulen gibt es jedoch eine Förderungshöchstdauer. Die Dauer der Bafög-Förderung für Studierende an Hochschulen richtet sich nach der gewählten Fachrichtung. Die Förderungshöchstdauer ergibt sich aus der jeweiligen Regelstudienzeit oder unmittelbar aus dem Bafög. Studierende an Akademien und Höheren Fachschulen werden für die Dauer der vorgesehenen Ausbildungszeit gefördert. Übrigens: Bei einer Förderung eines Studiums muss der Empfänger zum Ende des vierten Fachsemesters (teilweise sogar schon zum Ende des zweiten Semesters) einen Leistungsnachweis beim Bafög-Amt vorlegen, um weiterhin Bafög beziehen zu können.
Schüler müssen empfangene Bafög-Leistungen in der Regel nicht zurückzahlen. Studenten dagegen erhalten nur die Hälfte des Geldes rückzahlungsfrei, die andere als zinsloses Darlehen. Für die Bafög-Rückzahlung gibt es eine Reihe von Regelungen:
Ob jemand Anspruch auf Bafög-Leistungen hat und, wenn ja, in welcher Höhe, lässt sich mit dem Taschenrechner kaum ermitteln, und auch Bafög-Rechner im Internet sind bestenfalls für eine grobe Orientierung geeignet. Experten empfehlen daher jedem, vor Antritt einer Ausbildung einen Bafög-Antrag zu stellen – schlimmstenfalls gibt es halt eine Absage.
Unter www.das-neue-bafoeg.de sind die Adressen der zuständigen Bafög-Ämter, Formulare zur Antragstellung und weitere Infos zu finden.
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