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Bafög 2024: Das Wichtigste im Überblick

Alle wichtigen Infos zum Bafög 2024: Mit Bafög beziehungsweise Bafög-Förderung unterstützt der Staat junge Menschen bei der Studienfinanzierung. Wir erklären alles rund um die beliebte Bafög-Förderung.

Bafög - was ist das eigentlich?

Im Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: Bafög) wird geregelt, wen Bund und Länder bei der Studienfinanzierung unterstützen – wie lange und mit welcher Förderungssumme. Der Begriff "Bafög" bezeichnet also eigentlich die gesetzlichen Regelungen. Meistens wird er jedoch als Synonym für die Bafög-Förderung benutzt, also für das ausgezahlte Geld, das an die Studenten fließt.

Warum gibt es Bafög?

Wer sich auf das spätere Berufsleben vorbereitet, verfügt in der Regel mehrere Jahre lang über kein oder nur ein sehr geringes Einkommen. Ausgaben gibt es natürlich dennoch. Miete, Lebensmittel, Handy, Internet, Bücher und andere Kosten summieren sich schnell auf mehrere hundert Euro pro Monat. In vielen Fällen übernehmen die Eltern die Studienfinanzierung oder zahlen für den Besuch einer Berufsfachschule. Oft kommen Student:innen aber dennoch nicht drum herum, sich durch einen Nebenjob noch etwas dazu zu verdienen.

Damit diejenigen, deren Eltern sich die Finanzierung einer Ausbildung nicht leisten können, nicht benachteiligt werden und trotzdem studieren oder eine Berufsfachschule besuchen können, wurde in Deutschland in den 1970er Jahren beschlossen, Kinder einkommensschwacher Eltern bei der Studienfinanzierung zu unterstützen. Während Schüler:innen diese Zuschüsse vom Staat nicht zurückzahlen müssen, bekommen Student:innenen in der Regel nur die Hälfte der Leistungen „geschenkt“, die andere dagegen als zinsloses Darlehen.

Voraussetzungen für Bafög 2024

Zu den Voraussetzungen für die Bafög-Förderung zählt, dass die Ausbildung des Antragstellenden nach Bafög förderungsfähig sein muss.

Unter diesen Voraussetzungen kannst du Bafög erhalten:

  • Bafög für ein Studium an einer staatlichen Hochschule.
  • Bafög für ein Studium an einer privaten Hochschule - dabei ist allerdings zu beachten, dass die Studiengebühren in der Regel nicht durch Bafög finanziert werden können.
  • Bafög für den Besuch von Berufsfachschulen, Akademien und Einrichtungen des zweiten Bildungswegs (z.B. Abendschulen oder Kollegs).
  • In Ausnahmefällen kann auch der „normale“ Schulbesuch ab der zehnten Klasse durch Bafög gefördert werden. Hier findest du weitere Infos zum Bafög für Schüler:innen.

Azubis in einer betrieblichen/dualen Ausbildung haben keinen Anspruch auf Bafög, aber – unter bestimmten Voraussetzungen – auf die  Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Bundesagentur für Arbeit.

Diese weiteren Voraussetzungen musst du erfüllen, um dich für eine Förderung durch Bafög zu qualifizieren:

  • Alter: Du musst für Bafög unter 30 Jahre alt sein. Ausnahmen: Studienfinanzierung für den Master (bis zu 34 Jahre)  und elternunabhängiges Bafög bzw. für Student:innen, die aufgrund besonderer familiärer und persönlicher Gründe ihr Studium erst spät beginnen konnten.
  • Die deutsche Staatsangehörigkeit - doch es gibt auch Möglichkeiten, wenn du diese nicht hast. Mehr dazu erfährst du weiter unten.
  • Nur in der Erstausbildung: Du darfst noch keine förderfähige Ausbildung abgeschlossen haben (wobei Bachelor- und Masterstudium gemeinsam als Erstausbildung gelten). Hier sind allerdings Ausnahmen möglich, daher sollte man im Zweifelfall beim zuständigen Bafög-Amt nachfragen.
  • Fachrichtungswechsel im Studium: Dieser muss spätestens nach dem dritten Semester erfolgen. Auch hier gibt es allerdings Ausnahmen, wenn nämlich der Wechsel aus einem so genannten „unabweisbaren Grund“ erfolgt.
  • Das Einkommen der Eltern darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Man spricht in diesem Zusammenhang vom „anrechenbaren Einkommen“, das unter oder nur knapp über den „Freibeträgen“ liegen darf.
  • Wichtig ist außerdem das eigene monatliche Einkommen (z.B. durch Studentenjobs). Verdienst du zu viel, werden die Bafög-Leistungen verringert, oder der Anspruch erlischt sogar ganz. Derzeit dürfen Empfänger im Monatsschnitt 450 Euro dazuverdienen, ohne Ansprüche zu verlieren. Andere Verdienstgrenzen gelten für selbstständige Arbeiten. Hier darfst du monatlich im Durchschnitt nur 367,50 Euro verdienen. Aus diesem Grund kommt Bafög im Fernstudium meistens nicht in Frage, da die meisten Studierenden sich hier für ein berufsbegleitendes Modell entscheiden.

Bafög ohne deutsche Staatsbürgerschaft

Zudem können auch Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft Bafög beziehen. Diese Kriterien solltest du dafür erfüllen:

  • Bafög als Unionsbürger: Dazu musst du Bürger:in eines Mitgliedsstaates der EU oder aus der Schweiz, aus Liechtenstein, Island oder Norwegen sein. Zudem musst du schon eine gewisse Zeit in Deutschland gelebt haben.
  • Kommst du nicht aus einem dieser Länder, kannst du Bafög dann erhalten, wenn du den Status als Geflüchtete:r (Flüchtlingsstatus) hast oder ein:e heimatlose:r Ausländer:in mit Duldung oder Aufenthaltserlaubnis bist.
  • Du kannst einen Antrag auf Bafög 2024 stellen, wenn du mit jemandem verheiratet bist, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
  • Dein Kind hat eine deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Einer deiner Eltern, dein Ehegatt:in oder Lebenspartner:in ist in Deutschland Selbständige:r oder Arbeitnehmer:in - dann spielt deine Staatsangehörigkeit keine Rolle.

Wenn du eines diese Kriterien erfüllst, hast du im Regelfall die gleichen Ansprüche auf Bafög wie jemand mit einer deutschen Staatsbürgerschaft.

Wie viel Bafög bekomme ich?

Ob du eine Bafög-Förderung erhältst, hängt unter anderem davon ab, ob deine eigenen finanziellen Mittel, die deines eventuellen Ehepartners oder deiner Ehepartnerin und die deiner Eltern ausreichend sind, um deinen Ausbildungsbedarf zu decken. Unter Bedarf versteht das Bafög die Geldsumme, die jemand in der Ausbildung typischerweise für seinen Lebensunterhalt (z.B. Miete, Lebensmittel und Bekleidung) und seine Ausbildung (z. B. Lehrbücher und Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte) benötigt.

Als monatlicher Bedarf sind im Bafög Pauschalbeträge definiert, deren Höhe von der Art der Ausbildungsstätte (z. B. Gymnasium, Universität) und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts) abhängig ist.

Die Bafög-Höchstsätze (inklusive Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag) nach Ausbildungsstätten:

  • Weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 sowie Fach- und Fachoberschulen, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt:
    - bei den Eltern wohnend: keine Förderung
    - auswärts wohnend: 754 Euro
  • Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt:
    - bei den Eltern wohnend: 384 Euro
    - auswärts wohnend (nur wenn sie notwendig auswärts wohnen müssen): 754 Euro
  • Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt:
    - bei den Eltern wohnend: 596 Euro
    - auswärts wohnend: 858 Euro
  • Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien, Kollegs:
    - bei den Eltern wohnend: 602 Euro
    - auswärts wohnend: 858 Euro
  • Höhere Fachschulen, Akademien, Hochschulen:
    - bei den Eltern wohnend: 633 Euro
    - auswärts wohnend: 934 Euro

Eine aktuelle Übersicht findest du auch beim Bundesministerium für Bildung und Finanzen. Für Praktikant:innen gilt der Bedarfssatz für die Ausbildung, mit der das Praktikum zusammenhängt.

Die oben genannten Bedarfssätze beinhalten bereits die Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung, die jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Weitere Zuschläge, beispielsweise für die Kinderbetreuung, sind möglich. Unter Berücksichtigung aller Zuschläge kann ein:e Student:in ohne Kind maximal 934 Euro monatlich an Bafög-Förderung einstreichen.

Hat der Geförderte bw. die Geförderte Kinder, erhöht sich die monatliche Bafög-Förderung, und zwar um 160 Euro für jedes Kind. 

Auslands-Bafög: Auch Auslandssemester werden gefördert

Auch beim Absolvieren einer Ausbildung oder eines Teils der Ausbildung in einem anderen Land kannst du eine Bafög-Förderung erhalten. Seit Dezember 2007 ist dies sogar noch leichter als zuvor. Heute ist beispielsweise ein Studium im EU-Ausland oder in der Schweiz vom ersten bis zum letzten Semester förderungsfähig. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU bzw. der Schweiz erhältst du hingegen nur maximal ein Jahr lang eine Bafög-Förderung.

Zusätzlich zum normalen Förderbetrag kommen je nach Land unterschiedliche Zuschläge obendrauf, z. B. für Studiengebühren, Reisen und die Krankenversicherung.

Übrigens: Auch Auslandspraktika sind durch das Auslands-Bafög förderungsfähig, aber nur wenn die Ausbildungsstätte oder die zuständige Prüfungsstelle anerkennt, dass diese den Anforderungen aus der jeweiligen Prüfungsordnung genügen und ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden sind.

Wie lange kann ich Bafög-Förderung beziehen?

Als Schüler:in oder Berufsschüler:in wirst du gefördert, solange du die Schule, Berufsfachschule oder Ausbildungsstätte besuchst. Dies gilt auch, wenn eine Klasse wiederholt werden muss. Student:innen wird Bafög für Zeiträume von jeweils 12 Monaten bewilligt. Man muss es also immer wieder neu beantragen (dieser „Weiterförderungsantrag“ muss spätestens zwei Kalendermonate vor Ablauf eines Bewilligungszeitraums gestellt werden).

An Hochschulen gibt es jedoch eine Förderungshöchstdauer. Die Dauer der Bafög-Förderung für Student:innen an Hochschulen hängt von der gewählten Fachrichtung ab. Die Förderungshöchstdauer ergibt sich aus der jeweiligen Regelstudienzeit oder unmittelbar aus dem Bafög. Studierende an Akademien und Höheren Fachschulen werden für die Dauer der vorgesehenen Ausbildungszeit gefördert.

Gut zu wissen: Bei einer Förderung eines Studiums müssen Empfänger:innen zum Ende des vierten Fachsemesters (teilweise sogar schon zum Ende des zweiten Semesters) einen Leistungsnachweis beim Bafög-Amt vorlegen, um weiterhin Bafög beziehen zu können.

Wie ist die Bafög-Rückzahlung geregelt?

Schüler:innen müssen empfangene Bafög-Leistungen in der Regel nicht zurückzahlen. Student:innen dagegen erhalten nur die Hälfte des Geldes rückzahlungsfrei, die andere als zinsloses Darlehen. Für die Bafög-Rückzahlung gibt es eine Reihe von Regelungen:

  • Spätestens fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer müssen Empfänger:innen beginnen, das Darlehen zurückzuzahlen.
  • Die Bafög-Rückzahlung erfolgt in Monatsraten zu je 130 Euro. Zahlpausen sind dabei möglich.
  • Es müssen maximal 10.010 Euro zurückgezahlt werden.
  • Rückzahlungszeitraum sind 20 Jahre, danach gilt die Schuld als getilgt - vorausgesetzt du hast dich in dem Zeitraum bemüht, die Schulden zurückzuzahlen.
  • Wer nach Beginn der Rückzahlung nur über ein geringes Einkommen verfügt und/oder Kinder hat, kann von der Rückzahlungsfrist freigestellt werden. 

Bafög-Antrag stellen lohnt sich

Ob jemand Anspruch auf Bafög-Leistungen hat, und wenn ja, in welcher Höhe, lässt sich mit dem Taschenrechner kaum ermitteln, und auch Bafög-Rechner im Internet sind bestenfalls für eine grobe Orientierung geeignet. Experten empfehlen daher jedem, vor Antritt einer Ausbildung einen Bafög-Antrag zu stellen – schlimmstenfalls gibt es halt eine Absage.

Unter www.das-neue-bafoeg.de sind die Adressen der zuständigen Bafög-Ämter, Formulare zur Antragstellung und weitere Infos zu finden.

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