Alle wichtigen Infos zum Bafög 2024: Mit Bafög beziehungsweise Bafög-Förderung unterstützt der Staat junge Menschen bei der Studienfinanzierung. Wir erklären alles rund um die beliebte Bafög-Förderung.
Im Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: Bafög) wird geregelt, wen Bund und Länder bei der Studienfinanzierung unterstützen – wie lange und mit welcher Förderungssumme. Der Begriff "Bafög" bezeichnet also eigentlich die gesetzlichen Regelungen. Meistens wird er jedoch als Synonym für die Bafög-Förderung benutzt, also für das ausgezahlte Geld, das an die Studenten fließt.
Wer sich auf das spätere Berufsleben vorbereitet, verfügt in der Regel mehrere Jahre lang über kein oder nur ein sehr geringes Einkommen. Ausgaben gibt es natürlich dennoch. Miete, Lebensmittel, Handy, Internet, Bücher und andere Kosten summieren sich schnell auf mehrere hundert Euro pro Monat. In vielen Fällen übernehmen die Eltern die Studienfinanzierung oder zahlen für den Besuch einer Berufsfachschule. Oft kommen Student:innen aber dennoch nicht drum herum, sich durch einen Nebenjob noch etwas dazu zu verdienen.
Damit diejenigen, deren Eltern sich die Finanzierung einer Ausbildung nicht leisten können, nicht benachteiligt werden und trotzdem studieren oder eine Berufsfachschule besuchen können, wurde in Deutschland in den 1970er Jahren beschlossen, Kinder einkommensschwacher Eltern bei der Studienfinanzierung zu unterstützen. Während Schüler:innen diese Zuschüsse vom Staat nicht zurückzahlen müssen, bekommen Student:innenen in der Regel nur die Hälfte der Leistungen „geschenkt“, die andere dagegen als zinsloses Darlehen.
Zu den Voraussetzungen für die Bafög-Förderung zählt, dass die Ausbildung des Antragstellenden nach Bafög förderungsfähig sein muss.
Unter diesen Voraussetzungen kannst du Bafög erhalten:
Azubis in einer betrieblichen/dualen Ausbildung haben keinen Anspruch auf Bafög, aber – unter bestimmten Voraussetzungen – auf die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Bundesagentur für Arbeit.
Diese weiteren Voraussetzungen musst du erfüllen, um dich für eine Förderung durch Bafög zu qualifizieren:
Zudem können auch Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft Bafög beziehen. Diese Kriterien solltest du dafür erfüllen:
Wenn du eines diese Kriterien erfüllst, hast du im Regelfall die gleichen Ansprüche auf Bafög wie jemand mit einer deutschen Staatsbürgerschaft.
Ob du eine Bafög-Förderung erhältst, hängt unter anderem davon ab, ob deine eigenen finanziellen Mittel, die deines eventuellen Ehepartners oder deiner Ehepartnerin und die deiner Eltern ausreichend sind, um deinen Ausbildungsbedarf zu decken. Unter Bedarf versteht das Bafög die Geldsumme, die jemand in der Ausbildung typischerweise für seinen Lebensunterhalt (z.B. Miete, Lebensmittel und Bekleidung) und seine Ausbildung (z. B. Lehrbücher und Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte) benötigt.
Als monatlicher Bedarf sind im Bafög Pauschalbeträge definiert, deren Höhe von der Art der Ausbildungsstätte (z. B. Gymnasium, Universität) und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts) abhängig ist.
Die Bafög-Höchstsätze (inklusive Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag) nach Ausbildungsstätten:
Eine aktuelle Übersicht findest du auch beim Bundesministerium für Bildung und Finanzen. Für Praktikant:innen gilt der Bedarfssatz für die Ausbildung, mit der das Praktikum zusammenhängt.
Die oben genannten Bedarfssätze beinhalten bereits die Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung, die jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Weitere Zuschläge, beispielsweise für die Kinderbetreuung, sind möglich. Unter Berücksichtigung aller Zuschläge kann ein:e Student:in ohne Kind maximal 934 Euro monatlich an Bafög-Förderung einstreichen.
Hat der Geförderte bw. die Geförderte Kinder, erhöht sich die monatliche Bafög-Förderung, und zwar um 160 Euro für jedes Kind.
Auch beim Absolvieren einer Ausbildung oder eines Teils der Ausbildung in einem anderen Land kannst du eine Bafög-Förderung erhalten. Seit Dezember 2007 ist dies sogar noch leichter als zuvor. Heute ist beispielsweise ein Studium im EU-Ausland oder in der Schweiz vom ersten bis zum letzten Semester förderungsfähig. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU bzw. der Schweiz erhältst du hingegen nur maximal ein Jahr lang eine Bafög-Förderung.
Zusätzlich zum normalen Förderbetrag kommen je nach Land unterschiedliche Zuschläge obendrauf, z. B. für Studiengebühren, Reisen und die Krankenversicherung.
Übrigens: Auch Auslandspraktika sind durch das Auslands-Bafög förderungsfähig, aber nur wenn die Ausbildungsstätte oder die zuständige Prüfungsstelle anerkennt, dass diese den Anforderungen aus der jeweiligen Prüfungsordnung genügen und ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden sind.
Als Schüler:in oder Berufsschüler:in wirst du gefördert, solange du die Schule, Berufsfachschule oder Ausbildungsstätte besuchst. Dies gilt auch, wenn eine Klasse wiederholt werden muss. Student:innen wird Bafög für Zeiträume von jeweils 12 Monaten bewilligt. Man muss es also immer wieder neu beantragen (dieser „Weiterförderungsantrag“ muss spätestens zwei Kalendermonate vor Ablauf eines Bewilligungszeitraums gestellt werden).
An Hochschulen gibt es jedoch eine Förderungshöchstdauer. Die Dauer der Bafög-Förderung für Student:innen an Hochschulen hängt von der gewählten Fachrichtung ab. Die Förderungshöchstdauer ergibt sich aus der jeweiligen Regelstudienzeit oder unmittelbar aus dem Bafög. Studierende an Akademien und Höheren Fachschulen werden für die Dauer der vorgesehenen Ausbildungszeit gefördert.
Gut zu wissen: Bei einer Förderung eines Studiums müssen Empfänger:innen zum Ende des vierten Fachsemesters (teilweise sogar schon zum Ende des zweiten Semesters) einen Leistungsnachweis beim Bafög-Amt vorlegen, um weiterhin Bafög beziehen zu können.
Schüler:innen müssen empfangene Bafög-Leistungen in der Regel nicht zurückzahlen. Student:innen dagegen erhalten nur die Hälfte des Geldes rückzahlungsfrei, die andere als zinsloses Darlehen. Für die Bafög-Rückzahlung gibt es eine Reihe von Regelungen:
Ob jemand Anspruch auf Bafög-Leistungen hat, und wenn ja, in welcher Höhe, lässt sich mit dem Taschenrechner kaum ermitteln, und auch Bafög-Rechner im Internet sind bestenfalls für eine grobe Orientierung geeignet. Experten empfehlen daher jedem, vor Antritt einer Ausbildung einen Bafög-Antrag zu stellen – schlimmstenfalls gibt es halt eine Absage.
Unter www.das-neue-bafoeg.de sind die Adressen der zuständigen Bafög-Ämter, Formulare zur Antragstellung und weitere Infos zu finden.
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