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Ratgeber
Die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB genannt, ist eine Ausbildungsförderung für Azubis. Mit ihr unterstützt der Staat junge Menschen in der Ausbildung. Die Berufsausbildungsbeihilfe soll dir trotz finanzieller Schwierigkeiten eine angemessene berufliche Ausbildung ermöglichen. Erfahre hier, welche Voraussetzungen für Berufsausbildungsbeihilfe gelten, wie sich die Höhe der BAB berechnet und wo du sie beantragen kannst.
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Du möchtest eine Ausbildung machen und finanziell auf eigenen Beinen stehen? Dann hilft dir die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit der Berufsausbildungsbeihilfe. Für die BAB müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt sein.
Die BAB hängt von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen ab.
Zudem gibt es bestimmte Ausschlusskriterien: Wenn du eine schulische Ausbildung machst oder bereits vergleichbare Leistungen von einer anderen Behörde bekommst, hast du in der Regel keinen Anspruch auf BAB. Bei Menschen mit Behinderung und bei Ausbildungen im Ausland gelten teilweise besondere Regeln.
Erfüllst du die Bedingungen, kannst du bei der Bundesagentur für Arbeit BAB beantragen. Dafür brauchst du deinen Ausbildungsvertrag und Nachweise zu deinem Einkommen. Zusätzlich werden Nachweise über das Einkommen deiner Eltern und gegebenenfalls deines Ehepartners oder deiner Ehepartnerin benötigt. Meist geht es dabei um den Steuerbescheid oder die Jahreslohnbescheinigung aus dem vorletzten Kalenderjahr.
Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe hängt von zwei Faktoren ab:
Zunächst wird dein monatlicher Bedarf ermittelt, also festgestellt, wie viel Geld du für deinen Lebensunterhalt während der Ausbildung benötigst. Dafür werden eine Mietpauschale, Kosten für Arbeitskleidung, Fahrtkosten für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und für Heimfahrten zu den Eltern addiert.
Dazu kommt eine Pauschale, die etwa so hoch ist, dass sie für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags ausreicht: der sogenannte Grundbedarf.
Die Berufsausbildungsbeihilfe erhältst du nur, wenn deine Ausbildungsvergütung und andere Einnahmen niedriger sind als dein errechneter Bedarf. Außerdem darf das Einkommen deiner Eltern oder deines Ehepartners bzw. deiner Ehepartnerin nach Abzug der Freibeträge nicht zu hoch liegen.
Seit 2026 gelten aktualisierte Bedarfssätze. Wie hoch dein persönlicher Gesamtbedarf ausfällt, hängt unter anderem davon ab, ob du während der Ausbildung in einer eigenen Wohnung lebst. Mit dem BAB Rechner 2026 der Bundesagentur für Arbeit kannst du prüfen, wie hoch deine Berufsausbildungsbeihilfe voraussichtlich ausfällt und ob sich ein Antrag lohnt.
Wie viel dir bei einer eigenen Wohnung zusteht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Der BAB Rechner 2026 gibt dir aber eine erste unverbindliche Einschätzung. Er prüft Schritt für Schritt, ob du voraussichtlich Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hast, ersetzt aber keinen Antrag.
Wichtig ist: Eine eigene Wohnung allein reicht nicht immer aus. Entscheidend sind auch:
Wenn du zum Beispiel wegen deiner Ausbildung ausziehen musst, eine niedrige Ausbildungsvergütung bekommst und deine Eltern nicht genug verdienen, kann BAB ein wichtiger Baustein für die Finanzierung deiner Ausbildung sein.
Die Freibetragsgrenze ist an das Einkommen deiner Eltern gekoppelt. Sie hängt außerdem davon ab, ob deine Eltern verheiratet sind und zusammenleben oder ob dein Vater bzw. deine Mutter alleinstehend ist. Auch weitere Kinder oder andere unterhaltsberechtigte Personen spielen eine Rolle.
Freibetragsgrenzen für das Einkommen der Eltern:
Freibetragsgrenzen für Ehepartner:innen und Lebenspartner:innen:
Um die BAB noch besser nachvollziehen zu können, möchten wir dir an dieser Stelle noch ein Beispiel zeigen, wie sich die BAB in einem fiktiven Fall berechnen lässt. So funktioniert die BAB-Berechnung:
Laura,18, wohnte bislang bei seinen ihren Eltern in Potsdam, hat nun aber einen Ausbildungsplatz zur Chemikantin in Cottbus gefunden. Dort hat sie auch ein Zimmer angemietet. Ihre monatliche Ausbildungsvergütung beträgt im ersten Jahr 500 Euro. Lauras Gesamtbedarf setzt sich wie folgt zusammen:
- Grundbedarf: 781 Euro
- Bedarf für Arbeitskleidung: 15 Euro
- Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsplatz: 49 Euro
- Fahrtkosten für Familienheimfahrt: 56 Euro
= Gesamtbedarf: 901 Euro
Dieser Gesamtbedarf wird nun dem anzurechnenden Einkommen von Lauras Eltern gegenübergestellt. Von Lauras Ausbildungsvergütung (500 Euro) werden 80 Euro Freibetrag abgezogen. Damit beträgt das anzurechnende Einkommen 420 Euro. Es wird nun vom Gesamtbedarf (901 Euro) abgezogen, was 481 Euro ergibt.
Nun nimmt man das Einkommen der Eltern (3.100 Euro) und zieht davon den Freibetrag ab. Es ergibt sich insgesamt ein Freibetrag der Eltern von 3.271 Euro. Damit liegt das Einkommen der Eltern unter den Freibeträgen und wird deshalb nicht angerechnet. Würde das Elterneinkommen die Freibeträge übersteigen, blieben davon 50 Prozent anrechnungsfrei.
= BAB: 481 Euro
Letztlich erhält Laura neben ihrer Ausbildungsvergütung vom Betrieb also noch insgesamt rund 481 Euro BAB von der Arbeitsagentur.
Um die BAB besser zu verstehen, hilft eine Beispielrechnung – so funktioniert die BAB-Berechnung in einem fiktiven Fall:
Laura ist 18 Jahre alt und wohnte bisher bei ihren Eltern in Potsdam. Nun hat sie einen Ausbildungsplatz zur Chemikantin in Cottbus gefunden. Dort hat sie ein Zimmer angemietet. Ihre monatliche Ausbildungsvergütung beträgt im ersten Jahr 649 Euro brutto. Lauras Gesamtbedarf setzt sich wie folgt zusammen:
= Gesamtbedarf: 943 Euro
Dieser Gesamtbedarf wird nun dem anzurechnenden Einkommen von Lauras Eltern gegenübergestellt. Von Lauras Ausbildungsvergütung wird ein Freibetrag von 85 Euro abgezogen. Danach bleibt ein anzurechnendes Einkommen von 564 Euro.
Dieses Einkommen wird vom Gesamtbedarf abgezogen. Aus 943 Euro Gesamtbedarf minus 564 Euro anzurechnendem Einkommen ergibt sich ein offener Bedarf von 379 Euro. Wenn das Einkommen der Eltern unter den geltenden Freibeträgen liegt, wird es nicht angerechnet.
Letztlich erhält Laura neben ihrer Ausbildungsvergütung vom Betrieb also noch insgesamt rund 379 Euro BAB von der Arbeitsagentur.
Du fragst dich, wo du BAB beantragen kannst? Den Antrag stellst du online bei der Bundesagentur für Arbeit. Auch einen Weiterbewilligungsantrag kannst du online stellen, wenn deine Förderung nach dem Bewilligungszeitraum weiterlaufen soll.
Stelle den Antrag am besten vor Beginn deiner Ausbildung. BAB wird rückwirkend nur ab dem Monat gezahlt, in dem du den Antrag gestellt hast. Wartest du zu lange, verlierst du also unter Umständen Geld.
Anspruch auf BAB besteht grundsätzlich für die Dauer deiner beruflichen Ausbildung. Über den Anspruch wird in der Regel zunächst für 18 Monate entschieden. Danach kannst du eine Weiterbewilligung beantragen, wenn deine Ausbildung noch läuft.
Ein weiterer Vorteil: BAB ist ein Zuschuss, du musst die Berufsausbildungsbeihilfe also nicht zurückzahlen. Das macht sie besonders wichtig, wenn du deine Finanzierung der Ausbildung planst und nicht dauerhaft Schulden aufbauen willst.
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