
Lustige Azubistreiche zum Ausbildungsstart
Spaß muss sein!
Die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, ist die Ausbildungsförderung für Azubis. Mit ihr unterstützt der Staat junge Menschen in der Ausbildung. Sie hat den Zweck, jungen Menschen trotz finanzieller Schwierigkeiten eine angemessene berufliche Ausbildung zu ermöglichen.
Für die BAB müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein:
Die BAB hängt von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen ab.
Erfüllst du all diese Bedingungen, kannst du bei der Bundesagentur für Arbeit BAB beantragen. Die Höhe der BAB hängt von zwei Faktoren ab:
Um festzustellen, wie viel Geld du über deine Ausbildungsvergütung hinaus brauchst, wird bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe in einem ersten Schritt deine Ausbildungsvergütung von deinem Gesamtbedarf abgezogen. Anschließend wird das Einkommen deiner Eltern (und, falls vorhanden, deines Ehepartners) herangezogen. Wenn das Einkommen deiner Eltern gering ist und unter einer bestimmten Grenze (der so genannten Freibetragsgrenze) liegt, zahlt dir die Arbeitsagentur jeden Monat den Betrag, den du brauchst, um die Lücke zwischen deiner Ausbildungsvergütung und dem für dich ermittelten Gesamtbedarf zu schließen. Ist das Einkommen deiner Eltern etwas höher als der Freibetrag, verringert sich deine BAB. Und wenn das Einkommen deiner Eltern sogar deutlich über dem Freibetrag liegt, bekommst du wenig oder gar keine BAB.
Die Freibetragsgrenze für das Einkommen deiner Eltern hängt davon ab, ob diese verheiratet und zusammenlebend sind oder dein Vater bzw. deine Mutter alleinstehend ist, und außerdem, ob sie neben dir noch weitere Kinder haben, die sie finanziell unterstützen.
Freibetragsgrenzen für das Einkommen der Eltern:
Freibetragsgrenzen für Ehepartner (und gleichgeschlechtliche Lebenspartner):
So funktioniert die BAB Berechnung: Sven, 19, wohnte bislang bei seinen Eltern in Stendal, hat nun aber einen Ausbildungsplatz zum Chemikanten in Halle gefunden. Seine monatliche Ausbildungsvergütung beträgt 320 Euro, seine Wohnung kostet ihn 280 Euro. Svens Gesamtbedarf setzt sich nun wie folgt zusammen:
- Grundbedarf: 372 Euro
- Mietpauschale: 250 Euro (maximaler anzurechnender Betrag)
- Bedarf für Arbeitskleidung: 13 Euro
- Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsplatz: 41 Euro
- Fahrtkosten für Familienheimfahrt: 14 Euro
= Gesamtbedarf: 690 Euro
Von Svens Gesamtbedarf wird nun seine monatliche Ausbildungsvergütung wieder abgezogen. Nicht angerechnet wird dabei ein Freibetrag von 62 Euro.
Gesamtbedarf: 690 Euro
minus anzurechnendes Einkommen (350 Euro - 62 Euro): 278 Euro
= Verbleibender Bedarf: 412 Euro
Nun wird das Einkommen von Svens Eltern herangezogen, die zusammen im Monat 1900 Euro verdienen. Davon werden allerdings diverse Freibeträge abgezogen:
Einkommen der Eltern: 1900 Euro
minus Freibetrag für die Eltern: 1715 Euro
minus weiterer Freibetrag: 607 Euro
= Verbleibendes Elterneinkommen: -422 Euro
Das Einkommen der Eltern liegt unter den Freibeträgen und wird deshalb nicht angerechnet. Würde das Elterneinkommen die Freibeträge übersteigen, blieben davon 50 Prozent anrechnungsfrei.
= BAB: 412 Euro
Letztlich erhält Sven neben seiner Ausbildungsvergütung vom Betrieb also noch insgesamt rund 412 Euro BAB von der Arbeitsagentur.
Anspruch auf BAB besteht für die Dauer der beruflichen Ausbildung. Über den Anspruch wird in der Regel für 18 Monate entschieden. Um die BAB zu erlangen, musst du einen Antrag bei der für dich zuständigen Arbeitsagentur stellen. Sie kann zwar auch noch nach Beginn der Ausbildung beantragt werden, wird aber rückwirkend aber nur vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem du alle Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe beantragt hast.
Mehr Infos zur BAB gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit. Mit einem BAB-Rechner kannst du dort ermitteln, ob du alle Voraussetzungen für die BAB erfüllst und sich ein Antrag lohnt.
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