Merken

BAB - die Berufsausbildungsbeihilfe

Die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, ist die Ausbildungsförderung für Azubis. Mit ihr unterstützt der Staat junge Menschen in der Ausbildung. Sie hat den Zweck, jungen Menschen trotz finanzieller Schwierigkeiten eine angemessene berufliche Ausbildung zu ermöglichen.

Für die BAB müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein:

  • Gefördert wirst du in der Regel nur in der Erstausbildung.
  • Du musst einen Ausbildungsvertrag für eine staatlich anerkannte Ausbildung vorweisen können.
  • Die Ausbildungsförderung erhältst du nur dann, wenn der Ausbildungsbetrieb nicht in der Nähe des Wohnsitzes deiner Eltern liegt und du deshalb nicht ohne eine eigene Wohnung in der Nähe der Ausbildungsstätte auskommst. Ausnahme: Wer älter als 18 Jahre oder verheiratet ist (oder war) bzw. in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist (oder war) oder mindestens ein Kind hat, kann auch BAB erhalten, wenn er nicht bei den Eltern aber in der Nähe des Elternhauses lebt.
  • Außerdem dürfen dir die erforderlichen Mittel für den Lebensunterhalt, die Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb, die sonstigen Aufwendungen und die Lehrgangskosten nicht aus anderen Quellen zur Verfügung stehen.
  • Ausländische Antragssteller können nur unter bestimmten Bedingungen für die Ausbildungsförderung berücksichtigt werden.

Die BAB hängt von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen ab.

HEY

Höhe der BAB berechnen

Erfüllst du all diese Bedingungen, kannst du bei der Bundesagentur für Arbeit BAB beantragen. Die Höhe der BAB hängt von zwei Faktoren ab:

  • deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und
  • dem anzurechnenden Einkommen (deine Ausbildungsvergütung + das Einkommen deiner Eltern, jeweils exklusive eines Freibetrags).
Zunächst wird dein monatlicher Bedarf ermittelt, also festgestellt, wie viel Geld du für deinen Lebensunterhalt während der Ausbildung benötigst. Dafür werden eine Mietpauschale, Kosten für Arbeitskleidung, Fahrtkosten für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und für Heimfahrten zu den Eltern addiert. Dazu kommt eine Pauschale, die in etwa so hoch ist, dass sie für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags ausreicht: der sogenannte Grundbedarf. Die BAB Ausbildungsbeihilfe erhältst du nur dann, wenn deine Ausbildungsvergütung und andere Einnahmequellen geringer sind als dein errechneter monatlicher Bedarf und deine Eltern (oder dein Ehepartner) nicht genug verdienen, um dich finanziell unterstützen zu können.

Um festzustellen, wie viel Geld du über deine Ausbildungsvergütung hinaus brauchst, wird bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe in einem ersten Schritt deine Ausbildungsvergütung von deinem Gesamtbedarf abgezogen. Anschließend wird das Einkommen deiner Eltern (und, falls vorhanden, deines Ehepartners) herangezogen. Wenn das Einkommen deiner Eltern gering ist und unter einer bestimmten Grenze (der so genannten Freibetragsgrenze) liegt, zahlt dir die Arbeitsagentur jeden Monat den Betrag, den du brauchst, um die Lücke zwischen deiner Ausbildungsvergütung und dem für dich ermittelten Gesamtbedarf zu schließen. Ist das Einkommen deiner Eltern etwas höher als der Freibetrag, verringert sich deine BAB. Und wenn das Einkommen deiner Eltern sogar deutlich über dem Freibetrag liegt, bekommst du wenig oder gar keine BAB. 

Davon hängt der Freibetrag ab

Die Freibetragsgrenze für das Einkommen deiner Eltern hängt davon ab, ob diese verheiratet und zusammenlebend sind oder dein Vater bzw. deine Mutter alleinstehend ist, und außerdem, ob sie neben dir noch weitere Kinder haben, die sie finanziell unterstützen.

Freibetragsgrenzen für das Einkommen der Eltern: 

  • Eltern, verheiratet und zusammenlebend: 1.715 Euro
  • Elternteil, alleinstehend  1.145 Euro
  • Stiefelternteil  570 Euro
  • Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte, die keine förderungsfähige Ausbildung absolvieren:  520 Euro

Freibetragsgrenzen für Ehepartner (und gleichgeschlechtliche Lebenspartner):

  • Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner: 1.145 Euro
  • Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte, die keine förderungsfähige Ausbildung absolvieren: 520 Euro

Berufsausbildungsbeihilfe: BAB Beispielrechnung

So funktioniert die BAB Berechnung: Sven, 19, wohnte bislang bei seinen Eltern in Stendal, hat nun aber einen Ausbildungsplatz zum Chemikanten in Halle gefunden. Seine monatliche Ausbildungsvergütung beträgt 320 Euro, seine Wohnung kostet ihn 280 Euro. Svens Gesamtbedarf setzt sich nun wie folgt zusammen:

- Grundbedarf: 372 Euro
- Mietpauschale: 250 Euro (maximaler anzurechnender Betrag)
- Bedarf für Arbeitskleidung: 13 Euro
- Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsplatz: 41 Euro
- Fahrtkosten für Familienheimfahrt: 14 Euro

= Gesamtbedarf: 690 Euro

Von Svens Gesamtbedarf wird nun seine monatliche Ausbildungsvergütung wieder abgezogen. Nicht angerechnet wird dabei ein Freibetrag von 62 Euro.

Gesamtbedarf: 690 Euro
minus anzurechnendes Einkommen (350 Euro - 62 Euro): 278 Euro

= Verbleibender Bedarf: 412 Euro

Nun wird das Einkommen von Svens Eltern herangezogen, die zusammen im Monat 1900 Euro verdienen. Davon werden allerdings diverse Freibeträge abgezogen:

Einkommen der Eltern: 1900 Euro
minus Freibetrag für die Eltern: 1715 Euro
minus weiterer Freibetrag: 607 Euro

= Verbleibendes Elterneinkommen: -422 Euro

Das Einkommen der Eltern liegt unter den Freibeträgen und wird deshalb nicht angerechnet. Würde das Elterneinkommen die Freibeträge übersteigen, blieben davon 50 Prozent anrechnungsfrei.

= BAB: 412 Euro

Letztlich erhält Sven neben seiner Ausbildungsvergütung vom Betrieb also noch insgesamt rund 412 Euro BAB von der Arbeitsagentur.

Dauer und Antrag der BAB

Anspruch auf BAB besteht für die Dauer der beruflichen Ausbildung. Über den Anspruch wird in der Regel für 18 Monate entschieden. Um die BAB zu erlangen, musst du einen Antrag bei der für dich zuständigen Arbeitsagentur stellen. Sie kann zwar auch noch nach Beginn der Ausbildung beantragt werden, wird aber rückwirkend aber nur vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem du alle Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe beantragt hast.

Mehr Infos zur BAB gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit. Mit einem BAB-Rechner kannst du dort ermitteln, ob du alle Voraussetzungen für die BAB erfüllst und sich ein Antrag lohnt.