Merken

Studiengebühren in Deutschland

Studiengebühren gibt es in Deutschland (fast) nur noch für Langzeitstudenten. Wer allerdings einen berufsbegleitenden Studiengang in Bayern beginnt oder an eine private Hochschule will, muss weiterhin tief in die Tasche greifen.

Begriffserklärung "Studiengebühren"

Allgemeine Studiengebühren sind Gebühren, die für jeden Studierenden ab dem ersten Fachsemester gelten. Seit dem Wintersemester 2014/15 werden in Deutschland keine allgemeinen Studiengebühren mehr erhoben. Eine Ausnahme bilden die berufsbegleitenden Studiengänge in Bayern und Sachsen-Anhalt. Als Langzeitstudiengebühren bezeichnet man Gebühren, die erst ab dem Erreichen eines bestimmten Semesters gezahlt werden müssen.

Hier gibt es noch Studiengebühren

Bayern: In Bayern müssen Studenten, die ein berufsbegleitendes Studium beginnen, mit Studiengebühren in Höhe von bis zu 2.000 Euro pro Semester rechnen. In ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Studiengängen können sogar bis zu 3.000 Euro pro Semester anfallen.

Sachsen-Anhalt: Die Hochschulen können selber festlegen, ob sie die Gebühren erheben. Dann liegen sie in der Regel zwischen 800 und 1.300 Euro pro Semester.

Private Hochschulen: Wer an einer privaten Hochschule studieren will, muss mit Studiengebühren in Höhe von bis zu mehreren tausend Euro rechnen. Dafür gibt es weniger Studenten, die Betreuung ist intensiver und die Ausstattung der Hochschule besser.

Langzeitstudiengebühren gibt es in diesen Bundesländern

Bremen: In Bremen müssen Studenten erst ab dem 15. Semester Studiengebühren zahlen, und zwar 500 Euro pro Semester.

Niedersachsen: Langzeitgebühren in Höhe von 500 Euro werden ab dem 6. Semester nach Überschreitung der Regelstudienzeit fällig.

Saarland: 400 Euro pro Semester bei Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als vier Semester. Jede Hochschule darf allerdings selbst entscheiden, ob sie die Gebühren erhebt oder nicht.

Sachsen: 500 Euro, wenn die Regelstudienzeit um mehr als 4 Semester überschritten wird

Sachsen-Anhalt: 500 Euro bei Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als 4 Semester

Thüringen: 500 Euro bei Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als 4 Semester

Diese Bundesländer erheben derzeit keine Studiengebühren aufs Erststudium

  • Berlin
  • Baden-Württemberg
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Rheinland-Pfalz
  • Schleswig-Holstein

Gibt es auch für ein Auslandsstudium Gebühren?

Sieh dir unsere Themenseite Studium im Ausland an, um zu erfahren, in welchen Ländern es keine Studiengebühren gibt und wo du besonders viel für dein Studium bezahlen musst.