Studiengänge rund ums Finanzwesen
Finanzmetropole Frankfurt
Rund 500.000 Schüler:innen und Studierende beziehen BAföG, obwohl fast viermal so viele grundsätzlich BAföG-berechtigt sind. In den allermeisten Fällen ist das Einkommen der Eltern der Grund. Viele beantragen aber auch kein BAföG, weil sie glauben, dass ihre Eltern zu viel verdienen. Doch das stimmt nicht immer.
Bestimmt hast du schon mal von Leuten gehört, die BAföG bekommen, obwohl ihre Eltern viel mehr verdienen als deine - und das als total unfair empfunden.
„Warum bekommen andere mehr BAföG als ich, obwohl deren Eltern mehr verdienen als meine?“
Die Berechnung von BAföG ist ziemlich komplex und hängt von diversen Faktoren ab - nicht nur von dem Einkommen der Eltern.
Der potenzielle BAföG-Höchstsatz hängt mitunter von folgenden Faktoren ab:
Studierende haben einen höheren Bedarf als Schüler:innen. Wir gehen beim Vergleich aber von deinen Mitschüler:innen bzw. Kommiliton:innen aus. Dann sollte euer Grundbedarf gleich sein.
In erster Linie spielen dein eigenes Einkommen und Vermögen eine Rolle, wobei das Einkommen in der Regel nicht das Problem ist. Wer in Vollzeit zur Schule oder Uni geht, hat schließlich kaum Zeit, ausreichend viel nebenbei zu verdienen. Was aber durchaus relevant ist, ist das Vermögen, also alle Bankkonten und Versicherungen sowie Kfz und Wertpapiere: Alles Dinge, die man zu Geld machen könnte, um davon zu leben. Ob dir dieses Vermögen tatsächlich gehört oder es nur jemand auf deinem Namen geparkt hat, spielt keine Rolle - wo dein Name drauf steht, ist dein Vermögen drin.
Eltern sind ihren Kindern gegenüber während der ersten Ausbildung unterhaltspflichtig, egal ob volljährig oder nicht. Daher musst du beim BAföG-Antrag auch die Einkünfte deiner Eltern angeben. Doch Einkommen ist nicht gleich Einkommen. Es gibt bestimmte Freibeträge, die bei der Berechnung des Höchstsatzes anrechnungsfrei bleiben:
Beim Einkommen geht es im Normalfall um die Einnahmen im vorletzten Kalenderjahr. Hat sich das Einkommen seitdem gravierend verändert, kann auf Antrag aber auch das aktuelle Einkommen für die Berechnung zugrunde gelegt werden.
Nicht nur die Art der Einnahmen, auch die Lebensumstände der Eltern werden teilweise berücksichtigt:
All das kann dazu führen, dass eine andere Person viel mehr BaföG bekommt als du, obwohl die Haushaltskassen eurer Eltern gleich voll wirken. Auch zu bedenken ist, dass das Vermögen der Eltern grundsätzlich nicht berücksichtigt wird, selbst dann nicht, wenn diese ein Haus und drei Autos haben. Du bist familienversichert und wohnst bei deinen Eltern, die weder Haus noch Auto haben? Die andere Person ist von zuhause ausgezogen und privat versichert, bekommt aber trotzdem mehr BAföG als du, und das bei gleichem Einkommen der Eltern? Ja das ist irgendwie unfair, lässt sich aber nicht ändern. Doch es gibt bestimmte Voraussetzungen, unter denen sogar die Kinder von Jeff Bezos den BAföG-Höchstsatz bekommen würden.
Die Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG sind in §11 BAföG und §1610 BGB geregelt. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz besagt, dass du elternunabhängig gefördert wirst, wenn du:
Wenn du einen (oder mehrere) dieser Punkte nachweislich erfüllst, kannst du elternunabhängiges BAföG beantragen. Das heißt, du brauchst keinerlei Angaben zu deinen Eltern machen. Niemand erfährt, dass Jeff Bezos dein Vater ist, und selbst wenn, ist es egal. In den beiden letzten Fällen gilt zusätzlich, dass du in den Jahren deiner Erwerbstätigkeit in der Lage gewesen sein musst, dich aus dem Ertrag selbst zu unterhalten.
Was leider ziemlich häufig vorkommt ist, dass jemand mit einer Ausbildung nicht die erforderlichen sechs Jahre vor Schule oder Studium erreicht. Meistens fehlen nur noch ein paar Monate. So etwas ist sehr ärgerlich, aber nicht hoffnungslos. Denn gemäß Zivilrecht endet die Unterhaltspflicht der Eltern mit deinem Ausbildungsabschluss. Hier widersprechen sich die Gesetze. Für solche Fälle gibt es aber eine Lösung. Das BGB hat nämlich Vorrang, wenn du es beantragst. Um eine Chance auf elternunabhängiges BAföG gemäß Zivilrecht zu haben, musst du unbedingt eine berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen haben. Wie lange die Ausbildung dauerte, spielt dabei keine Rolle – entscheidend ist der Abschluss.
Zur Beantragung von elternunabhängigem BAföG gibt es kein spezielles Antragsformular. Du musst lediglich passende Unterlagen einreichen, die zur Prüfung deiner Berechtigung notwendig sind. Beispielsweise musst du bei der Beantragung von elternunabhängigem BAföG aufgrund vorheriger Erwerbstätigkeit Zeugnisse, Lohnabrechnungen, Lohnsteuerkarten etc. einreichen. Genauere Informationen darüber, welche Papiere du in deinem Fall einreichen musst, bekommst du bei deinem zuständigen BAföG-Amt. Unter www.das-neue-bafoeg.de findest du die entsprechenden Kontaktdaten, Formulare zur Antragstellung und weitere hilfreiche Informationen.
Du kannst die Voraussetzungen für die Beantragung von elternunabhängigem BAföG nicht erfüllen? Wenn deine Eltern die Auskunft über ihr Einkommen verweigern oder dir nicht den Unterhalt auszahlen, der dir zusteht, könnte das im schlimmsten Fall deine Ausbildung gefährden. Doch auch für dieses Problem gibt es eine Lösung: Du hast die Möglichkeit einen Antrag auf Vorausleistung zu stellen. Dazu musst du das Formblatt 8 ausfüllen und bei deinem zuständigen BAföG-Amt einreichen.
Du weißt vielleicht schon, dass du bis zu deinem 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld hast. Die Altersgrenze für den Bezug von BAföG liegt jedoch deutlich höher und ist unabhängig vom Kindergeld – sowohl beim „normalen“ BAföG als auch beim elternunabhängigen BAföG. Entscheidend ist das Alter bei Beginn des Studiums oder der schulischen Ausbildung. Seit August 2022 liegt die Altersgrenze bei 45 Jahren. Ab 30 Jahren hast du sogar die besten Chancen auf elternunabhängiges BAföG. Auch wenn du bereits ein Bachelorstudium abgeschlossen hast, kannst du sowohl im Master als auch in einem Zweitstudium weiterhin elternunabhängig BAföG beziehen.
Beim elternunabhängigen BAföG liegt der Höchstsatz genauso wie beim normalen BAföG bei 934€ für Studierende und bei bis zu 903€ für Schüler:innen. Die genaue Höhe der Förderung hängt abhängig von deinem persönlichen Vermögen und Einkommen ab. Sicherlich fragst du dich auch, wann und ob du das elternunabhängige BAföG zurückzahlen musst. Die Rückzahlungspflicht beginnt 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit. Beim elternunabhängigen BAföG ist der Rückzahlungsbetrag auf die Hälfte der Förderung begrenzt. Es fallen keine Zinsen an und du musst nie mehr als 10.010 € zurückzahlen – egal, wie viel BAföG du am Ende bekommen hast.
Mit allem Drum und Dran kostet ein Studium schnell mehrere hundert Euro im Monat. Wie du siehst, ist es durchaus möglich, BAföG zu beantragen, und das völlig unabhängig vom Einkommen und Vermögen deiner Eltern. Neben dem elternunabhängigen BAföG gibt es weitere Möglichkeiten zur Studienfinanzierung, darunter beispielsweise Studienkredite oder Stipendien. Erfahre hier mehr zum Thema Geld im Studium.
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