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Elternunabhängiges BAföG

Rund 500.000 Schüler und Studenten beziehen BAföG, obwohl fast 4 Mal so viele grundsätzlich BAföG berechtigt sind. In den allermeisten Fällen ist das Einkommen der Eltern daran schuld. Viele beantragen aber auch kein BAföG, weil sie glauben, dass ihre Eltern zu viel verdienen. Das stimmt aber nicht immer. 

Bestimmt hast du schon mal von Leuten gehört, die BAföG bekommen, obwohl ihre Eltern viel mehr verdienen als deine und das als total unfair empfunden.

"Warum bekommen andere mehr BAföG als ich, obwohl deren Eltern mehr verdienen als meine?"

Die Berechnung von BAföG ist ziemlich komplex und hängt von diversen Faktoren ab.

1. Eigener Bedarf

Der potenzielle BAföG Höchstsatz hängt mitunter von deiner Kranken- und Pflegeversicherung, deiner Wohnung sowie Art der Ausbildung ab. Studenten haben einen Höheren Bedarf als Schüler. Gehen wir jetzt aber mal beim Vergleich mit deinen Mitschülern bzw. Kommilitonen aus. Dann sollte euer Grundbedarf gleich sein.

2. Eigenes Einkommen und Vermögen 

In erster Linie spielt dein eigenes Einkommen und Vermögen eine Rolle, wobei das Einkommen in der Regel nicht das Problem ist. Wer in Vollzeit zur Schule oder Uni geht, hat gar nicht so viel Zeit ausreichend viel nebenbei zu verdienen. Was aber durchaus möglich ist, ist das Vermögen. Das sind alle Bankkonten und Versicherungen sowie Kfz und Wertpapiere. Alles Dinge, die man zu Geld machen könnte, um davon zu leben. Ob dir dieses Vermögen tatsächlich gehört oder es nur jemand auf deinem Namen geparkt hat, spielt keine Rolle. Wo dein Name drauf steht, ist dein Vermögen drin.

3. Anrechenbares Einkommen der Eltern

Einkommen ist nicht gleich Einkommen. Dementsprechend sind auch die Freibeträge: 

  • 1. Gehalt aus nicht selbstständiger Arbeit
  • 2. Einkommen aus selbstständiger Arbeit (auch Mieteinnahmen)
  • 3. Renten
  • 4. Sozialleistungen (wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld)
  • 5. Kapitalerträge
  • 6. Unterhalt

Beim Einkommen geht es im Normalfall um die Einnahmen im vorletzten Kalenderjahr. Hat sich das Einkommen seitdem gravierend verändert, kann auf Antrag aber auch das aktuelle Einkommen für die Berechnung zugrunde gelegt werden.

Nicht nur die Art der Einnahmen auch die Lebensumstände der Eltern werden teilweise berücksichtigt.

  • 1. miteinander verheiratet oder nicht
  • 2. alle unterhaltspflichtigen Kinder
  • 3. unterhaltspflichtige Personen (z. B. Ex-Mann oder Ex-Frau)
  • 4. bestehende Behinderung

All das kann dazu führen, dass jemand anderes viel mehr Bafög bekommt als du, obwohl die Haushaltskassen eurer Eltern gleich voll wirken. Auch zu bedenken ist, dass das Vermögen der Eltern grundsätzlich nicht berücksichtigt wird. Kann sein, dass die anderen ein Haus und drei Autos haben. Wenn du bei deinen Eltern wohnst, die weder Haus noch Auto haben, und familienversichert bist und der andere ausgezogen und privat versichert ist, bekommt der andere mehr BAföG als du bei gleichem Einkommen der Eltern. Ja das ist irgendwie unfair, lässt sich aber nicht ändern. Es gibt aber einen „Trick“, mit dem sogar die Kinder von Jeff Bezos den BAföG Höchstsatz bekommen würden.

Elternunabhängiges BAföG

Die Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG sind in §11 BAföG und §1610 BGB geregelt. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz besagt, dass du elternunabhängig gefördert wirst, wenn du:

  • an einem Kolleg oder einer Abendschule deinen Schulabschluss nachholst ODER
  • bereits eine berufsqualifizierende mindestens zweijährige Ausbildung abgeschlossen und DANACH gearbeitet oder Arbeitslosengeld bezogen hast. Erwerbsunfähigkeit und Elternzeit zählen genauso. Insgesamt müssen Ausbildung und die darauffolgenden anerkannten Zeiten zusammen mindestens 72 Monate ergeben, bevor du wieder zur Schule oder Uni gehst ODER
  • bei Beginn des Schulbesuchs oder Studium mindestens 30 Jahre alt bist/warst ODER
  • du keine Ausbildung hast und nach deinem 18. Geburtstag mindestens 5 Jahre berufstätig warst.

Wenn du irgendeinen dieser Punkte nachweislich erfüllst, bekommst du elternunabhängiges BAföG. Das heißt, du brauchst keinerlei Angaben zu deinen Eltern machen. Niemand erfährt, dass Jeff Bezos dein Vater ist und selbst wenn, ist es egal.

Was leider ziemlich häufig vorkommt ist, dass jemand mit Ausbildung nicht die erforderlichen 72 Monate vor Schule oder Studium erreicht. Meistens fehlen nur noch ein paar Monate. Sowas ist sehr ärgerlich, aber nicht hoffnungslos. Denn gemäß Zivilrecht endet die Unterhaltspflicht der Eltern mit deinem Ausbildungsabschluss. Hier widersprechen sich die Gesetze. Für solche Fälle gibt es aber eine Lösung. Das BGB hat nämlich Vorrang, wenn du das beantragst. Um eine Chance auf elternunabhängiges BAföG gemäß Zivilrecht zu haben, musst du unbedingt eine berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen haben. Wie lange die Ausbildung dauerte, spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist der Abschluss. Das ist aber nicht alles. 

Gemäß Verwaltungsvorschrift zu §37 BAföG bekommst du kein elternunabhängiges BAföG, wenn

  • ein Berufswechsel notwendig ist, etwa aus gesundheitlichen Gründen,
  • die erste Ausbildung auf einer deutlichen Fehleinschätzung deiner Begabung beruhte,
  • deine Eltern dich zu der Ausbildung gedrängt haben,
  • die Ausbildungsplanung die weitere Ausbildung gemeinsam mit deinen Eltern beschlossen wurde oder sie dem nicht widersprochen haben,
  • dich deine Ausbildung von Anfang an offensichtlich unterfordert hat,
  • deine Ausbildung fachlich UND zeitlich in engem Zusammenhang mit dem Studium steht
  • Ausbildung, Bachelor und Master fachlich und zeitlich aufeinander aufbauen, musst du zu Beginn des Masters über 30 sein, um den Master elternunabhängig gefördert zu bekommen.

Fazit

Mit allem Drum und Dran kostet ein Studium schnell mehrere hundert Euro im Monat. Wie du siehst ist es durchaus möglich BAföG zu beantragen, und das völlig unabhängig vom Einkommen und Vermögen deiner Eltern. Neben dem elternunabhängigen BAföG gibt es weitere Möglichkeiten zur Studienfinanzierung. Darunter fallen beispielsweise Studienkredite oder Stipendien. Erfahre hier mehr zum Thema Geld im Studium.