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Bewerbung fürs Studium

Bewerben fürs Studium: Wer sich einen Studienplatz sichern möchte, sollte bei der Bewerbung gezielt vorgehen. Wir zeigen dir, worauf du achten musst.

Darum geht es:

  • In Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung kannst du dich einfach einschreiben.
  • Für zulassungsbeschränkte Studiengänge gilt: Die ersten 20 Prozent der zur Verfügung stehenden Plätze werden entsprechend der Abiturdurchschnittsnote  vergeben. Weitere 20 Prozent der Zulassungen erfolgen über die Zahl der Wartesemester. Die restlichen 60 Prozent können die Hochschulen selbstständig nach eigenen Kriterien verteilen. Das können sein: Berufspraxis, Noten in bestimmten Fächern, ein fachspezifischer Test, ein Auswahlgespräch, eine Ortspräferenz oder die Kombinationen dieser Kriterien.
  • Als Wartezeit zählt jedes Semester nach dem Abitur, in dem du nicht studiert hast.
  • Man kann sich übrigens auch an mehreren Unis gleichzeitig bewerben oder für mehrere Studiengänge an der gleichen Uni.
  • Immer eine Chance: das Nachrückverfahren. Plätze, die nicht angenommen wurden, werden an übriggebliebene Bewerber verteilt.
  • Für das Fach Medizin gibt es den so genannten Medizinertest, den viele Unis als Auswahlkriterium einsetzen.

Bevor du mit deiner Bewerbung fürs Studium loslegen kannst, solltest du in Erfahrung bringen, ob dein Wunschstudiengang zulassungsbeschränkt ist oder nicht. Es gibt nämlich auch jede Menge Studiengänge, in denen es mehr Plätze als Bewerber gibt. In solche zulassungsfreien Studiengänge kannst du dich einfach einschreiben, ganz ohne Bewerbung. Alles, was du brauchst, ist dein Abi-Zeugnis oder eine andere Hochschulzugangsberechtigung, einen gültigen Personalausweis und den Nachweis, dass du krankenversichert bist.

Dein Studienplatz ist dir also sicher – wenn du die Fristen einhältst: Zum Sommersemester kannst du dich an den meisten Hochschulen bis zum 31. März immatrikulieren, zum Wintersemester hast du bis zum 30. September Zeit. Diese Fristen gelten für sogenannte Erstimmatrikulierte und sind nur ein Richtwert – die genauen Daten solltest du auf jeden Fall auf der Homepage deiner Wunschuni in Erfahrung bringen.

Örtliche Zulassungsbeschränkung

Bei besonders beliebten Städten und Fächern kommst du in der Regel um eine Bewerbung fürs Studium nicht herum. Hier sind die Studienplätze knapp – und daher zulassungsbeschränkt. Wenn du beispielsweise an der Uni Köln BWL studieren willst, sollte dein Abi-Schnitt eine 1 vor dem Komma haben, um den NC zu knacken. Denn dieser Studiengang gehört zu den Fächern mit örtlicher Zulassungsbeschränkung. Hierbei legen die Hochschulen fest, welche Anforderungen die Bewerber erfüllen müssen, um einen Studienplatz zu bekommen. Entscheidendes Kriterium ist fast immer die Abi-Durchschnittsnote. Nur wenige Hochschulen – in der Regel kleinere oder private Hochschulen – führen Auswahlverfahren durch oder verlangen ein Motivationsschreiben. In diesem solltest du klarstellen, warum du dich für ein bestimmtes Fach interessierst, warum du ausgerechnet an der betreffenden Hochschule studieren möchtest und warum du für dieses Studium besonders geeignet bist.

Du kannst dich übrigens nicht nur an mehreren Unis für das gleiche Fach bewerben, sondern auch an einer Hochschule für mehrere Studiengänge: Wer sich also nicht zwischen Informatik und Wirtschaftsinformatik entscheiden kann, bewirbt sich erst mal für beides! Die Bewerbungsfristen für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung enden meist am 15. Januar bzw. 15. Juli.

Örtliche Zulassungsbeschränkung über hochschulstart.de

Einige Hochschulen haben ihr Bewerbungsverfahren für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung an die Stiftung für Hochschulzulassung abgegeben. Sie nehmen am sogenannten "Dialogorientierten Serviceverfahren" teil. Ziel dieses Angebotes ist es, eine zentrale Vergabestelle für Studienplätze zu schaffen, die dafür sorgt, dass tatsächlich alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden. Waren die Teilnehmerzahlen der Hochschulen zu Beginn noch übersichtlich, haben im Wintersemester 2016/17 mehr als die Hälfte der 180 deutschen Hochschulen mit zulassungsbeschränkten Studiengängen an dem Verfahren teilgenommen. Auch hier endet die Bewerbungsphase am 15. Januar bzw. am 15. Juli.

Bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer

Ganz ähnlich geht es bei der Bewerbung fürs Studium über die Servicestelle Hochschulstart zu, die für die bundesweit zulassungsbeschränkten Fächer Medizin, Pharmazie sowie Tier- und Zahnmedizin zuständig ist. Dabei werden 20 Prozent der Studienplätze nach Note und 20 Prozent nach Wartezeit vergeben. Bei 60 Prozent der Plätze bestimmen die Hochschulen selbst, was ihnen neben der Note noch wichtig ist – das können Testergebnisse, Schulnoten in einzelnen besonders relevanten Fächern, aber auch praktische Erfahrungen sein. 

Bei der zentralen Bewerbung über hochschulstart.de stellst du einen Antrag für nur ein Fach und gibst an, an welchen Hochschulen du am liebsten studieren möchtest. Mit der Ortspräferenz kannst du deine Chancen auf einen Platz im Traumstudium erhöhen, wenn du eine nicht ganz so überlaufene Uni an erster Stelle wählst. Auch hier musst du Bewerbungsfristen einhalten: Für das Wintersemester gilt der 31. Mai für "Alt-Abiturienten" und der 15. Juli für diejenigen, die ihr Abi nach dem 16. Januar des Bewerbungsjahres gemacht haben. Wer erst im Sommersemester anfangen möchte, kann sich bis zum 15. Januar Zeit mit seiner Bewerbung fürs Studium lassen.

Wartezeit

Rund 20 Prozent aller zulassungsbeschränkten Studiengänge werden über die Wartezeit vergeben. Dieses Kriterium ist – auch wenn viele das denken – völlig unabhängig vom Numerus clausus und deiner Abi-Note. Das Prinzip ist einfach: Wer unter den Bewerbern für einen Studiengang die meisten Wartesemester hat, bekommt den Platz. So lange, bis 20 Prozent aller Studienplätze vergeben sind. Als Wartesemester zählt jedes Semester zwischen Abitur und Bewerbung, in dem du nicht eingeschrieben bist. Wenn du also zwischendurch etwas anderes studierst, nutzt du zwar deine Wartezeit sinnvoll, verbaust dir aber den Weg, über diese Quote an einen Studienplatz zu kommen.

Nachrücken und Losverfahren

Wo viele Studienplätze aufgrund von Mehrfachbewerbungen frei bleiben, erhöht sich die Chance für Nachrücker. Dazu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Wenn du dich bereits bei einer Uni beworben hast, aber zunächst leer ausgegangen bist, kann es dir passieren, dass drei Wochen später doch die Zulassung in deinem Briefkasten landet. Im Nachrückverfahren werden die nicht angenommenen Studienplätze an die übrig gebliebenen Bewerber vergeben. Bleiben auch nach dem Nachrückverfahren noch Plätze frei – was durch das Einschreibechaos der vergangenen Semester keine Seltenheit ist – werden die Studienplätze fürs Losverfahren frei gegeben. Unter www.freie-studienplaetze.de findest du jeweils circa sechs Wochen vor Semesterstart eine Datenbank mit freien Studienplätzen. Du kannst dich über das Losverfahren bewerben – und mit etwas Glück dein Studium beginnen, obwohl du die ursprünglichen Zulassungsbedingungen gar nicht erfüllst.

Medizinertest

Wer Medizin studieren möchte, tut gut daran, vor der Bewerbung den Test für medizinische Studiengänge (TMS) abzulegen. Aktuell berücksichtigen insgesamt 22 Unis diesen Studierfähigkeitstest als Auswahlkriterium: Bochum, Erlangen-Nürnberg, Frankfurt, Freiburg, Gießen, Göttingen, Halle (Saale), Heidelberg, Heidelberg-Mannheim, Kiel, Köln, Leipzig, Lübeck, Mainz, Marburg, München, Oldenburg, Regensburg, Rostock, Tübingen, Ulm und Würzburg. Das Testergebnis wird mit der Note verrechnet – du kannst deine Chancen auf einen Studienplatz also deutlich erhöhen!

Tipp: Besser zum Sommersemester bewerben

Wenn dein Wunschstudiengang auch zum Sommersemester beginnt, hast du bessere Chancen auf einen Studienplatz. Traditionell bewerben sich die meisten Studierwilligen zum Wintersemester – im Frühjahr hast du also weniger Konkurrenz zu befürchten.