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Bisher war das Wartesemester für viele die Chance, mit einem weniger guten Abi in Studiengänge mit NC zu rutschen. Vielfach hält sich auch der Irrglaube, pro Wartesemester könne sich die Abi-Note um 0,1 verbessern. Hier erfährst du, was Wartesemester sind und wie sie funktionieren.
Gibt es Wartesemester noch?
Seit einer bundesweiten Reformation im Jahr 2022 gibt es keine direkte Wartequote mehr. Für die medizinischen Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie werden Wartesemester nicht mehr bei der Studienplatzvergabe angerechnet. Bei anderen zulassungsbeschränkten Studiengängen können Sie dennoch eine Rolle spielen.
Was zählt als Wartesemester?
Jedes Semester, in dem du nicht an einer Hochschule eingeschrieben bist, wird dir als Wartesemester angerechnet. Dabei ist es völlig egal, wie du die Zeit nutzt: Ob mit Praktika, FSJ, ehrenamtlichen Tätigkeiten, Reisen oder anderen Dingen, mit denen du die Zeit bis zum Studienstart überbrücken möchtest.
Jedes halbe Jahr (Semester), das seit deiner Hochschulzugangsberechtigung vergangen ist und in dem du nicht studiert hast (also an keiner deutschen Uni immatrikuliert warst), wird dir als Wartesemester angerechnet. Das passiert ganz von allein und ohne Antrag. Die Anzahl deiner Wartesemester zu berechnen, ist gar nicht schwer: Hast du beispielsweise nach dem Abi ein Jahr Work and Travel gemacht oder ein einjähriges FSJ, dann hast du zwei Wartesemester gewonnen. Sobald du dich einmal in einer Hochschule eingeschrieben hast, verfallen deine Wartesemester. Heißt: Wenn du dich dazu entscheidest, dich erneut für ein Studium zu bewerben, werden die Wartesemester aus der Zeit, bevor du dein vorheriges Studium begonnen hast, nicht mehr gewertet.
Bis vor zwei Jahren hat sich das besonders für Studienanwärter:innen der begehrten NC-Fächer im medizinischen Bereich noch bezahlt gemacht. Durch das Sammeln von Wartesemestern war es möglich, die Chance auf einen Studiengang zu verbessern. Seit 2022 ist das jedoch anders und es gelten andere Bestimmungen: Wartesemester werden teilweise gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt berücksichtigt.
Tipp: Das Studium an einer Berufsakademie oder einer ausländischen Hochschule hat keine Auswirkungen auf deine Wartesemester.
Über die Jahre ist es nicht leichter geworden, bei den Zugangsvoraussetzungen für bestimmte Studienfächer den Durchblick zu bewahren. Fristen und Auswahlverfahren sind abhängig von der Hochschulart (staatlich, privat oder kirchlich), dem Bundesland und dem Studiengang. Generell gilt: Falls du ein Fach studieren möchtest, das zulassungsfrei ist, stellt sich die Frage nach Wartesemestern nicht. Zulassungsfrei bedeutet, dass kein NC erforderlich ist (im Fach Archäologie beispielsweise) und kein Auswahlverfahren stattfindet. Diese zulassungsfreien Studienplätze stehen in ausreichender Zahl zur Verfügung, sodass du als Bewerber:in mit Zulassungsvoraussetzung (allgemeine Hochschul- oder Fachhochschulreife) sicher einen Studienplatz hast. Hier findest du eine Auflistung NC-freier Bachelor-Studiengänge.
Falls du dich aber auf einen zulassungsbeschränkten (Studiengänge der Medizin und Pharmazie hier ausgenommen) Studiengang an einer staatlichen Hochschule bewerben möchtest, können Wartesemester wieder interessant werden. Ein Beispiel: Ist deine Abi-Note schlechter als bei den Quoten erforderlich, dann gibt es, von einigen Ausnahmen abgesehen, auch eine Wartezeit-Quote, in der Studienplätze nur oder unter Berücksichtigung der Wartesemester vergeben werden.
Tipp: Hast du eine Wunsch-Uni, an der du gerne studieren möchtest? Dann informiere dich zu möglichen Zulassungsbeschränkungen und Wartezeiten auf der Uni-Website.
Zum Sommersemester 2022 wurde das Auswahlverfahren zu Wartesemestern bundesweit reformiert. Es gibt also keine explizite Wartequote mehr. Beispielsweise sind an den Universitäten in NRW sind ab sofort zwei Hauptquoten relevant:
Bei den örtlichen Zulassungsverfahren werden in NRW und in den meisten anderen Bundesländern nur noch maximal sieben Wartesemester berücksichtigt. Es ist jedoch immer abhängig von der Hochschule, ob diese für die Bewerbung relevant sind oder nicht.
In Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen werden prinzipiell gar keine Wartesemester mehr berücksichtigt, wohingegen Brandenburg aktuell das einzige Bundesland ist, in dem „so wie früher“ alle Wartesemester mit einbezogen werden.
Für die medizinischen Studiengänge (Humanmedizin, Zahn- und Tiermedizin und Pharmazie) sind die Wartesemester seit 2022 komplett abgeschafft worden und werden nun gar nicht mehr berücksichtigt. Um ein bundeseinheitliches Bewerbungsverfahren zu koordinieren, werden diese Studienplätze über das Portal hochschulstart.de vergeben.
Vorher gingen 20 % der Plätze in diesen Fächern an die Bewerber:innen mit der besten Abiturnote, 60 % der Plätze wurden über das AdH (Auswahlverfahren der Hochschulen/ in der Regel über TMS-Ergebnisse+ Abiturnote) und 20 % der Plätze über die Wartezeit verteilt (bis zu sieben Jahre Wartesemester konnten dafür angesammelt werden). Seit der Reform ersetzt die Eignungsquote (TMS, abgeschlossene Ausbildung, besondere Qualifikation) die Wartezeit. Wie genau gewertet wird, ist von Uni zu Uni verschieden.
Tipp: Auch hier lohnt also ein Blick auf die jeweilige Website der Hochschule!
Eine Ausnahme bildet das Saarland. Hier zählen nicht Warte-, sondern Bewerbungssemester, also nur die Semester, für die du dich tatsächlich für einen bestimmten Studiengang beworben hast. Dafür werden 20 % der Studienplätze (nach Abzug der Vorabquoten) reserviert.
Die Gründe für Wartesemester sind vielfältig: Ein häufiger Grund ist, dass die Konkurrenz im gewünschten Studiengang zu groß war und es keinen verfügbaren Platz gab. Viele nutzen Wartesemester auch, um sich beruflich zu orientieren, neue Erfahrungen zu sammeln oder persönliche Projekte zu verwirklichen. Hier findest du einige Anregungen, wie du dein Wartesemester sinnvoll nutzen kannst:
Wartesemester spielen im Bewerbungsverfahren um zulassungsbeschränkte Studienfächer an den Hochschulen eine zunehmend geringere Rolle. Seit der bundesweiten Reform des Auswahlverfahrens zu Wartezeiten gelten vorrangig die Auswahlverfahren der einzelnen Hochschulen.
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