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Staatsexamen

Du möchtest Jura oder Medizin studieren? Dann musst du dich früher oder später mit dem Staatsexamen auseinandersetzen. Anders als beim Bachelor- und Master-System wirst du hier von einer staatlichen Behörde geprüft. Diese Prüfungen sind kein Zuckerschlecken, aber mit viel Fleiß und Motivation durchaus machbar. Hier erfährst du alles Wichtige über Examen in Deutschland.

Für welche Berufe muss ich ein Staatsexamen absolvieren?

In Deutschland gibt es einige Studiengänge, die du mit einem staatlichen Examen absolvierst. Hier findest du ein paar Beispiele, welche Berufe du mit einem erfolgreichen Abschluss ausüben kannst:

  • Jura bzw. Rechtswissenschaften: Richter:in, Staatsanwalt/-anwältin, Rechtsanwalt/-anwältin, Notar:in, Repetitor:in
  • Humanmedizin: Amtsarzt/-ärztin, Assistenzarzt/-ärztin, Facharzt/-ärztin (bspw. für Allgemeinmedizin oder Neurologie), Fachjournalist:in, Medical Advisor
  • Tiermedizin: Amtliche:r Tierarzt/Tierärztin, Fachtierarzt/-ärztin (bspw. für Klein- oder Nutztiere), Tierarzt/-ärztin für Tiermedizinische Forschung
  • Zahnmedizin: Facharzt/-ärztin (bspw. Für Kieferorthopädie oder Oralchirugie), Zahnarzt/-ärztin für Zahnmedizinische Forschung
  • Pharmazie: Pharmazeut:in in der Medikamentenentwicklung, Apotheker:in, Referent:in im Gesundheitswesen, Klinische Pharmazeut:in
  • Lebensmittelchemie: Qualitätsmanager:in, Produktentwickler:in, Fachberater:in,
  • Lehramt (wurde in vielen Bundesländern auf Bachelor/Master umgestellt): Lehrer:in (für Grundschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Berufsschulen oder Förderschulen), Sonderpädagog:in, Trainer:in in der Erwachsenenbildung

Was ist ein (Staats)-Examen?

Der Oberbegriff Examen bedeutet zunächst nichts anderes als „Prüfung“. Im deutschsprachigen Raum ist damit aber häufig die Abschlussprüfung am Ende eines Studiums gemeint. Bei einem Bachelor- oder Masterabschluss ist das in den meisten Fällen das Verfassen einer schriftlichen Bachelor- oder Masterarbeit. Diese Prüfungen finden direkt an der Hochschule statt und werden von einem Hochschulgremium abgenommen.

Andere Studiengänge wiederum erfordern das sogenannte Staatsexamen, das von einer staatlichen Behörde abgenommen wird. Es gewährleistet einen bestimmten Qualitätsstandard für die Berufsausübung und betont die damit verbundene hohe Verantwortung.

Während sich die Abschlussprüfungen im Bachelor- und Master-System von Hochschule zu Hochschule unterscheiden, sind die Prüfungen im Staatsexamen innerhalb eines Bundeslandes einheitlich. So schreiben beispielsweise alle Medizinstudent:innen in Nordrhein-Westfalen zur gleichen Zeit das gleiche Staatsexamen. Anders als bei Bachelor- oder Masterstudiengängen sammelst du hier auch keine ECTS-Punkte und Noten, die in deine Abschlussnote einfließen. Zwar warten auch in einem Studiengang mit Staatsexamen regelmäßig Klausuren auf dich, aber am Ende des Studiums zählt fast überwiegend die Note aus den Examen.

Erstes und zweites (und drittes) Staatsexamen

Wenn vom Staatsexamen die Rede ist, handelt es sich nicht nur um eine einzige Prüfung. Studierende der oben genannten Fächer müssen ein erstes, ein zweites und manchmal auch ein drittes Staatsexamen ablegen, um ihren akademischen Grad zu erhalten. Das erste Staatsexamen bzw. das zweite Staatsexamen in der Medizin gilt als besonders anspruchsvoll. Studierende der Rechtswissenschaften legen das Staatsexamen nach neun Semestern (Regelstudienzeit) ab. Dafür gibt es zwei Versuche. Danach folgen das sogenannte Referendariat, also die eigentliche praktische Ausbildung, und das zweite Examen. Mittlerweile gibt es auch Jura-Studiengänge (häufig an privaten Hochschulen), die du mit einem Bachelor bzw. Master of Law abschließen kannst und die von Beginn an die Spezialisierung auf ein Rechtsgebiet ermöglichen. Wenn du also schon genau weißt, in welchem juristischen Bereich du arbeiten möchtest, ist das eine gute Alternative zum traditionellen Staatsexamen. In Bundesländern wie Bayern bleibt die Unterteilung in Staatsexamen und Referendariat (bzw. praktischer Ausbildung) bestehen, solange der Studiengang nicht auf Bachelor und Master umgestellt wurde.

Etwas anders sieht es bei den medizinischen Studiengängen aus. Hier kommt mit dem sogenannten Physikum noch ein drittes Staatsexamen hinzu. Dieses findet bereits nach vier oder fünf Semestern statt und stellt den Übergang vom vorklinischen zum klinischen Teil dar. Nach diesem ersten medizinischen Staatsexamen folgt nach zehn Semestern das zweite. Dieses „Hammerexamen“ verlangt dir dein gesamtes Wissen aus den vorherigen fünf Jahren ab. Aber keine Sorge: Wenn du immer am Ball geblieben bist, ist dieses Examen zwar eine Herausforderung, aber keine Hürde. Statt des Referendariats folgt in der Medizin das Praktische Jahr (PJ). Hier arbeitest du bereits in der Klinik und durchläufst dabei verschiedene Fachbereiche, bevor du am Ende das mündliche dritte Staatsexamen ablegst.

Bachelor/Master oder Staatsexamen - Was ist besser?

Auf den ersten Blick wirkt das Staatsexamen im Vergleich zum Bachelor- und Master-System erst einmal wie ein riesiger Spielverderber. Statt regelmäßig Prüfungen abzulegen, die alle in die Gesamtnote einfließen, kommt es hier allein auf ein oder zwei „Hammerexamen“ an. Du musst also auf den Punkt fit sein und kannst dir maximal einen Ausrutscher erlauben. Hinzu kommt, dass gerade diese Studiengänge oftmals einen hohen Numerus Clausus aufweisen. Ohne Top-Abitur ist es also deutlich schwieriger, einen Studienplatz zu bekommen – aber nicht unmöglich.

Hast du einen der begehrten Studienplätze ergattert, zeigt sich, dass das Staatsexamen doch einige Vorteile hat. So ist diese Form des Studiums schon lange erprobt. Auch wenn es zu Beginn kompliziert erscheinen mag, kannst du dir sicher sein, dass dein Studium strukturiert und nach klaren Vorgaben abläuft. Das kann bei vielen Bachelor-Studiengängen, die noch relativ neu und unerprobt sind, ganz anders aussehen. Du weißt also genau, was dich wann und wie erwartet. Dazu gehört auch, dass du einen festen Stundenplan erhältst und dir deine Kurse nicht selbst zusammenstellen musst. Am Ende deines Studiums hast du nicht irgendeinen Abschluss in der Tasche, sondern einen staatlich geprüften. Damit stehen dir zu Recht tolle Berufsmöglichkeiten offen. Du kannst also stolz auf dich sein, und eines ist garantiert: Die Strapazen haben sich ausgezahlt!

„Examiniert“ bei Ausbildungsberufen

Der Begriff „examiniert“ taucht gelegentlich auch bei einigen anderen Berufsbezeichnungen auf. Auch hier bedeutet er nicht viel mehr als „vom Staat geprüft“. Besonders häufig findet sich beim Beruf des:der Gesundheits- und Krankenpfleger:in noch die Bezeichnung der examinierten Pflegefachkraft. Hierbei handelt es sich lediglich um einen Zusatz bzw. eine Alternativbezeichnung. Denn alle Pflegefachkräfte müssen so oder so einen staatlich anerkannten Abschluss absolvieren. Oftmals wird die Zusatzbezeichnung eher verwendet, um den Beruf von dem des:der Gesundheits- und Krankenpflegehelfer:in abzugrenzen.

 

Du hast richtig Lust bekommen, nach der Schule durchzustarten und vielleicht sogar deinen Studienweg mit Staatsexamen zu gehen? Dann findest du bei uns viele weitere Informationen rund um das Studium und die Bewerbung dafür. Ein Studiengang mit Staatsexamen ist dagegen gar nichts für dich? Dann schaue dich in unserer Rubrik Studieren nach Themen nach spannenden Alternativen um.