Merken

Selbständig neben dem Studium

Das musst du als studierender Freelancer beachten!

Miete, Strom, Fahrkarte, Lebensmittel, Bücher: Viele Studierende müssen neben dem Studium jobben, um sich ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Da sich reguläre Jobs oftmals nicht mit einem Studium vereinbaren lassen, entscheiden sich immer mehr junge Menschen für eine Freelancer-Tätigkeit. Welche Vorteile es mit sich bringt, wenn du neben dem Studium selbstständig bist und worauf du als selbstständiger Student achten solltest, erfährst du hier.

Vorteile einer Selbstständigkeit im Überblick

Als selbstständiger Student kannst du dir deine Arbeitszeit individuell einteilen und beispielsweise vorrangig abends und an den Wochenenden arbeiten. In der restlichen Woche konzentrierst du dich voll auf das Lernen und hast so gute Chancen, dein Studium trotz Job innerhalb der Regelstudienzeit abzuschließen. Darüber hinaus arbeitest du als Freelancer ganz entspannt im Home-Office und musst somit keine langen Anfahrtszeiten in Kauf nehmen. Nicht zuletzt sammelst du durch deine Selbstständigkeit wertvolle Erfahrungen für dein späteres Berufsleben. Auch in deinen Bewerbungen macht sich eine studienbegleitende Selbstständigkeit gut, denn schließlich ist sie ein Beleg für deine Eigeninitiative.

Beispiele für Selbstständigkeit neben dem Studium

Es gibt viele Möglichkeiten, neben dem Studium selbstständig tätig zu sein. Am besten überlegst du ganz in Ruhe, wo deine Stärken liegen und welche Dienstleistungen auf dem Markt besonders gefragt sind. Hier ein paar Beispiele für studienbegleitende Freelancer-Jobs:

Vielleicht bist du auch künstlerisch tätig und möchtest deine selbstgemalten Bilder im eigenen Onlineshop verkaufen? Auch dies ist während eines Studiums in der Regel problemlos möglich.

Was studierende Freelancer wissen müssen

1. Krankenversicherung

Als selbstständiger Student musst du einiges beachten - zum Beispiel hinsichtlich deiner Krankenversicherung. Nimmt deine Arbeit mehr als 20 Stunden pro Woche in Anspruch, geht die Krankenkasse von einer hauptberuflichen Tätigkeit aus, und du verlierst deinen Studierendenstatus. Im schlimmsten Fall musst du dich dann privat versichern, was mit sehr hohen monatlichen Kosten verbunden ist.

Bist du unter 25 Jahre alt und über deine Eltern familienversichert, darfst du monatlich nicht mehr als 470 Euro verdienen. Überschreitest du diese Grenze für mehr als drei Monate im Jahr, endet die Familienversicherung. Daher gilt: Informiere dich vor Beginn deiner Selbstständigkeit unbedingt bei deiner Krankenkasse, um deinen Krankenversicherungsschutz nicht zu gefährden!

2. Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Übst du eine unterrichtende, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit aus, wirst du nicht als Gewerbetreibender, sondern als Freiberufler eingestuft. In diesem Fall benötigst du keinen Gewerbeschein und musst auch keine Gewerbesteuer zahlen.

3. Umsatzsteuer und Einkommenssteuer

Als selbstständiger Student kannst du prinzipiell so viel verdienen, wie du möchtest - allerdings kommen dann höhere Steuern auf dich zu und die Steuererklärung wird durch die Umsatzsteuer komplizierter. Fällst du unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung, was bei einem jährlichen Einkommen von weniger als 22.000 Euro der Fall ist, musst du keine Umsatzsteuer zahlen.

Einkommenssteuer fällt nur dann an, wenn dein zu versteuerndes Einkommen (Umsatz abzüglich Betriebsausgaben) den Freibetrag übersteigt. Dieser Freibetrag wird jährlich neu angepasst und liegt für 2022 bei 9984 Euro.

BAföG und Kindergeld: das müssen Selbstständige wissen

Als BAföG- Empfänger musst du bei einer Selbstständigkeit im Studium besonders viel berücksichtigen. So darfst du im gesamten Bewilligungszeitraum (12 Monate) maximal 4410 Euro Gewinn vor Steuern machen - ansonsten werden deine Leistungen gekürzt. Am besten informierst du das Bafög-Amt frühzeitig über deine Selbstständigkeit und reichst regelmäßig Einkommensnachweise ein, um hohen Rückforderungen vorzubeugen. Auch eine sorgfältige Buchführung ist sinnvoll, damit du gegenüber dem Amt jederzeit nachweisen kannst, innerhalb welchen Zeitraums du wie viel verdient hast.

Auf das Kindergeld wird das Einkommen aus deiner Selbstständigkeit nicht angerechnet, sofern es sich um dein Erststudium handelt. Bei einer Zweitausbildung darfst du pro Woche nicht mehr als 20 Stunden selbstständig tätig sein, um weiterhin Kindergeld in voller Höhe zu erhalten.

Erst informieren, dann durchstarten!

Eine Freelancer-Tätigkeit lässt sich mit einem Studium besonders gut vereinbaren. Damit es in puncto Krankenversicherung, Kindergeld und BAföG nicht zu Schwierigkeiten kommt, solltest du dich jedoch vor Beginn deiner Selbstständigkeit umfassend bei den jeweiligen Stellen informieren und die Einnahmen aus deiner Tätigkeit sorgfältig dokumentieren. Beherzigst du diesen Ratschlag, steht deinem Erfolg als selbstständiger Student nichts mehr im Wege.

Wenn du dich fragst, wie du nun genau in die Selbstständigkeit starten kannst, dann schaue dir unbedingt unseren Ratgeber "Der Weg in die Selbstständigkeit" an. Verschaffe dir einen Überblick, womit du dich beschäftigen solltest, wenn du über eine Selbstständigkeit nachdenkst. Vielleicht denkst du sogar über die Gründung eines Unternehmens nach? Schaue dir die 4 Tipps für die Gründung eines Unternehmens an!