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Bachelor, Master, Diplom, Magister und Staatsexamen: Fünf verschiedene Studienabschlüsse gibt es in Deutschland. Wir stellen die Unterschiede vor.
Mit Ausnahme von Jura, Medizin und einigen Lehramtsstudiengängen beginnt fast jedes Studium in Deutschland mit einem Bachelorstudiengang. Je nach Hochschule und Fach dauert es sechs bis acht Semester, bis Studenten ihren Bachelor in der Tasche haben. Häufig wird der Bachelor als "berufsqualifizierender Abschluss" bezeichnet, denn wer möchte, kann mit ihm ins Berufsleben starten.
Einen Unterschied zwischen den Bachelorstudiengängen an Universitäten und denen an Fachhochschulen gibt es - rein formal - nicht. Allerdings richten viele Fachhochschulen ihre Studiengänge inhaltlich eher praxisorientiert aus, während viele Universitäten auf einen theoretisch-wissenschaftlichen Schwerpunkt Wert legen. Ausnahmen bestätigen die Regel. Der höhere Abschluss im zweistufigen Studiensystem ist der Master.
Wer eine Laufbahn in der Wissenschaft anstrebt oder die Karrierechancen verbessern möchte, kommt um ein Masterstudium nicht herum. Den Master kann man entweder sofort (konsekutive Masterstudiengänge) oder auch noch Jahre nach dem Bachelor in Angriff nehmen, zum Beispiel berufsbegleitend im Abend- oder Fernstudium (weiterbildende Masterstudiengänge). Masterstudiengänge dauern zwei bis vier Semester.
Bachelor- und Masterabschlüsse nach Fachgebieten
Bachelor of Arts (B.A.) / Master of Arts (M.A.)
Studienfächer: Sprach- und Kulturwissenschaften Sport, Sportwissenschaft, Sozialwissenschaft, Kunstwissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, teilweise auch Kunst
Bachelor of Science (B.Sc.) / Master of Science (M.Sc.)
Studienfächer: Mathematik, Naturwissenschaften, Medizin, Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, teilweise auch Ingenieurwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften
Bachelor of Engineering (B.Eng.) / Master of Engineering (M.Eng.)
Studienfach: Ingenieurwissenschaften
Bachelor of Laws (LL.B.) / Master of Laws (LL.M.)
Studienfach: Rechtswissenschaften
Bachelor of Fine Arts (B.F.A.) / Master of Fine Arts (M.F.A.)
Studienfach: Freie Kunst
Bachelor of Music (B.Mus.) / Master of Music (M.Mus.)
Studienfach: Musik
Bachelor of Education (B.Ed.) / Master of Education (M.Ed.)
Studienfach: Lehramt
Bevor in den 2000er Jahren Bachelor und Master nach und nach eingeführt wurden, war das Diplom der am häufigsten vergebene Abschluss in Deutschland. Heute gibt es jedoch nur noch wenige Diplomstudiengänge. Da die Bezeichnung "Diplom-Ingenieur" (Dipl.-Ing.) weltweit einen sehr guten Ruf genießt, vergeben einige Hochschulen vor allem in technischen und naturwissenschaftlichen Fächern nach wie vor das Diplom. Wer sein Diplom an einer Fachhochschule erwirbt, muss den Zusatz "FH" mit angeben. Darüber hinaus werden Diplome auch an Berufsakademien und anderen Bildungseinrichtungen vergeben – in diesem Fall ist das Diplom aber kein akademischer Grad und häufig nicht staatlich anerkannt.
Der Magister war neben dem Diplom lange der zweite weit verbreitete Studienabschluss. Er wurde vor allem in geisteswissenschaftlichen und künstlerischen Fächern verliehen. In einem Magisterstudium haben die Studenten zwei Hauptfächer oder ein Hauptfach und zwei Nebenfächer miteinander kombiniert, beispielsweise das Hauptfach Germanistik mit den Nebenfächern Politikwissenschaft und Ethnologie. Heute gibt es nur noch wenige Magisterstudiengänge in Deutschland. Die Abkürzung lautet "M.A." für magister artium oder magistra artium.
Ärzte und Juristen erfüllen besonders verantwortungsvolle Aufgaben in der Gesellschaft – daher lässt der Staat es sich nicht nehmen, die Prüfung am Ende des Studiums und die Vergabe des Hochschulabschlusses selbst zu übernehmen (für alle anderen Studienfächer hat der Staat diese Aufgaben den Hochschulen übertragen). Ein Medizin- oder Jura-Studium endet daher immer mit dem Staatsexamen, ein Lehramtsstudium entweder mit dem Staatsexamen oder mit dem Bachelor- oder Master of Education. In einigen Bundesländern wird das Staatsexamen auch Staatsprüfung genannt.
Einige Hochschulen bieten inzwischen rechtswissenschaftliche Bachelor-Studiengänge an, deren Absolventen beispielsweise in Rechtsabteilungen von Unternehmen arbeiten können. Wer Anwalt, Richter oder Staatsanwalt werden möchte, kommt jedoch am klassischen Jura-Studium mit Staatsexamen nicht vorbei. Eine Umstellung auf das Bachelor- und Master-System wird zwar diskutiert, ist aber in den nächsten Jahren nicht zu erwarten. Am Ende des Hochschulstudiums stehen zunächst das erste Staatsexamen und das zweijährige Referandariat. Erst danach folgt mit dem zweiten das "richtige" Staatsexamen.
Auch in der Medizin halten Staat und Hochschulen am Staatsexamen fest. Zwar haben einige Universitäten in den letzten Jahren ihre Medizinstudiengänge inhaltlich reformiert. Am Abschluss ändert sich aber vorerst nichts: Wer Arzt werden möchte, muss nach dem Studium zunächst das erste und nach dem anschließenden praktischen Jahr (PJ) das zweite Staatsexamen bestehen.
Lehrerausbildung ist Sache der Bundesländer, deshalb steht es den Ländern frei, ob sie das Staatsexamen beibehalten oder auf Bachelor und Master umsatteln. Die meisten Bundesländer haben mittlerweile auf die neuen Abschlüsse umgestellt. Damit es beim Wechsel an eine Hochschule in ein anderes Bundesland keine Probleme gibt, sind Eckpunkte zur gegenseitigen Anerkennung festgelegt worden. Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein:
Egal, ob das Hochschulstudium mit dem ersten Staatsexamen oder dem Master of Education endet: Wer Lehrer werden will, muss zunächst im Referendariat (12 bis 24 Monate) Praxiserfahrung sammeln und im Anschluss das zweite Staatsexamen bzw. die zweite Staatsprüfung bestehen.
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