Ratgeber

Ausbildung verkürzen

Gründe, Möglichkeiten & Zuständigkeiten

Du möchtest deine Ausbildung verkürzen? Dann fragst du dich sicherlich, welchen Notendurchschnitt man dafür braucht, welche Gründe für eine Ausbildungsverkürzung anerkannt werden und wer schlussendlich darüber entscheidet. Hier erfährst du, was die Voraussetzungen sind, welche BBiG-Regeln eine Rolle spielen und welche Schritte für den Antrag auf Verkürzung der Ausbildung notwendig sind.

Eine Gruppe junger Leichtathleten sprintet auf einer roten Laufbahn im Stadion dem Ziel entgegen.

Du möchtest schneller mit deiner Ausbildung fertig sein? Hier erfährst du, wie es geht.

Du möchtest schneller mit deiner Ausbildung fertig sein? Das sind die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

  • Bei beruflichen Vorkenntnissen ist es möglich, die Ausbildung zu verkürzen.
  • Je nach Schulabschluss kannst du deine Ausbildung zwischen sechs und zwölf Monaten verkürzen.
  • Gute Noten bei der Zwischenprüfung werden mit einer verkürzten Ausbildungszeit belohnt.
  • Auch wenn du bei Ausbildungsbeginn 21 Jahre alt oder älter bist, kannst du die Ausbildungszeit verkürzen.
  • Es ist möglich, mehrere Gründe für eine Verkürzung geltend zu machen.
  • Es gibt Unterschiede zwischen Ausbildungsverkürzung und vorzeitiger Zulassung zur Abschlussprüfung.

Es gibt individuell zahlreiche Beweggründe, eine Ausbildung zu verkürzen. Vielleicht hast du bereits eine andere Ausbildung absolviert und möchtest nun durch eine Lehrzeitverkürzung Zeit einsparen.

Oder aber die verkürzte Ausbildung ist für dich nach dem Abitur ein besonderer Anreiz, vor dem geplanten Studium praktische Erfahrungen zu sammeln. Wenn du dich fragst: „Kann ich mit Abitur die Ausbildung verkürzen?“, lautet die kurze Antwort: Ja, häufig ist mit Abitur oder Fachabitur eine Verkürzung um bis zu zwölf Monate möglich. Automatisch passiert das aber nicht.

In jedem Fall solltest du dich vorher gut informieren. Sprich dich mit deinem Ausbildungsbetrieb ab und kontaktiere die Ausbildungsberatung der örtlichen Kammer (IHK oder Handwerkskammer), um Genaueres über deinen Antrag auf Verkürzung der Ausbildung zu erfahren. Gerade wenn du deine Ausbildung verkürzen möchtest, ist die zuständige Kammer wichtig. Bei vielen dualen Ausbildungen ist das die IHK, bei handwerklichen Berufen meist die HWK. Die genauen Antragswege und Fristen können sich je nach Kammer unterscheiden.

Rechtliche Grundlage ist das Berufsbildungsgesetz. Nach den BBiG-Regeln ist eine Verkürzung der Ausbildungszeit grundsätzlich möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig ist dabei: Eine Verkürzung der Ausbildung und eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung sind nicht dasselbe.

Unter Umständen können auch mehrere Verkürzungsgründe berücksichtigt werden. Die Mindestausbildungsdauer sollte dabei allerdings nicht unterschritten werden: So beträgt beispielsweise die Mindestausbildungszeit bei einer Regelausbildungsdauer von 3,5 Jahren 24 Monate, bei drei Jahren 18 Monate und bei zwei Jahren zwölf Monate.

Bei einer Verkürzung der Ausbildung solltest du unbedingt bedenken: Du gelangst zwar schneller ans Ziel, hast allerdings auch mehr Stress, da die Abschlussprüfung immer den gesamten Lehrplan beinhaltet.

Ausbildungszeit verkürzen – so geht's

Bringst du schon Vorkenntnisse oder einen höheren Schulabschluss mit und möchtest schneller fertig werden? Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich deine Ausbildungszeit verkürzen. Im Video erfährst du, welche Möglichkeiten es gibt und wie du eine Verkürzung beantragst.

Ausbildung verkürzen oder vorzeitig zur Abschlussprüfung?

Wenn du deine Ausbildung verkürzen möchtest, gibt es zwei Wege, die oft verwechselt werden:

  1. die Verkürzung der Ausbildungszeit
  2. die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Bei einer Verkürzung der Ausbildungszeit wird die Dauer deiner Ausbildung offiziell angepasst. Das bedeutet: Dein Ausbildungsvertrag wird geändert und ein neues Ausbildungsende wird festgelegt. Grundlage dafür ist vor allem § 8 BBiG.

Bei der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung bleibt dein Ausbildungsvertrag zunächst unverändert. Du wirst nur früher zur Abschlussprüfung zugelassen. Bestehst du die Prüfung, endet dein Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Bestehst du nicht, läuft dein Vertrag normalerweise bis zum ursprünglich vereinbarten Ausbildungsende weiter. Grundlage dafür ist § 45 BBiG.

Ausbildung verkürzen: Berufliche Vorkenntnisse

Eine abgeschlossene Berufsausbildung kann deine Ausbildungszeit um zwölf Monate verkürzen. Hast du eine Ausbildung abgebrochen, können auch in diesem Fall Zeiten angerechnet werden.

Gleiches gilt unter bestimmten Voraussetzungen für andere Bildungsgänge wie Berufsfachschule oder Berufsgrundbildungsjahr. Doch wer entscheidet eigentlich über die Verkürzung der Ausbildung? Und bei wem muss der Antrag auf Lehrzeitverkürzung gestellt werden?

Die Höhe der Anrechnung auf die Ausbildungszeit ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Den Antrag stellst du mitdeinem Ausbildungsbetrieb bei der jeweils zuständigen Kammer (IHK, Handwerkskammer etc.). Bei ähnlichen Ausbildungen steigen deine Chancen auf Anrechnung.

Darüber hinaus hast du Ansprüche auf eine bessere Vergütung, wenn du nach § 7 Berufsbildungsgesetz deine Ausbildung wegen Anrechnung beruflicher Vorbildung verkürzt. So steigst du gleich ins 2. Ausbildungsjahr ein und hast damit auch Anspruch auf die Vergütung des zweiten Ausbildungsjahres.

Berufliche Vorkenntnisse gehören zu den häufigsten Gründen, aus den Menschen ihre Ausbildung verkürzen. Wichtig ist aber immer, dass du passende Nachweise einreichst und dein Ausbildungsbetrieb den Antrag gemeinsam mit dir stellt.

Schulabschlüsse, die deine Ausbildung verkürzen

Kannst du die mittlere Reife (Fachoberschulreife, also normalerweise nach Abschluss der 10. Klasse) nachweisen, verkürzt sich die Ausbildungszeit häufig um bis zu sechs Monate.

Mit der allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife, also Abitur oder Fachabitur, kann deine Ausbildung um bis zu zwölf Monate verkürzt werden. Achte auch hier darauf: Gemeinsam mit deinem Ausbildungsbetrieb musst du frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildung bei der zuständigen Kammer stellen. Diese entscheidet dann darüber, ob die Anforderungen für eine Verkürzung in deinem Fall erfüllt sind.

Gute Noten während der Ausbildung

Wenn du deine Zwischenprüfung gut bestehst – du also in den prüfungsrelevanten Fächern oder Lernfeldern einen Notendurchschnitt besser als 2,49 sowohl in der Praxis (Betrieb) als auch in der Berufsschule nachweisen kannst – steigen deine Chancen, die Ausbildung verkürzen zu können. Den Antrag dazu stellst du selbst, allerdings müssen sowohl Berufsschule als auch Ausbildungsbetrieb der Lehrzeitverkürzung zustimmen.

Genau genommen geht es hier häufig um die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung. Dabei wird deine Ausbildungszeit nicht direkt zu Beginn verkürzt, sondern du wirst früher zur Prüfung zugelassen, wenn deine Leistungen entsprechend gut sind.

Verkürzung der Ausbildung mit 21 Jahren oder älter

Eine der weiteren Möglichkeiten bzw. Voraussetzungen, um deine Ausbildung zu verkürzen, ist das Alter: Bist du bei Ausbildungsbeginn 21 Jahre alt oder älter, kannst du ohne Angabe von weiteren Gründen deine Ausbildung in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb und der Kammer um zwölf Monate verkürzen.

Auch hier gilt: Die zuständige Kammer entscheidet, ob die Verkürzung in deinem Fall möglich ist. Deshalb solltest du dich frühzeitig informieren, welche Nachweise du brauchst und welche Fristen bei deiner Kammer gelten.

Mehrere Gründe geltend machen

Ebenso besteht die Möglichkeit, mehrere Ausbildungsverkürzungsgründe zu kombinieren. Hast du also beispielsweise die Mittlere Reife (sechs Monate Verkürzung) und glänzt bei der Zwischenprüfung mit Bestnoten, kannst du in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb die Ausbildung nochmals verkürzen. Dabei ist immer zu beachten: Die Ausbildungsdauer darf die oben genannten Mindestzeiten nicht unterschreiten: Du kannst also beispielsweise deine Ausbildung dann auf 2 Jahre verkürzen, wenn die reguläre Ausbildungsdauer 3,5 Jahre beträgt. Hier sind zwei Jahre bzw. 24 Monate nämlich die Mindestausbildungszeit.

MFA-Ausbildung verkürzen: Geht das?

Auch bei der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten oder zum Medizinischen Fachangestellten kann eine Verkürzung möglich sein. Wenn du deine MFA-Ausbildung verkürzen möchtest, gelten grundsätzlich ähnliche Regeln wie bei anderen dualen Ausbildungen.

Mögliche Gründe können zum Beispiel Abitur oder Fachabitur, berufliche Vorkenntnisse oder gute Leistungen während der Ausbildung sein. Zuständig ist hier jedoch nicht immer die IHK, sondern je nach Bundesland und Beruf die jeweils zuständige Stelle, zum Beispiel eine Ärztekammer. Informiere dich deshalb frühzeitig, welche Stelle für deine MFA-Ausbildung zuständig ist.

Ausbildung verkürzen – so geht’s

Sprich schon vor der Ausbildung deinen Ausbildungsbetrieb an und kläre ab, ob du eine oder mehrere der Voraussetzungen für eine verkürzte Ausbildung erfüllst. Es ist nur logisch, dass du diese dann auch geltend machen möchtest, also hab keine Scheu.

Beantrage dann die entsprechende Lehrzeitverkürzung im besten Fall noch vor Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages, damit dein Betrieb auch von Anfang an Bescheid weiß.

Ansonsten gilt: Der Antrag auf Verkürzung muss möglichst früh gemeinsam mit dem Ausbildungsunternehmen bei der zuständigen Kammer gestellt werden. Diese prüft den Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit und entscheidet schlussendlich, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Die genauen Fristen unterscheiden sich je nach Kammer. Deshalb solltest du dich direkt bei deiner IHK, HWK oder der zuständigen Stelle informieren.

Wichtig: Bist du noch minderjährig, benötigst du die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten.

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung kann Empfehlungen und Richtlinien zur Verkürzung der Ausbildung geben. Im individuellen Fall entscheiden aber die zuständigen Kammern beziehungsweise zuständigen Stellen über die gestellten Anträge.

Die Regelungen zur Verkürzung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Informiere dich also besser schon vorher, welche Regelungen bzw. Voraussetzungen der Ausbildungsverkürzung in deinem Bundesland gelten.

Info: Hier findest du die Richtlinien der IHK NRW zur Ausbildungsverkürzung und hier geht’s um das Thema Ausbildung mit Realschulabschluss.

Antrag auf Ausbildungsverkürzung: Schritt für Schritt

  • Sprich mit deinem Ausbildungsbetrieb über deinen Wunsch, die Ausbildung zu verkürzen.
  • Prüfe, welche Gründe bei dir infrage kommen, zum Beispiel Abitur, Fachabitur, berufliche Vorkenntnisse oder gute Leistungen.
  • Frage bei deiner zuständigen Kammer nach, welche Unterlagen und Fristen gelten.
  • Reiche den Antrag gemeinsam mit deinem Ausbildungsbetrieb ein.
  • Warte die Entscheidung der Kammer ab.
  • Lass bei einer Bewilligung das neue Ausbildungsende im Vertrag festhalten.

Fazit: Ausbildung verkürzen kann sich lohnen

Eine Ausbildung zu verkürzen, kann sinnvoll sein, wenn du bereits Vorkenntnisse mitbringst, einen höheren Schulabschluss hast oder während der Ausbildung sehr gute Leistungen zeigst. Wichtig ist aber: Die Verkürzung passiert nicht automatisch. Du musst sie gemeinsam mit deinem Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Kammer beantragen.

Überlege dir vorher gut, ob die kürzere Ausbildungszeit wirklich eine gute Idee ist. Denn auch wenn du schneller fertig bist, musst du den gesamten Lernstoff beherrschen und die Abschlussprüfung bestehen. Bist du allerdings gut vorbereitet und dein Betrieb unterstützt dich, kann eine Ausbildungsverkürzung eine gute Möglichkeit sein, früher ins Berufsleben zu starten.