
Kindergeld
Wer bekommt´s?
Du möchtest deine Ausbildung verkürzen? Hier erfährst du, unter welchen Bedingungen das möglich ist und welche Schritte notwendig sind.
Es gibt individuell zahlreiche Beweggründe, eine Ausbildung zu verkürzen. Vielleicht hast du bereits eine andere Ausbildung absolviert und möchtest nun Zeit einsparen. Oder aber die verkürzte Ausbildung ist für dich nach dem Abi ein besonderer Anreiz, vor dem geplanten Studium praktische Erfahrungen zu sammeln. In jedem Fall solltest du dich vorher gut informieren. Sprich dich mit deinem Ausbildungsbetrieb ab und kontaktiere die Ausbildungsberatung der örtlichen Kammer (IHK oder Handwerkskammer). Unter Umständen können auch mehrere Verkürzungsgründe berücksichtigt werden. Die Mindestausbildungsdauer sollte dabei allerdings nicht unterschritten werden: So beträgt beispielsweise bei einer Regelausbildungsdauer von 3,5 Jahren die Mindestausbildungszeit 24 Monate, bei 3 Jahren 18 Monate und bei zwei Jahren 12 Monate. Bei einer Verkürzung solltest du unbedingt bedenken: Du gelangst zwar schneller ans Ziel, hast allerdings auch mehr Stress, da die Abschlussprüfung immer den gesamten Lehrplan beinhaltet.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung kann deine Ausbildungszeit um zwölf Monate verkürzen. Hast du eine Ausbildung abgebrochen, können auch in diesem Fall Zeiten angerechnet werden. Gleiches gilt unter bestimmten Voraussetzungen für andere Bildungsgänge wie Berufsfachschule oder Berufsgrundbildungsjahr. Die Höhe der Anrechnung auf die Ausbildungszeit ist von Bundesland zu Bundeland unterschiedlich geregelt. Den Antrag stellst du mit deinem Ausbildungsbetrieb bei der jeweils zuständigen Kammer (IHK, Handwerkskammer etc.). Bei ähnlichen Ausbildungen steigen deine Chancen auf Anrechnung. Darüber hinaus hast du Ansprüche auf eine bessere Vergütung, wenn du nach § 7 Berufsbildungsgesetz deine Ausbildung wegen Anrechnung beruflicher Vorbildung verkürzt. So steigst du gleich ins 2. Ausbildungsjahr ein und hast damit auch Anspruch auf die Vergütung des zweiten Ausbildungsjahres.
Kannst du die mittlere Reife (Fachoberschulreife, also normalerweise nach Abschluss der Klasse 10) nachweisen, verkürzt sich die Ausbildungszeit um sechs Monate. Mit der allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife (auch Abitur oder Fachabitur genannt) kann um bis zu zwölf Monate verkürzt werden. Achte auch hier darauf: Gemeinsam mit deinem Ausbildungsbetrieb musst du frühzeitig einen Antrag bei der zuständigen Kammer stellen.
Wenn du deine Zwischenprüfung gut bestehst – du also in den prüfungsrelevanten Fächern oder Lernfeldern einen Notendurchschnitt besser als 2,49 sowohl in der Praxis (Betrieb) als auch in der Berufsschule nachweisen kannst – steigen die Chancen, deine Ausbildung zu verkürzen. Den Antrag dazu stellst du selbst, allerdings müssen sowohl Berufsschule als auch Ausbildungsbetrieb zustimmen.
Bist du bei Ausbildungsbeginn 21 Jahre alt oder älter, kannst du ohne Angabe von weiteren Gründen deine Ausbildung in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb und der Kammer um 12 Monate verkürzen.
Ebenso besteht die Möglichkeit, mehrere Verkürzungsgründe zu kombinieren. Hast du also beispielsweise die Mittlere Reife (sechs Monate Verkürzung) und glänzt bei der Zwischenprüfung mit Bestnoten, kannst du in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb die Ausbildung nochmals verkürzen. Dabei ist immer zu beachten: Die Ausbildungsdauer darf die oben genannten Mindestzeiten nicht unterschreiten.
Hier findest du die Richtlinien der IHK NRW zur Ausbildungsverkürzung.
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