Studienberatung - was ist das?
Hilfe bei der Studienwahl
Du bist unzufrieden mit deiner Ausbildung und möchtest den Ausbildungsbetrieb wechseln? Dann geht es dir ähnlich wie rund 25 Prozent der Auszubildenden. Wir sagen dir, wie du den Wechsel am besten angehst.
Es gibt zahlreiche Gründe, den Ausbildungsbetrieb zu wechseln: Manchmal merkt man erst nach einiger Zeit, dass der Ausbildungsberuf nicht zu einem passt. Weitere Gründe können aber auch die schlechte Anleitung deines Ausbilders, Mobbing am Arbeitsplatz oder Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sein. Bevor du dich also endgültig entscheidest, solltest du dir einige Fragen stellen: Bist du dir wirklich sicher, dass du nur den Ausbildungsbetrieb wechseln möchtest, nicht aber den Ausbildungsberuf? Hast du ein klärendes Gespräch mit deinem Ausbilder gesucht, mit deinen Eltern gesprochen oder deine Berufsschullehrer oder eine andere Vertrauensperson für ein Beratungsgespräch kontaktiert? Hast du die Pro- und Contra-Argumente in einer Liste gut gegeneinander abgewägt? Eine weitere Möglichkeit, besteht darin, dich beim Jugendverband der Deutschen Gewerkschaft, der DGB-Jugend, online zu deinem Ausbildungswechsel zu informieren. Wenn du dann immer noch entschlossen bist, den Ausbildungsplatz zu wechseln, gibt es einiges zu beachten. Das fängt mit der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz und der Kündigung an.
Bevor du kündigst, solltest du unbedingt eine neue Ausbildung finden. Wichtig ist, dass der neue Betrieb dich als Wechsler übernimmt und deine bisherige Ausbildungszeit anerkennt. Die Ausbildung wechseln heißt folglich erneut Online-Datenbanken, die Jobbörse der Agentur für Arbeit und Stellenanzeigen zu durchstöbern. Offene Stellen sind in der Regel auch an deiner Berufsschule ausgeschrieben oder aber du fragst deine Berufsschulkollegen oder Lehr- und Fachkräfte. Da du während des laufenden Ausbildungsjahres wechselst, macht es durchaus Sinn, dich initiativ zu bewerben. Hast du eine Alternative gefunden, solltest du beim Vorstellungsgespräch unbedingt darauf achten, nicht schlecht über deinen Arbeitgeber zu sprechen, denn das ist ein No-Go. Ebenso wichtig ist es, deine Bewerbungsunterlagen zu aktualisieren und gute, positive Formulierungen für den Wechselwunsch zu wählen. Das könnten beispielsweise sein: "Ich möchte lieber in einem familiären Unternehmen arbeiten.", "Ich sehe in einem größeren Unternehmen bessere Entwicklungschancen.", oder "Die Ausbildungsinhalte gefallen mir gut, ich wünsche mir allerdings mehr Anleitung."
Entschließt du dich innerhalb der Probezeit – in der Regel also innerhalb des ersten bis vierten Monats – den Ausbildungsbetrieb zu wechseln, kannst du dies nach § 22(1) des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ohne Angabe von Gründen und Einhaltung der Kündigungsfrist tun. Die Kündigung des Ausbildungsvertrages gilt nur in schriftlicher Form, eine E-Mail genügt da nicht, denn du musst handschriftlich unterzeichnen. Für den Fall, dass du noch minderjährig bist, müssen deine Eltern oder dein gesetzlicher Vertreter unterzeichnen. Dein Ausbildungsverhältnis endet, sobald dein Ausbildungsbetrieb die Kündigung erhalten hat. Im neuen Betrieb beginnst du dein Arbeitsverhältnis dann erneut mit einer Probezeit. Nach der Kündigung hast du Anspruch auf dein Restgehalt, Urlaubsansprüche und die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses.
Anders als bei einer Kündigung, erklären sich bei einem Aufhebungsvertrag beide Parteien, also du und dein Ausbildungsbetrieb, einvernehmlich mit der vorzeitigen Auflösung des Ausbildungsverhältnisses einverstanden. Es müssen keine Gründe angegeben und auch keine Fristen eingehalten werden. Den Zeitpunkt kannst du mit deinem Arbeitgeber frei vereinbaren. Bist du noch minderjährig, gilt auch hier: deine Eltern oder ein gesetzlicher Vertreter müssen unterzeichnen, sonst ist der Aufhebungsvertrag ungültig. Unterschreibe nur dann, wenn du bereits eine Zusage von einem anderen Unternehmen hast, da dir sonst nach einem Aufhebungsvertrag ohne neuen Ausbildungsplatz erst einmal kein Arbeitslosengeld zusteht. Das bekommst du dann erst wieder nach einer bestimmten Sperrfrist.
Fristlos kündigst du einen Vertrag dann, wenn ein schwerer Gesetzesverstoß seitens deines ausbildenden Betriebs vorliegt. Das wäre zum Beispiel der Fall bei sexueller Belästigung oder verspäteter Zahlung der Ausbildungsvergütung. Für diese Fälle solltest du dich unbedingt rechtlich absichern. Eine ordentliche Kündigung reichst du dann ein, wenn du die Ausbildung abbrechen und stattdessen lieber einen anderen Beruf erlernen möchtest. Die Kündigungsfrist beträgt dann in der Regel vier Wochen. Bis zum Ende der Kündigungsfrist bleibt das Ausbildungsverhältnis bestehen. Diese Form der Kündigung empfiehlt sich nicht, wenn du nur den Ausbildungsbetrieb wechseln willst.
Nach der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses hast du Anspruch auf die Auszahlung von Überstunden sowie auf restliche Urlaubstage. Auch dein Gehalt ist bis zum Ende des Ausbildungsverhältnisses nach der Kündigung weiter zu zahlen. Verzichte auch auf keinen Fall auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses und die Aushändigung deiner Arbeitspapiere (Lohnsteuerkarte, Kindergeldbescheinigung etc.)! Das kannst du in jedem Fall rechtlich einfordern.
Sobald das alte Ausbildungsverhältnis beendet und ein neuer Vertrag geschlossen ist, kannst du diesen an die entsprechende Kammer schicken. Wichtig ist in jedem Fall, dass du die Berufsschule über den Wechsel informierst. Auch deine Krankenkasse sollte wissen, dass sich deine Ausbildungssituation geändert hat, denn dein alter Ausbildungsbetrieb zahlt ja nun keine Krankenkassenbeiträge mehr für dich.
Tipp: Hilfreich beim Verfassen einer Kündigung sind Musterschreiben, die du im Internet finden kannst.
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