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Ausbildungsbetrieb wechseln: Tipps für den Neustart

Ausbildungsbetrieb wechseln: So gelingt dir der Neustart

Du bist unzufrieden mit deiner Ausbildung und möchtest den Ausbildungsbetrieb wechseln? Dann geht es dir ähnlich wie rund 15,8 Prozent der Auszubildenden. Wir sagen dir, wie du den Wechsel am besten angehst.

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Den Ausbildungsbetrieb wechseln: Bist du dir sicher?

Es gibt zahlreiche Gründe, den Ausbildungsbetrieb zu wechseln: Manchmal merkt man erst nach einiger Zeit, dass der Ausbildungsberuf nicht zu einem passt. Weitere Gründe können aber auch Mobbing am Arbeitsplatz, Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sowie eine schlechte Anleitung deines Ausbilders oder deiner Ausbilderin sein.
Egal aus welchem Grund du über einen Wechsel nachdenkst – bevor du eine endgültige Entscheidung triffst, solltest du dir einige wichtige Fragen stellen: Bist du dir wirklich sicher, dass ein Betriebswechsel allein genügt und die Ausbildung auch wirklich zu dir passt? Hast du ein klärendes Gespräch mit deinem Ausbilder bzw. deiner Ausbilderin gesucht, mit deinen Eltern gesprochen oder deine Berufsschullehrer:innen oder eine andere Vertrauensperson für ein Beratungsgespräch kontaktiert? Hast du die Pro- und Contra-Argumente in einer Liste gut gegeneinander abgewogen?
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dich beim Jugendverband der Deutschen Gewerkschaft, der DGB-Jugend, online zu deinem Ausbildungswechsel zu informieren. Wenn du dann immer noch entschlossen bist, den Ausbildungsplatz zu wechseln, gibt es einiges zu beachten. Das fängt mit der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz und der Kündigung an.

Vor der Kündigung: einen neuen Ausbildungsplatz suchen

Bevor du kündigst, solltest du unbedingt eine neue Ausbildung finden. Wichtig ist, dass der neue Betrieb dich als Wechsler:in übernimmt und deine bisherige Ausbildungszeit anerkennt. Die Ausbildung wechseln heißt folglich erneut Online-Datenbanken, die Jobbörse der Agentur für Arbeit und Stellenanzeigen zu durchstöbern. Offene Stellen sind in der Regel auch an deiner Berufsschule ausgeschrieben – oder aber du fragst deine Berufsschulkolleg:innen oder Lehr- und Fachkräfte.
Da du während des laufenden Ausbildungsjahres wechselst, macht es durchaus Sinn, dich initiativ zu bewerben. Hast du eine Alternative gefunden, solltest du beim Vorstellungsgespräch unbedingt darauf achten, nicht schlecht über deinen aktuellen Ausbildungsbetrieb zu sprechen, denn das ist ein No-Go. Ebenso wichtig ist es, deine Bewerbungsunterlagen zu aktualisieren und gute, positive Formulierungen für den Wechselwunsch zu wählen. Das könnten beispielsweise sein: „Ich möchte lieber in einem familiären Unternehmen arbeiten.“, „Ich sehe in einem größeren Unternehmen bessere Entwicklungschancen.“ oder „Die Ausbildungsinhalte gefallen mir gut, ich wünsche mir allerdings mehr Anleitung.“

Ausbildungsbetrieb während oder nach der Probezeit wechseln

Entschließt du dich innerhalb der Probezeit – in der Regel also innerhalb des ersten bis vierten Monats – dazu, den Ausbildungsbetrieb zu wechseln, kannst du dies nach § 22(1) des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ohne Angabe von Gründen und Einhaltung der Kündigungsfrist tun. Die Kündigung des Ausbildungsvertrages gilt nur in schriftlicher Form, denn du musst handschriftlich unterzeichnen. Für den Fall, dass du noch minderjährig bist, müssen deine Eltern oder eine gesetzliche Vertretung unterzeichnen. Dein Ausbildungsverhältnis endet, sobald dein Ausbildungsbetrieb die Kündigung erhalten hat. Im neuen Betrieb beginnst du dein Arbeitsverhältnis dann erneut mit einer Probezeit.
Du möchtest den Ausbildungsbetrieb wechseln und bist schon im 2. oder 3. Lehrjahr? Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Verstößen deines Ausbildungsbetriebs möglich, etwa bei sexueller Belästigung oder ausbleibender Ausbildungsvergütung. Für diese Fälle solltest du dich unbedingt rechtlich absichern. Eine ordentliche Kündigung reichst du dann ein, wenn du die Ausbildung abbrechen und stattdessen lieber einen anderen Beruf erlernen möchtest. Die Kündigungsfrist beträgt dann in der Regel vier Wochen. Bis zum Ende der Kündigungsfrist bleibt das Ausbildungsverhältnis bestehen und du kannst deine Ausbildung nach dem Wechsel ganz normal weiterführen, ohne sie verlängern zu müssen.

Ausbildungsbetrieb wechseln mit Aufhebungsvertrag

Ausbildungsbetrieb während oder nach der Probezeit wechseln
Anders als bei einer Kündigung erklären sich bei einem Aufhebungsvertrag beide Parteien, also du und dein Ausbildungsbetrieb, einvernehmlich mit der vorzeitigen Auflösung des Ausbildungsverhältnisses einverstanden. Es müssen keine Gründe angegeben und auch keine Fristen eingehalten werden. Den Zeitpunkt kannst du mit deinem Ausbildungsbetrieb frei vereinbaren. Bist du noch minderjährig, gilt auch hier: Deine Eltern oder eine gesetzliche Vertretung müssen unterzeichnen, sonst ist der Aufhebungsvertrag ungültig. Unterschreibe nur dann, wenn du bereits eine Zusage von einem anderen Unternehmen hast, da dir sonst nach einem Aufhebungsvertrag ohne neuen Ausbildungsplatz erst einmal kein Arbeitslosengeld zusteht.

Diese Ansprüche hast du nach dem Wechsel deines Ausbildungsbetriebs

Nach der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses hast du Anspruch auf die Auszahlung von Überstunden sowie auf restliche Urlaubstage. Auch dein Gehalt ist bis zum Ende des Ausbildungsverhältnisses nach der Kündigung weiter zu zahlen. Verzichte auch auf keinen Fall auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses und die Aushändigung deiner Arbeitspapiere (Lohnsteuerkarte, Kindergeldbescheinigung etc.)! Das kannst du in jedem Fall rechtlich einfordern..

Woran du beim Betriebswechsel sonst noch denken solltest

Sobald das alte Ausbildungsverhältnis beendet und ein neuer Vertrag geschlossen ist, kannst du diesen an die entsprechende Kammer schicken. Wichtig ist in jedem Fall, dass du die Berufsschule über den Wechsel deines Ausbildungsbetriebs informierst. Auch deine Krankenkasse sollte wissen, dass sich deine Ausbildungssituation geändert hat, denn dein alter Ausbildungsbetrieb zahlt ja nun keine Krankenkassenbeiträge mehr für dich.

Tipp: Hilfreich beim Verfassen einer Kündigung sind Musterschreiben, die du im Internet finden kannst.

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