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Infos rund um die Probezeit

Du hast den Job, wir gratulieren! Jetzt kannst du dein eigenes Geld verdienen und beruflich so richtig durchstarten. Wäre da nicht die Probezeit – um sie ranken sich zahlreiche Mythen. Wir klären die wichtigsten Fragen. 

Probezeit – darum geht es

Mit Probezeit wird ein Zeitraum bezeichnet, in dem beide Vertragspartner das Arbeitsverhältnis unter einfachen Verhältnissen beenden dürfen. Es geht im Prinzip also darum, dass du und dein neuer Arbeitgeber die Chance habt, euch eine Weile zu "beschnuppern" und zu schauen, ob ihr zueinander passt. In Deutschland kann die gesetzliche Probezeit bis zu sechs Monate betragen. Bei Azubis beträgt sie maximal vier Monate. In dieser Zeit gibt es keinen Kündigungsschutz und die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen, statt der üblichen drei Monate. Auch ein Grund muss bei einer Kündigung während der Probezeit nicht angegeben werden. 

Sieh es als Chance

Der Arbeitgeber nutzt die Probezeit, um zu schauen, ob die Angaben, die du in der Bewerbung gemacht hast, mit der Realität übereinstimmen. Er möchte wissen, ob du die geforderte Leistung erbringen kannst, ob du zuverlässig bist und dich gut in das Unternehmen einfügst. Wichtig: Du solltest die Probezeit nicht als einseitige Prüfung sehen, die es zu bestehen gilt. Sie ist eine wichtige Test- und Orientierungsphase, die es auch dir ermöglicht, zu schauen, ob der Job der richtige für dich ist. Stelle dir während der Probezeit regelmäßig folgende Fragen: Fühlst du dich wohl und wertgeschätzt? Siehst du mittel- oder langfristig Entwicklungschancen für dich? Gefallen dir die Arbeitsinhalte? Natürlich musst du nicht alle Fragen mit "Ja" beantworten. Deine Ausbildung oder dein Job können auch einfach eine wichtige Station sein, die dich deinem Traumberuf näher bringt. 

Urlaub - das ist in der Probezeit erlaubt

Dass man während der gesetzlichen Probezeit nicht in den Urlaub fahren darf, ist ein Mythos, der sich wacker hält. Allerdings solltest du dir gut überlegen, ob du deine Urlaubswünsche ausgerechnet jetzt äußern musst. Schließlich möchtest du dich dem Arbeitgeber von deiner besten Seite zeigen. Grundsätzlich hast du in der Probezeit das Recht auf Urlaub, allerdings nur im Rahmen des von dir erarbeiteten Jahreszwölftels. Klingt komplizierter, als es ist: Stehen dir laut Vertrag zum Beispiel 24 Urlaubstage zu, sind das zwei Urlaubstage pro Monat. Wenn du dich also erst im ersten Monat deines Arbeitsverhältnisses befindest, stehen dir rechtlich auch erst zwei Urlaubstage zu. Sobald du sechs Monate in deinem neuen Job gearbeitet hast, hast du einen vollen Anspruch auf den Jahresurlaub. Du hast deinen Urlaub schon lange vor Jobantritt gebucht und möchtest ungern stornieren? Sprich mit deinem Chef, er wird dir sicher entgegenkommen, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe dagegensprechen. 

Krank während der Probezeit

Der Hals kratzt, die Nase läuft, du fühlst dich schlapp – Zeit, zu Hause zu bleiben. Schließlich willst du deine neuen Kollegen nicht anstecken und produktiv bist du so auch nicht. Natürlich ist es kein gutes Gefühl, sich ausgerechnet in der Probezeit krankzumelden, doch niemand kann sich aussuchen, wann es ihn erwischt. Keine Sorge, wegen einer kleinen Grippe wird dich dein Chef sicher nicht kündigen. Wichtig ist, dass du dich rechtzeitig bei deinem neuen Arbeitgeber krankmeldest, am besten telefonisch beim Chef persönlich. Eine Whats-App-Nachricht oder E-Mail sind natürlich auch möglich, wirken jedoch unpersönlicher. Außerdem kannst du nicht sicher sein, dass sie die richtige Person rechtzeitig erreichen. Geh am besten direkt zum Arzt und lass dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen. Der Durchschlag für den Arbeitgeber muss an dem Arbeitstag, der auf den dritten Tag deiner Arbeitsunfähigkeit folgt, beim Chef vorliegen. Maile ein Foto der Bescheinigung an die Personalabteilung, um sicherzugehen, dass der Schein ankommt. Und dann, ab ins Bett und auskurieren.

Übrigens: Eine Verlängerung der Probezeit um die Dauer des krankheitsbedingten Ausfalls ist nicht üblich, außer, sie wurde konkret im Arbeitsvertrag vereinbart. 

Wenn du wieder fit bist, wirst du noch genügend Möglichkeiten haben, deine Qualitäten unter Beweis zu stellen und gegebenenfalls nachzuarbeiten. Sollte dein Chef schon bei einer kurzen Krankmeldung das Arbeitsverhältnis infrage stellen, solltest auch du es tun.