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Steuern berechnen in Ausbildung und Studium

Steuern für Azubis und Studenten

Ab wann muss man eigentlich Steuern zahlen? Und wie viel geht wofür vom Lohn ab? Wir erklären, was ihr zum Thema Steuern wissen solltet, wie man berechnet, was vom Lohn abgeht und wie man dabei sparen kann.

Steuern zahlen, das klingt eigentlich nach kompliziertem Kram, um den man sich erst kümmern muss, wenn man einen festen Job hat. Das Thema betrifft aber auch diejenigen, die eine Ausbildung oder einen Nebenjob aufnehmen und dabei mehr verdienen als in einem Minijob. Hier bekommst du Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was geht von meinem Bruttolohn alles ab?


An Steuern gehen vom Lohn die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer ab. Diese Abgaben werden aber erst ab einem Einkommen von etwa 950 Euro fällig. Der gezahlte Betrag liegt dann sogar noch im Bereich von unter einem Euro und macht sich auf der Abrechnung kaum bemerkbar.
Höher sind die Sozialabgaben für die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Diese Abgaben werden bei einem Einkommen von über 450 Euro fällig. In diesem Artikel zum Minijob erfährst du anhand eines Rechenbeispiels, wie es bei einem Gehalt von 400 bis 450 Euro aussieht.

Grundsätzlich bemisst sich die Höhe der Abgaben nach dem sogenannten Existenzminimum, das für jedes Jahr festgelegt wird. Wer im Jahr 2014 insgesamt bis zu 11.362,99 Euro verdient hat, muss keine Lohnsteuer zahlen. Wenn jemand aber zum Beispiel nur sechs Monate bei einem Monatsgehalt von über 950 Euro gearbeitet und deshalb Steuern gezahlt hat, bestehen gute Chancen, die gezahlte Lohnsteuer durch eine Steuererklärung zurückzuerhalten. Am einfachsten lassen sich die Abgaben mit einem Steuerrechner berechnen, bei dem man sein Gehalt und die Steuerklasse einträgt.
 

Werde ich als Azubi schon in eine Steuerklasse eingeordnet und muss Steuern zahlen?


Ja, auch als Azubi wirst du schon in eine Steuerklasse eingeordnet – und zwar so, wie jeder, der einen festen Job hat, egal wie alt er ist oder wie lange er schon arbeitet. Die Steuerklasse hängt zum Beispiel davon ab, ob man verheiratet ist oder Kinder hat. Auf wen das nicht zutrifft, der bekommt die Standard-Steuerklasse: Steuerklasse I. Theoretisch musst du auch als Azubi Steuern zahlen – praktisch geschieht das allerdings meistens erst im dritten oder vierten Lehrjahr, denn die Höhe der Steuerabgaben hängt von deinem Ausbildungsgehalt ab. Erst wenn dein Azubi-Gehalt etwa von 950 Euro beträgt, musst du zurzeit Steuern zahlen. Darunter liegst du mit deinem Gehalt in der Zone, in der nur die sogenannten Sozialabgaben fällig werden. Von diesem gezahlten Geld sollst du profitieren, wenn du in Rente gehst, arbeitslos, krank oder pflegebedürftig wirst.
 

In welche Steuerklasse falle ich als Studentische Hilfskraft (SHK)?


Auch für Studenten gibt es keine spezielle Steuerklasse. Sie werden – wie Azubis – wie ein Hauptverdiener eingestuft, wenn sie sich mit einem Nebenjob (kein Minijob) etwas dazuverdienen, um die Kosten im Studium zu decken. Ihre Steuerklasse hängt also ebenfalls davon ab, ob sie verheiratet sind oder Kinder haben. Trifft das nicht zu, kommen sie automatisch in die Steuerklasse I. Auch sie zahlen erst ab einem Einkommen von etwa 950 Euro monatlich Steuern. Wie viel Geld einem Studenten im Nebenjob am Ende bleibt, lässt sich also ebenfalls mit Hilfe eines Steuerrechners leicht ermitteln. Übrigens zahlen auch Studenten mit ihren Nebenjobs schon in die Rentenkasse ein.
 

Wie viel Steuern und Abgaben werden von meinem Lohn abgezogen?


Wenn du so viel verdienst, dass du Steuern zahlen musst, werden zuerst die Lohnsteuer und die Kirchensteuer fällig. Die Bundesregierung legt ein Existenzminimum zugrunde, auf dessen Basis die Höhe der Lohnsteuer festgelegt wird. Je nach Steuerklasse sind die Abgaben unterschiedlich hoch.
Die Kirchensteuer beträgt zurzeit in den meisten Bundesländern 9 Prozent.
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent des Steuerbetrags. Er wird aber erst fällig, wenn man mehr als 81 Euro Lohnsteuer zahlt und auch dann noch nicht in vollem Maße. Erst wenn man in der Steuerklasse I gut 1.600 Euro verdient, muss man den vollen Solidaritätszuschlag zahlen.
Für die Rentenversicherung werden 2014 monatlich 9,45 Prozent vom Lohn abgezogen, für die Arbeitslosenversicherung 1,5 Prozent, für die Krankenversicherung 8,2 Prozent (ermäßigt 7,9 Prozent) und für die Pflegeversicherung 1,025 Prozent. Diese teilweise sehr ungeraden Zahlen kommen zustande, weil dein Arbeitgeber für dich ebenfalls Abgaben zahlen muss.
 

Wie ist das, wenn ich mehrere Nebenjobs habe?


Vor allem bei Studenten sind Nebenjobs beliebt. Wenn du als Student mehrere Nebenjobs hast, landest du mit deinem ersten Job in der Steuerklasse I und mit jedem weiteren Job in der Steuerklasse VI. Du bist also verpflichtet, deinem Chef mitzuteilen, dass es sich nicht um deinen einzigen Job handelt, wenn du parallel einen zweiten Job anfängst. In der Lohnbuchhaltung deines Arbeitgebers wird durch das Verfahren für elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM-Verfahren) dann alles weitere automatisch geregelt. In der Steuerklasse VI gibt es keinen Grundfreibetrag und man zahlt vom ersten Euro an Steuern und Abgaben. Wie sehr sich das lohnt, kann ein Steuerrechner zeigen – aber auch hier hast du gute Chancen, mit einer Steuererklärung Geld zurückzubekommen, wenn das Jahr um ist.
 

Was passiert mit dem Geld, das ich abgeben muss?


Mit der Lohnsteuer arbeitet der Bund. Die Einnahmen gehen nicht in einen bestimmten Topf, sondern werden von der Regierung in ganz verschiedenen Projekten angelegt. Die Kirchensteuer geht an die Kirchen, die damit zum Beispiel Personal, Verwaltung und soziale Projekte finanzieren. Der Solidaritätszuschlag geht wiederum an den Bund und wird in der Politik gerade heiß diskutiert. Bisher sollten damit Regionen in den neuen Bundesländern gefördert werden. Er könnte aber auch genutzt werden, um bundesweit Kommunen zu unterstützen, die Probleme haben, ihre Ausgaben für Schulen, Verwaltung, Straßenbau und Instandhaltung von öffentlichen Einrichtungen zu bezahlen.
 

Kann ich etwas von der Steuer absetzen?


Ja, auch als Azubi und Student kannst du etwas von der Steuer absetzen. Das Thema Steuern ist allerdings sehr individuell und es spielen viele Faktoren eine Rolle, so dass sich pauschal keine allgemeingültige Aussage machen lässt. Als Azubi kannst du von deinen gezahlten Steuern maximal 6.000 Euro pro Jahr als Kosten für deine erste Berufsausbildung von der Steuer absetzen. Darunter fallen Ausgaben, die du zum Beispiel für Arbeitsmittel (Bücher, Computer etc.) oder die Fahrten zu deiner Ausbildungsstätte gemacht hast. Und wenn du für deine Ausbildung länger von zuhause weg musst, kannst du auch Übernachtungs- und Verpflegungskosten geltend machen. Deine Miete kannst du nur dann absetzen, wenn du neben deinem Hauptwohnsitz bei deinen Eltern einen Zweitwohnsitz hast. Man darf dabei aber nicht vergessen, dass man nur zurückbekommt, was man auch an Steuern gezahlt hat: Wer Steuern im Bereich von 200 Euro gezahlt hat, kann also nicht mit 6.000 Euro rechnen, die er "zurück" bekommt.
 

Interessante Links:

Verschiedene Steuerrechner (z.B. zum Steuer-Sparen oder um den Nettolohn auszurechnen): www.steuern.de/steuerrechner

Allgemeine, gut aufbereitete Infos gibt z.B. auch die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.: www.vlh.de