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Beruf: Recht haben

Berufswelt Recht

Trotz anstrengendem Studium und großer Konkurrenz gehört Jura zu den beliebtesten Studienfächern. Doch auch ohne Studium setzen sich zum Beispiel Rechtsanwaltsfachangestellte für Recht und Ordnung ein.

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Juristen beschäftigen sich mit der Anwendung von Gesetzen. Sie werden praktisch überall gebraucht, denn es gibt so gut wie keinen Bereich, der ohne Vorschriften auskommt. Wer einen der klassischen juristischen Berufe wie Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Richter oder Notar ausüben will, muss auf jeden Fall Jura an einer Universität studieren. Das Studium dauert mindestens acht Semester und schließt mit dem Ersten Staatsexamen ab. Danach folgen noch ein zweijähriges Referendariat und das Zweite Staatsexamen. Erst nach Bestehen der zweiten großen Prüfung wird man "Volljurist".

Der Abschluss des Jurastudiums eröffnet dann viele Berufsmöglichkeiten: Der Rechtsanwalt berät seinen Mandanten über die Rechtslage, seine Erfolgschancen und die anfallenden Kosten. Kommt es zu einem Strafprozess oder einem Bußgeldverfahren, wird der Rechtsanwalt als Verteidiger vor Gericht tätig. Der Staatsanwalt ist für die Verfolgung von Straftaten verantwortlich. Er leitet Ermittlungsverfahren und erhebt vor Gericht Anklage. In der Verhandlung tritt er als Vertreter der Anklage auf, wirkt an der Beweisaufnahme mit und hält zum Abschluss ein Plädoyer. Der Richter leitet Gerichtsverfahren und fällt als neutrales und unabhängiges Organ am Ende das Urteil. Notare sind unter anderem für die Beurkundung von Verträgen oder Vollmachten zuständig.

Durch die hohe Anzahl an Jura-Absolventen ist der Konkurrenzkampf um die besten Jobs sehr hart. Zum Beispiel haben nur die besten 10 Prozent realistische Chancen auf ein Richteramt. Auch die Arbeitsplätze in renommierten Rechtsanwaltskanzleien sind sehr umkämpft. Allerdings eröffnet ein rechtswissenschaftliches Studium auch Karrieremöglichkeiten abseits dieser "klassischen" Berufswege, zum Beispiel in den Medien oder der freien Wirtschaft. Um als sogenannter Wirtschaftsjurist in einem Unternehmen zu arbeiten, muss man nicht einmal zwingend Volljurist sein – wichtiger als Staatsexamen und Referendariat sind dort betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Die kann der Student sich nach dem ersten Staatsexamen entweder als Zusatzqualifikation aneignen oder direkt in einem rechtswissenschaftlichen Bachelor-Studium.

Alternativen zum Studium

Ein Jurastudium ist kein Muss, um im Beruf mit Rechtstreitigkeiten zu tun zu haben. Auch Rechtsanwaltsfachangestellte, Notarfachangestellte und Rechtspfleger haben täglich mit juristischen Fällen zu tun. Rechtsanwaltsfachangestellte beispielsweise übernehmen für einen Anwalt vielfältige Aufgaben wie den Schriftverkehr, die Terminvereinbarung, das Ausfüllen von Anträgen und die Buchhaltung. Besonders wichtig sind in diesem Beruf Sorgfalt und der angemessene Umgang mit den Mandanten. Rechtsanwaltsfachangestellte sind daher zumeist nicht nur richtige Organisationstalente, sondern müssen in ihrem Job auch viel Verantwortungsgefühl an den Tag legen.

Notarfachangestellte bereiten Beurkundungen und Vertragsabschlüsse gemeinsam mit einem Notar vor und besorgen zum Beispiel alle notwendigen Unterlagen und Informationen wie Namen, Geburtsurkunden oder Personalausweise. Darüber hinaus können sie auch einfache Verträge oder eidesstattliche Versicherungen selbstständig verfassen. Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Dienstes, die an Gerichten arbeiten. Dort entscheiden sie unter anderem über Vormundschaften oder regeln Mahnverfahren.

Egal in welchem Rechtsberuf, das A und O ist die Kommunikation – mit Mandanten, Gegnern, Kollegen oder dem Chef, sei es direkt in der Kanzlei oder am Telefon. Freude am Umgang mit Menschen, Belastbarkeit und sehr gute Umgangsformen sind Voraussetzungen. Damit eine Kanzlei erfolgreich ist, sollten ihre Mitarbeiter Organisationsgeschick und Zuverlässigkeit mitbringen.

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