Um dir einen optimalen Einstieg in das Berufsleben zu ermöglichen, ist es für dich wichtig, den Inhalt eines Bewerbungsschreibens zu kennen oder zu wissen, wie ein tabellarischer Lebenslauf aussieht. Daneben gibt es aber auch einige arbeitsrechtliche Dinge, die du vor dem Antritt deiner ersten Stelle kennen solltest. Hierzu gehören z. B. der Aufhebungsvertrag und die Kündigung.
Einen Aufhebungsvertrag bietet dir dein Arbeitgeber an, wenn er das Arbeitsverhältnis mit dir nicht durch eine Kündigung beenden möchte. Damit verhindert er z. B., dass er sich an eine gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist halten oder den Betriebsrat einbeziehen muss.
Ein Aufhebungsvertrag ist jedoch keine einseitige Sache. Du musst den vertraglichen Vereinbarungen zustimmen, bevor sie rechtlich für dich bindend werden. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu der Kündigung, bei der es sich um eine einseitige Willenserklärung handelt. Das bedeutet, dass ein Kündigungsschreiben rechtlich nicht mehr anfechtbar ist, sobald du Kenntnis davon erlangt hast. Für die Wirksamkeit reicht es aus, dass das Schreiben in deinem Briefkasten liegt. Dies ist bei einem Aufhebungsvertrag nicht der Fall.
Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages bietet sowohl dir als auch dem Arbeitgeber mehrere Vorteile. Ein positiver Punkt ist, dass sich hierdurch ein aufwendiges Verfahren vor dem Arbeitsgericht vermeiden lässt und die einzelnen Vertragspunkte weitestgehend frei verhandelt werden können. Bedenke aber, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Aufhebungsvertrag nicht zwingend gegen deinen Willen durchsetzen kann. Der Abschluss ist nur einvernehmlich möglich. Für dich lohnt sich dieser Schritt z.B., wenn man dir eine Abfindung anbietet.
Die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages muss nicht zwingend vom Arbeitgeber ausgehen. Auch du als Arbeitnehmer kannst das Unternehmen darum bitten, das Arbeitsverhältnis mit dieser arbeitsrechtlichen Alternative zur Kündigung zu beenden. Dies ist für dich z. B. von Vorteil, wenn du dich doch für die Anstellung in einem anderen Unternehmen entscheidest, weil du dort mehr verdienst oder ein interessantes Aufgabengebiet übernehmen kannst. Nach dem Abschluss des Aufhebungsvertrages bist du an keine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen gegenüber deinem alten Arbeitgeber mehr gebunden. Dies bedeutet auch, dass du keine Kündigungsfrist einhalten musst. Du kannst deine neue Stelle direkt antreten.
Dein Arbeitgeber entschließt sich dazu, dir einen Aufhebungsvertrag anzubieten, weil er sich betriebs- oder verhaltensbedingt dazu gezwungen sieht, eine Kündigung auszusprechen. Um einen langwierigen Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht zu verhindern, wählt er den Abschluss eines Aufhebungsvertrages.
Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für dich als Arbeitnehmer mit einigen Vorteilen verbunden.
Der Arbeitgeber kann aus einem Arbeitsvertrag die folgenden positiven Effekte ziehen:
Für dich als Arbeitnehmer ist der Aufhebungsvertrag mit den folgenden Vorteilen verbunden:
Ein Aufhebungsvertrag ist für den Arbeitgeber in der Regel ausschließlich mit Vorteilen verbunden. Du musst dagegen auch die Nachteile eines Aufhebungsvertrages hinnehmen. Hierzu gehören z. B.:
Neben den Vor- und Nachteilen gibt es noch einige weitere Punkte, die zu vor der Unterschrift auf einem Arbeitsvertrag wissen solltest. Hierzu gehört die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Wurdest du rechtlich wirksam gekündigt, beziehst du ab dem ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld. Die Sperrzeit beträgt in der Regel 12 Wochen. Sie lässt sich umgehen, wenn du nachweisen kannst, dass du deine Unterschrift nicht freiwillig geleistet hast.
Mit der Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag gibt es für dich kein Zurück mehr. Du bist nur zu einer Anfechtung berechtigt, wenn du arglistig getäuscht oder zu der Unterschrift gezwungen wurdest. In diesem Fall ist es empfehlenswert, anwaltlichen Rat einzuholen.
Der Aufhebungsvertrag oder die Kündigung sind zwar nicht Teil eines Bewerbungscoachings, dennoch kann es für dich wichtig werden, dass du über diese arbeitsrechtlichen Dinge Bescheid weißt. Denn mit dem Aufhebungsvertrag lässt sich ein Arbeitsverhältnis ebenso beenden wie mit der Kündigung.
Entscheidend für den Arbeitgeber ist, dass er keine Kündigungsschutzfristen einhalten muss und ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht verhindert. Du bist dem Aufhebungsvertrag aber nicht schutzlos ausgeliefert. Dein Arbeitgeber kann dich nicht dazu zwingen. Nur eine einvernehmliche Einigung ist für dich rechtlich bindend.
In einigen Fällen ist es für dich von Vorteil, wenn du deinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bittest. Dies ist der Fall, wenn du das Unternehmen ohnehin verlassen wolltest oder dein ehemaliger Arbeitgeber dir eine hohe Abfindung anbietet. Stehst du vor der Frage, ob du einen Aufhebungsvertrag abschließen solltest, wäge ab, welche Konsequenzen sich dabei für dich ergeben und welche Vorteile du für dich nutzen kannst.
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