
Ausbildung mit Realschulabschluss
Du entscheidest!
Die Lehre abgebrochen oder nirgends ein Ausbildungsbetrieb in Sicht? Dann ist vielleicht die Außerbetriebliche Ausbildung, die von der Bundesagentur für Arbeit vermittelt wird, eine Möglichkeit, doch noch deinen Wunschberuf zu erlernen.
Die meisten Schüler kennen die duale Ausbildung, haben aber von einer außerbetrieblichen Ausbildung vermutlich noch nie etwas gehört. Wir geben dir die notwendigen Informationen, ob sie für dich in Frage kommt und was sie von anderen Ausbildungsberufen unterscheidet.
Die außerbetriebliche Ausbildung wird staatlich finanziert und ist ein Angebot der Bundesagentur für Arbeit. Die Unterscheidung betriebliche beziehungsweise außerbetriebliche Ausbildung ist ein wenig missverständlich. Sie sagt nämlich eigentlich nichts über den Lernort, also den Ausbildungsbetrieb, sondern vielmehr etwas über die Art der Finanzierung aus. Während du bei einer dualen Ausbildung über deinen Ausbildungsbetrieb eine Ausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz erhältst, wird die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) von der Bundesagentur für Arbeit (BA) finanziert. Sie wurde im Zuge der Benachteiligtenförderung für benachteiligte Jugendliche entwickelt. Der Fokus liegt bei der BaE auf der zusätzlichen Unterstützung in Form von sozialer und schulischer Betreuung und Anleitung, also Nachhilfe, Vorbereitung auf Prüfungen und Unterstützung bei Alltagsproblemen.
Die BaE richtet sich an junge Menschen, die nach der Schule oder einem Abbruch der Lehre keinen Ausbildungsbetrieb finden. In der Regel musst du einen besonderen Förderbedarf nachweisen. Dieser besteht bei Menschen mit Behinderung, bei sozial Benachteiligten und lernbeeinträchtigten Menschen bis zum 25. Lebensjahr. Trifft einer dieser Fälle auf dich zu, vermittelt dich die Bundesagentur für Arbeit an außerbetriebliche Einrichtungen beziehungsweise Bildungsträger, die im staatlichen Auftrag schulische und berufliche Bildungsmaßnahmen im Aus- und Weiterbildungsbereich durchführen. Das können kirchliche Einrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen, Bildungszentren oder Fach- und Technikerschulen sein. Du kannst dich auf einen Ausbildungsplatz in einer außerbetrieblichen Einrichtung nicht selbst bewerben. Stattdessen wirst du von der BA vermittelt. Ausbildungsbeginn ist in der Regel der Sommer.
Um an der außerbetrieblichen Ausbildung teilzunehmen, musst du im Vorfeld sechs Monate lang eine berufs- bzw. ausbildungsvorbereitende Maßnahme absolviert haben. Auch hier hilft die Agentur für Arbeit weiter und klärt, ob das für dich in Frage kommt.
Deine Ausbildung findet unter der Anleitung qualifizierter Ausbilder, Lehrkräfte und Sozialpädagogen in den Einrichtungen des Bildungsträgers statt, an die die Agentur für Arbeit dich vermittelt hat. Zusätzlich besuchst du die Berufsschule und nimmst an mehrwöchigen Berufspraktika teil. Du erhältst eine Ausbildungsvergütung und bist sozialversichert. Für diese Kosten kommt die Agentur für Arbeit auf. Es wird unterschieden zwischen zwei Formen der außerbetrieblichen Ausbildung: der kooperativen Ausbildung und der integrativen Ausbildung. Im ersten Fall liegt der Ausbildungsvertrag beim Bildungsträger, zusätzlich wird aber noch ein Kooperationsvertrag mit dem kooperierenden Betrieb geschlossen. Bei der integrativen Ausbildung liegt der Ausbildungsvertrag beim Bildungsträger. Dieser führt sowohl den fachtheoretischen als auch den fachpraktischen Teil der Ausbildung durch.
Während der außerbetrieblichen Ausbildung bekommst du im ersten Ausbildungsjahr circa 400 Euro von der BA, was im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen sehr wenig ist, aber mit dem erhöhten Betreuungsaufwand begründet wird. Ziel ist es, nach dem ersten Ausbildungsjahr in einen Kooperationsbetrieb zu wechseln und eine reguläre duale Ausbildung zu beginnen. Gelingt das nicht, kannst du die Ausbildung bis zum Ende in der außerbetrieblichen Einrichtung (beim Bildungsträger) fortsetzen. Du wirst aber bis zum Ende der Ausbildung - in der Regel drei Jahre - betreut. Ziel ist ein erfolgreicher Abschluss der außerbetrieblichen Ausbildung mit Übergang in die Erwerbstätigkeit.
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