Die Lehre abgebrochen oder nirgends ein Ausbildungsbetrieb in Sicht? Dann ist vielleicht die außerbetriebliche Ausbildung (BaE), die von der Bundesagentur für Arbeit vermittelt wird, eine Möglichkeit für dich, doch noch deinen Wunschberuf zu erlernen. Wir erklären dir, was eine außerbetriebliche Ausbildung genau ist, welche Berufe du damit erlernen kannst und wie das Gehalt nach der Ausbildung aussieht.
Die meisten Schüler:innen kennen bereits die duale Ausbildung, aber von einer außerbetrieblichen Ausbildung haben sie vermutlich noch nie etwas gehört. Hier erfährst du, ob sie für dich in Frage kommt, welche Berufe du mit ihr später ausüben kannst und was sie von anderen Ausbildungsberufen unterscheidet.
Die außerbetriebliche Ausbildung wird staatlich finanziert und ist ein Angebot der Bundesagentur für Arbeit. Die Unterscheidung betriebliche beziehungsweise außerbetriebliche Ausbildung ist ein wenig missverständlich. Sie sagt nämlich eigentlich nichts über den Lernort, also den Ausbildungsbetrieb, sondern vielmehr etwas über die Art der Finanzierung aus.
Während du bei einer dualen Ausbildung von deinem Ausbildungsbetrieb eine Ausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz erhältst, wird die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) von der Bundesagentur für Arbeit (BA) finanziert. Das bedeutet, dein Gehalt kommt bei einer außerbetrieblichen Ausbildung von der BA. Dieses Gehalt ist aber nicht mit dem Arbeitslosengeld (heute: Bürgergeld) gleichzusetzen, da es speziell für deine Ausbildung gedacht ist und dich während der Ausbildung finanziell unterstützt.
Die außerbetriebliche Ausbildung wurde im Zuge der Benachteiligtenförderung für benachteiligte Jugendliche entwickelt. Der Fokus liegt bei der BaE-Ausbildung auf der zusätzlichen Unterstützung in Form von sozialer und schulischer Betreuung und Anleitung, also Nachhilfe, Vorbereitung auf Prüfungen und Unterstützung bei Alltagsproblemen.
Die BaE-Maßnahme richtet sich an junge Menschen, die nach der Schule oder einem Abbruch der Lehre keinen Ausbildungsbetrieb finden. In der Regel musst du einen besonderen Förderbedarf nachweisen. Dieser besteht bei Menschen mit Behinderung, bei sozial Benachteiligten und lernbeeinträchtigten Menschen bis zum 25. Lebensjahr.
Trifft einer dieser Fälle auf dich zu, vermittelt dich die Bundesagentur für Arbeit für eine außerbetriebliche Ausbildung an Einrichtungen beziehungsweise Bildungsträger, die im öffentlichen Auftrag schulische und berufliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen durchführen.
Das können kirchliche Einrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen, Bildungszentren oder Fach- und Technikerschulen sein. Du kannst dich auf einen Ausbildungsplatz in einer außerbetrieblichen Einrichtung nicht selbst bewerben. Stattdessen wirst du von der BA vermittelt. Ausbildungsbeginn ist in der Regel immer im Sommer.
Um an der außerbetrieblichen Ausbildung teilzunehmen, musst du im Vorfeld sechs Monate lang eine berufs- bzw. ausbildungsvorbereitende Maßnahme absolviert haben. Auch hier hilft die Agentur für Arbeit weiter und klärt, ob das für dich in Frage kommt.
Deine BaE-Ausbildung findet unter der Anleitung qualifizierter Ausbilder:innen, Lehrkräfte und Sozialpädagog:innen in den Einrichtungen des Bildungsträgers statt, an den dich die Agentur für Arbeit dich vermittelt hat.
Zusätzlich besuchst du die Berufsschule und nimmst an mehrwöchigen Berufspraktika teil. Du erhältst eine Ausbildungsvergütung und bist außerdem sozialversichert. Für diese Kosten kommt die Agentur für Arbeit während der außerberuflichen Ausbildung auf.
Es wird dabei zwischen zwei Formen der außerbetrieblichen Ausbildung unterschieden: der kooperativen Ausbildung und der integrativen Ausbildung.
Im ersten Fall liegt der Ausbildungsvertrag beim Bildungsträger, zusätzlich wird aber noch ein Kooperationsvertrag mit dem kooperierenden Betrieb geschlossen. Dieser Betrieb übernimmt häufig die praktische Ausbildung und stellt sicher, dass die Auszubildenden reale Arbeitserfahrungen sammeln können.
Bei der integrativen Ausbildung liegt der Ausbildungsvertrag ausschließlich beim Bildungsträger. Dieser führt sowohl den fachtheoretischen als auch den fachpraktischen Teil der Ausbildung durch, wobei er oft auch mit verschiedenen Partnerbetrieben zusammenarbeitet, um den Auszubildenden eine umfassende und Praxisnahe Ausbildung zu bieten.
Dies ermöglicht eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis während der außerbetrieblichen Ausbildung. Außerdem wird eine individuelle Betreuung und Unterstützung der Auszubildenden während der BaE-Maßnahme gefördert. Beide Ausbildungsformen haben ihre eigenen Vorzüge und sind auf unterschiedliche Bedürfnisse und Situationen der Auszubildenden zugeschnitten, sodass keine der beiden generell als besser angesehen werden kann.
Die Vielfalt der Berufe, die du im Rahmen einer außerbetrieblichen Ausbildung erlernen kannst, ist groß! Generell kann man sagen, dass du fast alle anerkannten Ausbildungsberufe, die auch im dualen System angeboten werden, auch im Rahmen einer außerbetrieblichen Ausbildung erlernen kannst.
Dazu gehören unter anderem diverse Handwerksberufe wie Elektroniker:in, Bäcker:in, Friseur:in und viele weitere. Aber auch kaufmännische Berufe wie Bürokauffrau oder Bürokaufmann stehen hoch im Kurs. Ebenso können viele technische Berufe und Dienstleistungsberufe sowie Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen in einer außerbetrieblichen Ausbildung erlernt werden.
Bei der Frage, welche Berufe im Rahmen der BaE-Maßnahme für dich in Frage kommen, solltest du jedoch beachten, dass die Auswahl der Berufe von den Kapazitäten und Spezialisierungen der jeweiligen Bildungsträger abhängt. Außerdem solltest du eine gewisse Eignung für den angestrebten Ausbildungsberuf mitbringen.
Jetzt zu einer wichtigen Frage: Wie sieht’s mit dem Gehalt aus? Während der außerbetrieblichen Ausbildung bekommst du im ersten Ausbildungsjahr circa 400 Euro von der BA, was im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen sehr wenig ist, aber mit dem erhöhten Betreuungsaufwand begründet wird. Die genaue Höhe deines Gehalts kann aber variieren und hängt von Faktoren wie regionalen Unterschieden, deinem Träger der Ausbildung und von den Förderprogrammen ab.
Zusätzlich zur Ausbildungsvergütung hast du unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Zusätzliches Wohngeld kann dich ebenfalls während deiner außerbetrieblichen Ausbildung finanziell entlasten. In jedem Fall solltest du versuchen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und dich nicht von der niedrigen Vergütung abschrecken lassen.
Schließlich ist es das Ziel, nach dem ersten Ausbildungsjahr in einen Kooperationsbetrieb zu wechseln und eine reguläre duale Ausbildung zu beginnen. Hier bekommst du dann auch deutlich mehr Gehalt als während der außerbetrieblichen Ausbildung.
Gelingt das nicht, kannst du die Ausbildung bis zum Ende in der außerbetrieblichen Einrichtung (beim Bildungsträger) fortsetzen. Du wirst aber bis zum Ende der Ausbildung - in der Regel drei Jahre - betreut. Ziel ist ein erfolgreicher Abschluss der außerbetrieblichen Ausbildung mit Übergang in die Erwerbstätigkeit.
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