Ausbildungsberufe - staatlich anerkannt oder nicht
Das ist der Unterschied
Ab wann muss man eigentlich Steuern zahlen? Und wie viel geht wofür vom Lohn ab? Wir erklären, was ihr zum Thema Steuern wissen solltet, wie man berechnet, was vom Lohn abgeht und wie man dabei sparen kann.
Muss man in der Ausbildung Steuern zahlen? Und wie funktioniert die Steuererklärung? Wir beantworten dir diese Fragen und erklären, was du zum Thema Steuern wissen solltest, wie du berechnen kannst, was von deinem Lohn abgezogen wird und wie du deine Steuern in der Ausbildung zurück bekommst.
Die Steuererklärung zeigt dir, ob du zu viel oder zu wenig Steuern gezahlt hast. Dabei kannst du dir ordentlich was vom Staat zurückholen. In der Erklärung gibst du deine Ausbildungsvergütung und Werbungskosten an (z.B. Fahrtkosten oder Arbeitsmittel). Dein Ausbildungsbetrieb zieht automatisch einen Teil deiner (Brutto-)Ausbildungsvergütung als Lohnsteuer ab und führt sie ans Finanzamt ab. Das Gehalt, was dann auf deinem Konto landet, ist dein Nettolohn. Einen Teil davon kannst du aber wieder zurückbekommen.
An Steuern gehen vom Lohn die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer ab. Diese Abgaben werden aber erst ab einem monatlichen Einkommen von 967 Euro fällig. Höher sind die Sozialabgaben für die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Diese Abgaben werden bei einem Einkommen von über 538 Euro fällig. Von diesem gezahlten Geld sollst du profitieren, wenn du in Rente gehst, arbeitslos, krank oder pflegebedürftig wirst. Die Sozialversicherungsbeträge sind nicht Teil der Steuer und können demnach auch nicht erstattet werden.
Grundsätzlich bemisst sich die Höhe der Abgaben nach dem sogenannten Existenzminimum, das für jedes Jahr festgelegt wird. Wer im Jahr 2024 insgesamt nicht mehr als 11.604 Euro verdient hat, muss keine Lohnsteuer zahlen. Wenn jemand aber zum Beispiel nur sechs Monate bei einem Monatsgehalt von über 967 Euro gearbeitet und deshalb Steuern gezahlt hat, bestehen gute Chancen, die gezahlte Lohnsteuer durch eine Steuererklärung zurückzuerhalten. Am einfachsten lassen sich die Abgaben mit einem Steuerrechner berechnen, bei dem du dein Gehalt und die Steuerklasse einträgst. Die Steuerklasse hängt zum Beispiel davon ab, ob du verheiratet bist oder Kinder hast. Die Standard-Steuerklasse für Azubis ist die Steuerklasse I.
Die Kirchensteuer beträgt zurzeit in den meisten Bundesländern neun Prozent. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent des Steuerbetrags. Er wird aber erst fällig, wenn du mehr als 18.130 € im Jahr verdienst. Der Freibetrag liegt also nochmal deutlich höher als der Steuer-Freibetrag.
Für die Rentenversicherung werden 2024 monatlich 9,3 Prozent vom Bruttolohn abgezogen, für die Arbeitslosenversicherung 1,3 Prozent, für die Krankenversicherung 7,3 Prozent (ermäßigt 7,0 Prozent) und für die Pflegeversicherung 3,4 Prozent. Dein Arbeitgeber muss diese Abgaben in der gleichen Höhe ebenfalls für dich zahlen.
Eine Steuerklärung während der Ausbildung ist freiwillig, insbesondere wenn du neben der Ausbildung kein weiteres Einkommen hast. Sie lohnt sich als Azubi nur, wenn dein Gehalt so hoch ist, dass du Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zahlst und deine Werbungskosten über 1.000 Euro liegen. Die meisten Azubis sind –zumindest in den ersten Lehrjahren – von der Steuer befreit.
Die Ausbildungsvergütung ist in den ersten Lehrjahren oftmals nicht ausreichend, um davon leben zu können. Deshalb verdienen sich viele Azubis mit einem Nebenjob etwas dazu. Solange du die Verdienstgrenze von 538 Euro nicht überschreitest, musst du auf dein zusätzliches Gehalt keine Steuern zahlen. Du bist allerdings verpflichtet, deinem Chef mitzuteilen, dass es sich nicht um deinen einzigen Job handelt, wenn du parallel einen zweiten Job anfängst. In der Lohnbuchhaltung deines Arbeitgebers wird durch das Verfahren für elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM-Verfahren) dann alles Weitere automatisch geregelt.
Mit der Lohnsteuer arbeitet der Bund. Die Einnahmen gehen nicht in einen bestimmten Topf, sondern werden von der Regierung in ganz verschiedenen Projekten angelegt. Die Kirchensteuer geht an die Kirchen, die damit zum Beispiel Personal, Verwaltung und soziale Projekte finanzieren. Der Solidaritätszuschlag geht wiederum an den Bund und wird in der Politik immer wieder heiß diskutiert. Eigentlich sollen damit Regionen in den neuen Bundesländern gefördert werden. Da er aber nicht zweckgebunden ist, könnte er auch genutzt werden, um stattdessen bundesweit Kommunen zu unterstützen, die Probleme haben, ihre Ausgaben für Schulen, Verwaltung, Straßenbau und Instandhaltung von öffentlichen Einrichtungen zu bezahlen.
Als Azubi kannst du von deinen gezahlten Steuern maximal 6.000 Euro pro Jahr für deine erste Berufsausbildung von der Steuer absetzen. Diese Ausgaben sind steuerlich absetzbar:
Du kannst die Formulare für deine Steuererklärung entweder persönlich im Finanzamt abholen, online auf der Website deines Finanzamts herunterladen oder über Elster beantragen. Dann musst du die Formulare nur noch ausfüllen und an das Finanzamt schicken. Außerdem gibt es Internetseiten und Softwareprogramme, mit denen du deine Steuererklärung erstellen kannst. Als Azubi kannst du deine Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen, falls du deine Ausbildung schon abgeschlossen hast, aber noch keine Steuererklärungen für die letzten Jahre abgegeben hast. Es ist wichtig, alle Belege und Nachweise für deine Ausgaben aufzubewahren, damit du sie im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt vorlegen kannst. Wenn du nicht sicher bist, ob du eine Steuererklärung abgeben musst oder wie du dabei vorgehen solltest, wende dich am besten an das Finanzamt in deiner Nähe oder konsultiere einen Steuerberater.
Achtung: Wenn du Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhältst, musst du diese in der Steuererklärung als Einnahme angeben.
Hilfreiche Links:
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