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Jeden Monat Bruttolohn über den Arbeitgeber für die Altersvorsorge anzulegen klingt erstmal uneingeschränkt positiv. Man sollte sich aber umfassend informieren, bevor man sich für diesen Baustein der Vorsorge fürs Rentenalter entscheidet. Gerade das Thema Besteuerung kann sonst für eine böse Überraschung sorgen. Auch handelt es sich dabei um ein nicht allzu flexibles Konstrukt. Meistens gibt nämlich der Arbeitgeber vor wo man seine betriebliche Altersvorsorge abschließen muss.
Trotzdem ist gerade ein langer Anlagehorizont ein gutes Argument etwas zusätzlich für das Alter zu tun. Wer die Chance hat frühzeitig eine zusätzliche betriebliche Rente abzuschließen, kann dank des Zinseszins-Effektes eine beachtliche Rendite erzielen. Im Rentenalter hat man dann jeden Monat einen zusätzlichen Betrag zur Verfügung, der dabei hilft den eigenen Lebensstandard zu erhalten.
Bei dieser Vorsorgeform handelt es sich um eine Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt. Darum ist diese auch nur über den eigenen Arbeitgeber möglich. Dieser übernimmt die Verwaltung des Vertrages uns sorgt dafür, dass die Zahlungen jeden Monat bei der Gehaltsabrechnung erfolgen.
Es gibt verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Am weitesten verbreitet ist in Deutschland die Anlage über eine Direktversicherung. Dahinter folgen dicht auf die Direktzusage bzw. Unterstützungskasse und die Pensionskasse. Deutlich weniger Verträge werden über Pensionsfonds geführt.
In Deutschland ist jeder Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Er darf aber festlegen welcher zuvor genannte Durchführungsweg angeboten wird. Als Arbeitnehmer hat man wenige bis gar keine Mitspracherechte. Das ist verständlich, denn für den Arbeitgeber wäre es mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden, wenn jeder Arbeitnehmer einen anderen Vertrag bei einem anderen Anbieter abschließen könnt. Die Alternative stellt dann eine private Altersvorsorge außerhalb einer bAV dar.
Wenn man sich im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge mit eigenen Beiträgen beteiligt, dann werden diese vom Bruttolohn abgezogen. Wer also von seinem Bruttoeinkommen von Euro 3.000 jeden Monat Euro 100 in ein Produkt zur betrieblichen Altersvorsorge steckt, der muss nur noch auf einen Lohn von Euro 2.900 Sozialabgaben und Steuern zahlen. Man investiert zwar Euro 100, das Nettogehalt verringert sich aber um einen deutlich geringen Betrag. Das hängt von Steuerklasse und individuellem Spitzensteuersatz ab. Während der Einzahlung ist es also sehr verlockend
Natürlich verzichtet der Staat nicht vollkommen auf Sozialabgaben und Steuern. Sie werden nur verlagert. Betrachtet man heute die finanzielle Belastung von Arbeitnehmern und Rentner, dann ist der Rentner im Vorteil. Das Einkommen ist geringer als im Arbeitsleben bei vollen Bezügen. Dadurch fallen auch die Beiträge zu Krankenkasse und die Steuer geringer aus. Wer heute in eine geförderte betriebliche Altersvorsorge investiert, der wird in der Rentenphase auf die Auszahlungen Beiträge zur Krankenkasse, Pflegeversicherung und auch Steuern zahlen müssen. Es kann aber niemand sagen wie hoch die Abgaben dafür in der Zukunft sein werden. Also ist auch kein Vergleich mit der heutigen Zahlung dieser Abgaben möglich.
Man darf auch nicht außer Acht lassen, dass man durch die Senkung des eigenen Bruttolohns weniger Beiträge für Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Rente und Krankenkasse zahlt. Dadurch sinken selbstverständlich auch die Ansprüche auf Zahlungen aus diesen Sicherungssystemen.
Im Klartext bedeutet das für die betriebliche Altersvorsorge, dass sie erst einmal die geringere gesetzliche Rente ausgleichen muss. Auch sinken die Ansprüche auf Arbeitslosengeld und Krankengeld, weil ein niedrigerer Bruttolohn bei der Berechnung der Ansprüche herangezogen wird. Das muss man bedenken, wenn man sich für eine bAV entscheidet.
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