Was genau ist denn nun ein:e Finanzwirt:in und was erwartet dich später im Job? Kurz gesagt ist man als Finanzwirt:in ein:e Steuerexpert:in mit fundierten Kenntnissen im Steuerrecht und Finanzwesen.
Nach deinem dualen Studium zum/zur Diplom-Finanzwirt:in erwartet dich ein krisenfester Job. Durch deine umfangreichen Kenntnisse im Bereich des Steuerwesens und des Allgemein- und Steuerrechts bist du vielseitig einsetzbar, beispielsweise in der Steuerverwaltung.
Beim Finanzamt besteht deine Aufgabe im Ermitteln, Prüfen und Festsetzen von Steuern, wie zum Beispiel der Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungssteuer oder Grunderwerbsteuer.
Hast du deine Prüfung erfolgreich bestanden, wirst du in der Regel als Beamte:r auf Probe eingestellt. Du arbeitest als Diplom-Finanzwirt:in im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung.
Typische Aufgaben nach deiner Ausbildung zum/zur Diplom-Finanzwirt:in sind:
Ein Bilanzskandal wie bei Wirecard? Nicht mit dir! Gefälschte Bilanzen wie bei diesem Wirtschaftsskandal würdest du als Wirtschaftsprüfer:in aufdecken.
Als Diplom-Finanzwirt:in bist du nämlich zudem einsetzbar in den Kommissariaten für Wirtschaftskriminalität und in der freien Wirtschaft (in Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften oder in den Steuerabteilungen großer Unternehmen).
Während deines dreijährigen dualen Studiums zum/zur Diplom-Finanzwirt:in verbringst du deine Ausbildungszeit sowohl an einer Fachhochschule für Finanzen als auch im Finanzamt.
Studien- und berufspraktische Ausbildungsphasen in Form von Praktika wechseln sich in der Regel ab. Diese Praxiszeiten finden in einem Finanzamt von derzeit 13 Landesfinanzverwaltungen statt, begleitet durch Ausbildungsarbeitsgemeinschaften.
Die Praxis erlernst du im Studium zum/zur Finanzwirt:in folglich nach dem System „Training on the Job“. Hier lernst du in Kleingruppen anhand von Fallsimulationen und arbeitest mit spezieller Software für die Steuerverwaltung.
Die Ausbildung zum bzw. zur Diplom-Finanzwirt:in findet im sogenannten Vorbereitungsdienst statt, das heißt du bist Bildungsanwärter:in und damit auszubildende:r Beamt:in auf Widerruf. Semesterferien gibt es für dich nicht, dafür aber 30 Tage Jahresurlaub. Studiengebühren entfallen und es gibt eine monatliche Vergütung bis zu 1.500 Euro brutto.
Dein duales Studium startet mit einer praktischen Einführung im Finanzamt, gefolgt vom 6-monatigen Grundstudium I an der Fachhochschule. Darin werden die theoretischen Grundkenntnisse vermittelt.
Danach vertiefst du dein steuerrechtliches und wirtschaftswissenschaftliches Fachwissen im Grundstudium II und schreibst Klausuren zu unterschiedlichen Themen (u. a. zur Abgabenordnung, Umsatzsteuer, Bilanzrecht und Öffentliches Recht).
Nach der Zwischenprüfung im Grundstudium II folgt das (für gewöhnlich 8-monatige) Hauptstudium: Hierin fertigst du zu einem vorgegebenen Thema eine wissenschaftliche Arbeit, deine Diplomarbeit, an.
Du beendest dein duales Studium zum oder zur Diplom-Finanzwirt:in nach drei Jahren mit einer Staatsprüfung (Laufbahnprüfung), die einmal wiederholt werden kann. Sie setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen.
Dein Gehalt als Diplom-Finanzwirt:in ist wie bei den meisten Berufen abhängig von Berufserfahrung, Position, Unternehmen und Bundesland. Als Diplom-Finanzwirt:in kannst du mit einem jährlichen Durchschnittsgehalt zwischen 41.064 Euro und 68.880 Euro oder mehr rechnen.
Voraussetzung für das duale Studium zum Diplom-Finanzwirt:in ist die allgemeine Hochschulreife oder ein zum Fachhochschulstudium berechtigender Abschluss wie die Fachhochschulreife.
In Mathe und Deutsch solltest du auf deinem Abschlusszeugnis die Note 3 haben, dein Zeugnisdurchschnitt nicht schlechter als 3 sein. Neben der Freude am Umgang mit Menschen und an der Arbeit im Team wird von dir als Bewerber:in Engagement, Ehrgeiz sowie Gespür für wirtschaftliche Zusammenhänge, Entscheidungsfreude, Verhandlungsgeschick und Konfliktfähigkeit erwartet.
Außerdem solltest du zum Studienbeginn die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates beziehungsweise eines Staats mit einem EU-Rechtsabkommen besitzen. In den meisten Bundesländern liegt die Altersgrenze für den Beginn des Studiums bei 40 Jahren, in Bayern liegt die Obergrenze bei 45 Jahren.
Während du als Finanzwirt:in überwiegend im Finanzamt angestellt bist, hast du als Diplom-Finanzwirt:in die Möglichkeit, in vielen Bereichen der freien Wirtschaft tätig zu werden.
Wenn dir die Arbeit beim Finanzamt Freude bereitet und du dich für eine Anstellung als Beamte:r auf Probe entschieden hast, hast du die Möglichkeit, in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen zu werden.
Natürlich kannst du dich mit deinem Know-how nach deinem Studium zum/zur Diplom-Finanzwirt:in in der Finanzwirtschaft auch in anderen Unternehmen der freien Wirtschaft bewerben, nur kannst du dort keine Anstellung als Beamt:in bekommen.
Auch im Außendienst in der Steuerfahndung bist du als Diplom-Finanzwirt:in gefragt, denn jährlich gehen dem deutschen Staat Einnahmen in Höhe zwischen 100 und 125 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung verloren.
Darüber hinaus bieten sich dir nach einigen Jahren der Berufserfahrung breitgefächerte Aufstiegschancen und Entwicklungsmöglichkeiten im Innendienst (Oberfinanzdirektion NRW, Ministerium der Finanzen NRW) oder im Außendienst (Betriebsprüfung, Steuerfahndung) der Finanzverwaltung NRW.
Du bringst anderen Menschen gerne etwas bei? Dann kannst du als Diplom-Finanzwirt:in an der Hochschule für Finanzen als Dozent:in arbeiten.
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