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Mit Beginn des Studiums oder der Ausbildung wirst du vielleicht zum ersten Mal nicht mehr bei deinen Eltern wohnen – von möglichen Auslandsaufenthalten in der Schulzeit abgesehen. In deiner Kindheit bist du ganz normal bei deinen Eltern gemeldet. Wenn du in deiner ersten eigenen Wohnung wohnst, musst du dies dem Staat mitteilen und dich ummelden.
Je nach Lebenssituation gibt es hier verschiedene Dinge zu beachten. Wir erklären dir hier die wichtigsten Dinge über die Themen Ummeldung, Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz.
Wenn du in eine neue Stadt oder in eine neue Wohnung umgezogen bist, musst du das Einwohnermeldeamt darüber informieren, wo du wohnst. Das ist beispielsweise wichtig, damit deine richtige Adresse in deinen Personalausweis eingetragen wird.
Wenn du umziehst, musst du die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen durchführen. Wenn du diese Frist verstreichen lässt, kann es sein, dass du eine Strafe zahlen musst. Dies wird jedoch nur selten wirklich so streng verfolgt. Trotzdem ist es wichtig, dass du dich schnellstmöglich nach dem Umzug um einen Termin für die Ummeldung kümmerst – manchmal kann das auf einem Amt etwas dauern, denn eine Online-Ummeldung ist aktuell noch nicht möglich.
Prinzipiell ist die Ummeldung kostenlos möglich. In manchen Städten erhältst du auch ein Willkommens-Paket mit vielen wichtigen Infos rund um die Stadt. Dies kann ein guter Start sein, um deinen neuen Wohnort besser kennenzulernen und zu erfahren, welche kulturellen Angebote es hier gibt.
Für die Ummeldung musst du einen Termin beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro vereinbaren.
Zu diesem Termin musst du ein paar Dinge mitbringen:
Informiere dich vorher auf der Website der jeweiligen Stadt darüber, was du zum Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro mitbringen musst. Am einfachsten ist dabei, wenn du einfach in einer Suchmaschine deiner Wahl „Ummeldung [Stadt]“ eingibst, beispielsweise hier: Suche Ummeldung.
Eine Online-Ummeldung ist aktuell leider noch nicht möglich. Aber du kannst auch jemanden mit einer Vollmacht schicken, wenn du selber den Termin nicht wahrnehmen kannst.
Eigentlich ist die Regel klar: Wenn du an mehreren Orten wohnst, musst du diese auch angeben. Manchmal gibt es aber Modelle, bei denen diese Aufteilung nicht ganz klar ist: Gilt es beispielsweise als „wohnen“, wenn du an manchen Wochenenden in deinem Elternhaus übernachtest?
Hier die Definitionen von Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz:
Der Hauptwohnsitz ist je nach Definition entweder der Ort, an dem du dich im Jahr am meisten aufhältst, oder der Mittelpunkt deiner Interessen.
Dein Zweitwohnsitz kann beispielsweise ein Ferienhaus sein, aber auch die Studierendenwohnung oder die Unterkunft, in der du während deiner Ausbildung wohnst. Es ist also ein Ort, an dem du nicht dauerhaft, sondern nur vorübergehend wohnst.
Wenn du also z.B. für ein Studium oder eine Ausbildung in eine neue Stadt umziehst, musst du dir überlegen: Ist dies nun dein Erstwohnsitz, weil du nun dein Leben in dieser Stadt einrichtest? Oder bleibt dein Elternhaus dein Erstwohnsitz, da du weiterhin jedes Wochenende hier bist und dieser Ort im Mittelpunkt deines Lebens steht?
Diese Fragen musst du für dich selber und deine eigene Lebenssituation beantworten. Beachte dabei auch die Zweitwohnsitz-Steuern, die wir dir hier kurz erklären:
Kommunen und Gemeinden entscheiden selbstständig, ob für den Zweitwohnsitz auch Steuern erhoben werden – dies ist die sogenannte Zweitwohnsitzsteuer. Dabei ist die Höhe der Steuer von Ort zu Ort unterschiedlich.
Ob am Ort des Zweitwohnsitzes Steuern erhoben werden, solltest du dir auf jeden Fall ansehen, bevor zu den Ort als Zweitwohnsitz anmeldest.
Wie du siehst, wirst du dich irgendwann definitiv mit dem Thema Ummelden befassen müssen. Lass dir damit nach dem Umzug nicht zu viel Zeit und überlege dir, ob es für dich sinnvoll ist, an mehreren Wohnsitzen gemeldet zu sein.
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