Gute Bildung ist teuer, muss aber nicht an finanziellen Hürden scheitern. Diverse Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten ermöglichen es Ihnen, die Kosten für das Studium oder die Ausbildung Ihres Kindes zu senken.
Aller Anfang ist schwer: Studenten und Azubis müssen jahrelang mit keinem oder nur einem geringen Einkommen leben. Die Ausgaben sind derweil trotzdem hoch: Miete, Lebensmittel, Bücher, Kleidung und Fahrtkosten summieren sich schnell auf mehrere hundert Euro pro Monat. Um das zu finanzieren, kann Ihr Kind verschiedene Quellen zur Studien- und Ausbildungsfinanzierung nutzen.
Mit Stipendien unterstützen Stiftungen, Unternehmen oder Verbände ausgewählte Studierende. Am bekanntesten sind die elf großen partei- oder kirchennahen Stiftungen. Sie setzen in der Regel politisches oder soziales Engagement und gute Studienleistungen voraus und unterstützen ihre Stipendiaten mit bis zu 649 Euro pro Monat. Zusätzlich gibt es viele kleinere Institutionen, die ebenfalls Stipendien vergeben. Die Möglichkeiten für Studierende wirtschaftswissenschaftlicher und technischer Fachrichtungen überwiegen allerdings gegenüber denen für Geistes- und Sozialwissenschaftler.
Wenn sich Eltern die Finanzierung eines Studiums nicht leisten können, springt der Staat ein – und zahlt Bafög. Eine Hälfte davon (aber maximal 10.000 Euro) muss Ihr Kind nach dem Studium zurückzahlen, die andere gib es geschenkt. Wer eine schulische Ausbildung absolviert, kann ebenfalls Bafög beantragen und muss sogar gar nichts zurückzahlen. Der Förderhöchstbetrag liegt derzeit bei 735 Euro pro Monat. Die tatsächliche Höhe des Bafög-Satzes hängt unter anderem vom elterlichen Einkommen, der Wohnsituation und den eigenen Einkünften durch Nebenjobs ab. Um vom Bafög zu profitieren, muss Ihr Kind allerdings einige Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem darf das Einkommen der Eltern eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
Wer keinen Anspruch auf Bafög hat, kann einen Studienkredit aufnehmen und erhält daraufhin von einer Bank eine monatliche Überweisung über einen vereinbarten Betrag auf sein Konto. Anders als beim Bafög gibt es beim Studienkredit aber nichts geschenkt. Nach dem Studium muss der Empfänger den kompletten Kredit an die Bank zurückzahlen – plus Zinsen. Eine Alternative zu Studienkrediten sind Bildungsfonds: Hier zahlt der Empfänger nach seinem Abschluss keinen vorher festgelegten Betrag an die Bank zurück, sondern einen Prozentsatz seines Gehalts.
Hinter dem Kürzel BAB verbirgt sich die staatliche Förderung für Azubis, die eine betriebliche Ausbildung absolvieren. Wie beim Bafög müssen auch hier gewisse Kriterien erfüllt werden: Eine BAB erhält Ihr Kind nur dann, wenn es nicht mehr im Elternhaus wohnt, seine Ausbildungsvergütung und andere Einnahmequellen geringer sind als sein errechneter monatlicher Bedarf und die Eltern nicht genug verdienen, um die alleinige finanzielle Unterstützung zu übernehmen. Den Antrag auf BAB nimmt die örtliche Agentur für Arbeit entgegen. Mit dem BAB-Rechner unter www.babrechner.arbeitsagentur.de können Sie vorab prüfen, ob Ihr Kind für einen Zuschuss infrage kommt.
Auch, wenn Ihr Kind bereits studiert oder eine Berufsausbildung absolviert, haben Sie weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Solange sich Ihr Sohn oder Ihre Tochter in einem Ausbildungsverhältnis befindet, wird das Kindergeld einkommensunabhängig bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl Ihrer Kinder und beträgt zwischen 192 und 223 Euro pro Kind. Die Beantragung des Kindergelds erfolgt durch die Familienkasse bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.
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