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Gehalt als Straßenwärter:in

Dauer: 36 Monate
Einstiegsgehalt: Ungefähr 3.180 Euro
Ausbildungstyp: Klassische duale Ausbildung

Straßenwärter:in werden: Dein Gehalt während der Ausbildung

Die Dauer der Lehre zum Straßenwärter oder zur Straßenwärterin beträgt normalerweise drei Jahre. Während der Straßenwärter:innen-Ausbildung steigt dein Gehalt stufenweise. Im ersten Lehrjahr erhältst du eine Ausbildungsvergütung von ungefähr 1.018 Euro, im zweiten Jahr steigt dein Verdienst auf etwa 1.118 Euro und im dritten Ausbildungsjahr erreichst du dann das Maximum von ungefähr 1.218,26 Euro

1.018 Euro 1.118 Euro 1.218 Euro Gehalt zum Ausbildungsbeginn Durchschnittliches Gehalt Gehalt zum Ausbildungsende © Einstieg GmbH

Sobald du ins Berufsleben startest, sieht dein Gehalt als Straßenwärter:in auf einen Schlag ganz anders aus. Schließlich geht es dann darum, finanzielle Rücklagen zu bilden und beispielsweise die eigene Wohnung zu finanzieren. Aber was genau verdient ein Straßenwärter bzw. eine Straßenwärterin? Als Straßenwärter:in liegt das Einstiegsgehalt derzeit bei rund 3.180 Euro im Monat – eine deutliche Steigerung im Vergleich zur Ausbildungszeit. Mit zunehmender Erfahrung steigt auch dein Einkommen: Bereits nach fünf Jahren Berufserfahrung sind im Schnitt 3.539 Euro monatlich drin. Im weiteren Karriereverlauf kann das Gehalt auf bis zu 3.928 Euro ansteigen.

Die Gehälter für Straßenwärter:innen variieren je nach Bundesland deutlich. Aktuell liegt Baden-Württemberg mit einem Durchschnittsgehalt von 3.705 Euro pro Monat (ca. 44.460 Euro jährlich) an der Spitze. In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt liegen die Durchschnittsgehälter mit 3.042 Euro bzw. 3.086 Euro pro Monat etwas niedriger. Diese Unterschiede zeigen, dass der Standort eine wichtige Rolle für das Einkommen spielen kann.

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Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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