Im Bachelorstudium zum Bauingenieur bzw. zur Bauingenieurin erhältst du bereits ein Gehalt, das je nach Ausbildungsjahr zwischen 900 und 1.350 Euro brutto im Monat liegt. Im Durchschnitt kannst du während der dreieinhalb- bis viereinhalbjährigen Ausbildung mit rund 1.125 Euro monatlich rechnen. Damit ist das duale Studium auch finanziell attraktiv – du sammelst nicht nur Praxiserfahrung, sondern bekommst von Anfang an eine Vergütung für deine Arbeit im Betrieb.
Nach dem dualen Studium Bauingenieurwesen kannst du mit einem deutlich höheren Gehalt rechnen – was gut ist, denn oft stehen jetzt größere Ausgaben an, etwa für die erste eigene Wohnung oder ein Auto. Beim Berufseinstieg liegt das Bruttogehalt als Bauingenieur:in derzeit bei rund 3.420 Euro im Monat. Damit fällt das Bauingenieur:innen-Gehalt im Einstieg deutlich besser aus als während des Studiums. Mit zunehmender Berufserfahrung steigt auch dein Verdienst: Nach einigen Jahren im Job sind durchschnittlich etwa 4.927 Euro brutto drin, in leitenden Positionen sogar bis zu 5.492 Euro. Wie viel davon am Ende auf deinem Konto landet, hängt unter anderem von Steuerklasse, Wohnort, Familienstand und Versicherungsbeiträgen ab – das Nettogehalt als Bauingenieur:in kann also individuell variieren.
Wie hoch dein Gehalt als Bauingenieur:in ausfällt, hängt auch stark vom Bundesland ab. Im Westen Deutschlands liegt das Einkommen meist über dem Bundesdurchschnitt, während in den östlichen Bundesländern tendenziell etwas weniger gezahlt wird. Am besten verdienen Bauingenieur:innen aktuell in Baden-Württemberg mit durchschnittlich 5.159 Euro brutto im Monat, gefolgt von Hessen (5.124 Euro), Hamburg (5.077 Euro) und Bayern (5.034 Euro). Am niedrigsten sind die Durchschnittsgehälter derzeit in Mecklenburg-Vorpommern (4.236 Euro), Sachsen-Anhalt (4.297 Euro) und Thüringen (4.342 Euro) . Die interaktive Karte zeigt dir die Gehälter im Überblick.
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Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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