Dir gefällt die Vorstellung, dein Berufsleben im Ausland zu verbringen und dennoch Beamter des deutschen Staates zu sein? Die Bereitschaft zum regelmäßigen Wechsel des Einsatzlandes ist eine Voraussetzung für diesen Beruf. Diese grundsätzliche Lebensentscheidung, die Anwärter auf den gehobenen Auswärtigen Dienst treffen müssen, sollte mit ihren umfassenden Konsequenzen für das Privatleben gut überlegt sein. Alle drei bis vier Jahre erfolgt nach dem Rotations- und Generalistenprinzip des Auswärtigen Amtes die Versetzung der Mitarbeiter an einen anderen Dienstort und damit meist auch in ein anderes Tätigkeitsfeld. Weltweit sind derzeit mehr als 4.000 Beamten verschiedener Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes an knapp 230 deutschen Auslandsvertretungen eingesetzt. Dort kümmern sie sich um die Verwaltung etwa der deutschen Schulen im Ausland, um Finanzcontrolling, Rechts- und konsularische Angelegenheiten, um kulturelle Veranstaltungen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und um die entwicklungspolitische Zusammenarbeit. Auf alle diese Aufgaben bereitet dich das Studium zum Auswärtigen Dienst vor.
Die Studienzeit wird als Vorbereitungsdienst auf die Beamtenlaufbahn des sogenannten gehobenen Dienstes angerechnet, der im Anspruch und bei der Besoldung über dem einfachen und dem mittleren Dienst, aber unter dem höheren Dienst liegt. Während der Ausbildung bist du Beamter auf Widerruf und erhältst bereits Anwärterbezüge plus Zulagen bei eigenen Kindern oder Einsätzen im Ausland.
Das Studium für den Auswärtigen Dienst setzt ein Auswahlverfahren voraus. Von Bewerbern wird die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife erwartet, außerdem gute englische und französische Sprachkenntnisse. Es werden nur deutsche Staatsbürger/-innen (Deutsche/r im Sinne des Grundgesetzes) angenommen.
Darüber hinaus sind die beamtenrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen, die auch die gesundheitliche Eignung umfassen. Dazu gehört außerdem, dass du eine weltweit uneingeschränkte Versetzungsbereitschaft zusicherst und einer Sicherheitsüberprüfung zustimmst.