Während einer Berufsausbildung zum Technischen Assistenten oder zur Technischen Assistentin für naturkundliche Museen und Forschungsinstitute bekommt man für gewöhnlich keine Knete. Der Grund dafür ist, dass quasi die komplette Ausbildung in Schulform stattfindet. Ist unschön, aber leider die Normalität, das volle Konto muss bei dieser Berufswahl noch ein wenig warten. Damit es sich irgendwann rechnet, sammelst du in den zwei Jahren der Ausbildung aber ausgezeichnetes Grundlagenwissen, das dir den Berufsstart nach deinen letzten Prüfungen extrem vereinfacht. Und außerdem besteht ja in der Zwischenzeit noch die Möglichkeit, durch einen Nebenjob am Wochenende oder abends ein bisschen Extra-Geld zu verdienen.
Nach dem Abschluss deiner Ausbildung stehen dir logischerweise ordentliche Gehälter zu. Von knapp 2.650 Euro pro Monat kannst du nun ausgehen, was im Vergleich zum Ende deiner Ausbildungsphase einem 6er im Lotto gleichkommt. Überdies ist damit das Maximum deiner Gehaltsentwicklung noch ziemlich weit weg. Denn mit etwas Berufspraxis sollten für dich mindestens 4.000 Euro drin sein. Alles, was dann noch folgt, wird massiv dadurch beeinflusst, wie gut du in deinem Job bist.
Interessant ist in jedem Fall noch die Frage, wie die Lohnniveaus standortbezogen ausfallen. Bekanntlich kommt es hier zu erheblichen Schwankungen, exakt wie beim bereits angesprochenen Aspekt Arbeitserfahrung. Und in der Tat beweist der Ländervergleich, dass es angebracht ist, sich als Technische Assistentin oder Technischer Assistent auch mit diesem Punkt zu beschäftigen. Beispielsweise sind in Rheinland-Pfalz Löhne von gut und gerne 4.050 Euro im Monat möglich - Höchstwert in Deutschland. Am Ende der Reihenfolge findet sich dagegen Mecklenburg-Vorpommern, da dort nur 3.300 Euro im Monat gezahlt werden. Das sind dann rund 19 Prozent weniger als in Rheinland-Pfalz. Ist zwar blöd, aber leider nicht zu ändern.
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Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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