Während des dreijährigen dualen Studiums im gehobenen Kriminaldienst des Bundes erhältst du sogenannte Anwärterbezüge. Diese sind frei von Sozialabgaben, wodurch dir netto mehr von deinem Gehalt bleibt. Lediglich die Kosten für deine private Krankenversicherung musst du selbst tragen.
Nach deinem Abschluss steigst du als Kriminalkommissar:in direkt in den gehobenen Dienst ein. Dein Gehalt richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz und startet in der Besoldungsgruppe A9g. Zum Einstieg verdienst du etwa 3.350 Euro brutto im Monat. Zusätzlich erhältst du weiterhin eine Polizeizulage sowie mögliche weitere Zuschläge je nach Einsatzbereich und persönlicher Situation.
Mit wachsender Berufserfahrung steigst du automatisch in höhere Besoldungsstufen auf. Durchschnittlich kannst du mit einem Gehalt von rund 4.500 Euro brutto im Monat rechnen. In höheren Positionen oder mit mehr Verantwortung sind auch deutlich höhere Einkommen von bis 6.000 Euro möglich. Dein Gehalt entwickelt sich dabei planbar und regelmäßig.
Dein Gehalt als Kriminalkommissar:in richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz und ist daher bundesweit weitgehend einheitlich geregelt. Das bedeutet: Unabhängig davon, ob du in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Sachsen arbeitest, erhältst du ein sehr ähnliches Grundgehalt.
Unterschiede entstehen durch individuelle Faktoren wie Familienstand, zusätzliche Zulagen und vor allem vor allem durch Erfahrungsstufen. Im Schnitt ist das Gehalt in Baden-Württemberg mit rund 5.240 Euro am höchsten, während es in Mecklenburg-Vorpommern mit ca. 4.300 Euro am niedrigsten ausfällt. Generell zeigt sich: Besonders hoch fällt das Gehalt im Südwesten und Westen Deutschlands aus, während die Durchschnittswerte in vielen ostdeutschen Bundesländern niedriger liegen.
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Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen basieren auf Angaben des Bundesbesoldungsgesetzes sowie auf Vergleichsdaten der Bundesagentur für Arbeit.
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter – ein rechtlicher Anspruch ergibt sich daraus nicht.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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