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Gehalt als Kommunikationsdesigner/in

Dauer: 36 Monate
Einstiegsgehalt: Ungefähr 2.960 Euro
Ausbildungstyp: Schulische Ausbildung

Gehälter im Vergleich: So viel verdienen Kommunikationsdesigner:innen während der Ausbildung

Viele Schulabgänger:innen, die eine Ausbildung im Kommunikationsdesign beginnen, wollen wissen, wie viel Geld sie während der Ausbildung verdienen. Das Ausbildungsgehalt kann stark variieren, je nachdem, ob du in einer Agentur, einer Firma oder freiberuflich arbeitest. Durchschnittlich liegt die Ausbildungsvergütung zu Beginn bei etwa 850 Euro brutto im Monat und steigt bis zum dritten Lehrjahr auf rund 1.000 Euro. Da es keinen bundeseinheitlichen Tarifvertrag für Kommunikationsdesigner:innen gibt, schwanken die Beträge regional und je nach Arbeitgeber.

Welches Gehalt erwartet dich nach dem Abschluss deiner Kommunikationsdesign Ausbildung?

Nach deinem Abschluss als Kommunikationsdesigner:in beginnt der finanziell spannende Teil: Dein Gehalt steigt deutlich. Allerdings kann es sich je nach Branche und Region stark unterscheiden. Durchschnittlich liegt das Einstiegsgehalt bei etwa 3.000 Euro brutto im Monat. Besonders große Agenturen oder Unternehmen mit viel Budget zahlen teilweise auch mehr. Das Durchschnittsgehalt in diesem Beruf beträgt ca. 3.700 Euro.

Regionale Gehaltsunterschiede als Kommunikationsdesigner:in

Wie bei vielen Berufen gibt es auch beim Gehalt für Kommunikationsdesigner:innen ein deutliches Ost-West-Gefälle. Im Westen Deutschlands liegen die Gehälter durchschnittlich 15 bis 20 Prozent höher als im Osten. Bayern und Baden-Württemberg zählen zu den Spitzenregionen mit monatlichen Durchschnittsgehältern von etwa 3.600 und 6.900 Euro. Im Vergleich dazu liegen die Gehälter in Sachsen oder Mecklenburg-Vorpommern oft unter 2.500 Euro. Je nach Bundesland und Standort kannst du also hunderte Euro mehr oder weniger verdienen.

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Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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