Wenn du dich fragst, was du in der Ausbildung als Justizfachwirt/in bzw. als Beamte/r im Justizdienst (mittlerer Dienst) verdienst, haben wir nachfolgend wichtige Infos für dich. Die Lehrzeit beträgt normalerweise zweieinhalb Jahre. Über diesen Zeitraum hinweg liegt dein monatliches Gehalt im Durchschnitt je nach Bundesland zwischen 1.209 bis 1.328 Euro. Auf jeden Fall eine Summe, die dir ein wenig finanzielle Unabhängigkeit von daheim ermöglicht. Hinzu kommt: So viel Kohle bekommt man als Azubi woanders nicht unbedingt.
Mit dem Abschluss deiner Ausbildung bist du nicht mehr sogenannter Beamter auf Widerruf, sondern Beamter auf Probe. Mit der Berufsbezeichnung ändert sich auch die Besoldung auf die Gruppe A 6 oder A 7. Worauf du dich als Justizfachwirt oder Justizfachwirtin genau einstellen kannst? Auf berufliche Einsteiger wartet ein Durchschnittsverdienst von 2.000 bis 2.200 Euro brutto im Monat je nach Bundesland. Dieses Grundgehalt ist durch die Gesetzgebung vorgegeben, kann aber je nach Anstellung und Aufgabengebiet erhöht werden.
Nach drei Jahren Berufserfahrung ohne negativen Vorkommnisse, also zum Beispiel ohne Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis, wirst du im Regelfall Beamte/r auf Lebenszeit. Dies macht Beförderungen sind bis zur Besoldungsgruppe A 9 Z (Justizamtsinspektor/in mit Zulage) möglich. Dies entspricht knapp 3.800 Euro monatlich.
Erfahrungsgemäß können sich die Gehälter auf regionaler Ebene unterscheiden. Je nach Bundesland kann es zu beträchtlichen Schwankungen kommen, ganz genau wie beim bereits behandelten Thema Berufserfahrung. Der Ländervergleich zeigt, dass der erste Platz an Hessen geht. Dort sind für dich als Justizfachwirt/in 3.779 Euro pro Monat realistisch, also ungefähr 45.000 Euro jährlich. Am Schluss der Reihenfolge findet sich im Gegensatz dazu Mecklenburg-Vorpommern, wo es aktuell pro Monat lediglich 2.795 Euro zu verdienen gibt. Das sind rund 26 Prozent weniger als in Hessen. Ist nun einmal so, leider…
Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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