Du spielst mit dem Gedanken, eine Ausbildung zum Fotodesigner oder zur Fotodesignerin zu absolvieren? Dann solltest du in jedem Fall das hier wissen: Normalerweise bekommst du während der zweieinhalb Jahre keine Kohle. Das kommt daher, dass es sich um eine schulische Ausbildung handelt. Nun zur positiven Nachricht: Nach und nach erwirbst du spitzenmäßiges Basiswissen, das dir nach dem erfolgreichen Abschluss einen guten Arbeitsvertrag verspricht. Und außerdem besteht bis dahin noch die Chance, durch einen Minijob stundenweise ein wenig Geld anzusparen. Auf alle Fälle macht es Sinn, im Folgenden mal eben mehr über dein zukünftig denkbares Gehaltsniveau zu erfahren.
Nach deiner Ausbildung stehen dir logischerweise angemessene Gehälter zu, ist doch klar. Was auf dich als Fotodesigner oder Fotodesignerin dann in etwa zukommt? Auf Berufsanfänger wartet ein durchschnittliches Gehalt von knapp 2.100 Euro pro Monat. Überdies ist damit der Höhepunkt deiner Einkommensentwicklung noch lange nicht erreicht. Denn mit einigen Jahren Praxiserfahrung sollten für dich mindestens 3.150 Euro möglich sein. Langfristig ist in diesem Bereich aber bei voraussichtlich 3.300 Euro geldmäßig Schluss. Das sind dann 57 Prozent mehr als zu Anfang.
Bekanntlich kann das Gehalt massiv von der Region abhängen, in der man zu Hause ist. Das wird vor allem dann entscheidend, wenn es irgendwann in Zukunft um Familie und die eigenen vier Wände geht. Schauen wir also zum Ende auf die Lohnchancen, die man als Fotodesigner oder Fotodesignerin in den jeweiligen Bundesländern hätte. Die Analyse zeigt: Da ist einerseits Hamburg, wo es mit derzeit 3.400 Euro den lukrativsten Einkommensdurchschnitt gibt. Pro Jahr sind das gut 40.800 Euro. Und da ist am anderen Ende Sachsen-Anhalt, wo das Gehalt mit knapp 2.050 Euro im Monat doch deutlich geringer ausfällt. Genau genommen sind es 40 Prozent weniger. Bleibt nur noch anzumerken, dass wir dir alles Gute für die Berufswahl wünschen.
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Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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