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Ausbildung zum/zur Flugbegleiter:in: Gehalt

Dauer: 1,5 bis 3,5 Monate
Einstiegsgehalt: Ungefähr 1.690 Euro
Ausbildungstyp: Ausbildungsprogramm

Ausbildung zum/zur Flugbegleiter:in: Mit diesem Gehalt kannst du rechnen

Im Laufe einer betriebsinternen Ausbildung zum Flugbegleiter oder zur Flugbegleiterin (früher auch als Steward oder Stewardess bekannt) bekommst du in der Regel kein Gehalt. Tatsächlich verlangen einige Airlines eine Eigenbeteiligung, die je nach Anbieter zwischen 1.500 und 8.000 Euro liegen kann. Doch keine Sorge: Diese Investition lohnt sich. In der 1,5 bis 3,5 Monate dauernden Ausbildungszeit erwirbst du wertvolle Kenntnisse und praktische Erfahrungen, die dir nach der bestandenen Abschlussprüfung attraktive Karrierechancen eröffnen.

Die Ausbildungszeit kann durchaus anspruchsvoll sein. Doch umso erfreulicher ist es, wenn sich dein Einsatz später auch finanziell auszahlt. Aber wie viel verdient man denn nun als Flugbegleiter:in im Monat? Mit den erworbenen Kenntnissen und Erfahrungen startest du nach der Flugbegleiter:innen-Ausbildung mit einem Einstiegsgehalt von rund 1.690 Euro brutto pro Monat. Im Laufe deiner Karriere steigt dein Gehalt dann deutlich an und eröffnet dir eine solide finanzielle Perspektive.

Als Steward oder Stewardess können die Gehälter nach der Ausbildung je nach Region und Erfahrung stark variieren. Hamburg liegt mit einem Durchschnittsgehalt von rund 2.900 Euro brutto pro Monat an der Spitze – das entspricht etwa 34.800 Euro jährlich. Im oberen Quartil der Branche sind Gehälter von bis zu 2.961 Euro brutto möglich. Am anderen Ende der Skala befinden sich Brandenburg mit 2.150 Euro und Thüringen mit 2.000 Euro brutto monatlich. Diese Unterschiede machen deutlich, wie entscheidend die Wahl deines Arbeitsstandorts für dein Einkommen sein kann. Plane daher deinen Karriereweg auch unter diesem Gesichtspunkt.

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Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.