Ob der erste Schritt in die berufliche Karriere für dich von Erfolg gekrönt sein wird, hat mit zahlreichen Aspekten zu tun. Sehr bedeutend ist zum Beispiel das Gehaltsthema, bei dem du jedoch während einer Ausbildung zum Podologen oder zur Podologin erst mal leer ausgehen würdest. Der Grund: Da es sich um eine Schulausbildung handelt, bekommst du während der zwei Jahre bis zu den letzten Prüfungen normalerweise keine Kohle. Sozusagen als Ausgleich dafür erwirbst du aber klasse Einblicke in den Beruf, die das Geldverdienen an deinem späteren Arbeitsplatz immens vereinfachen. Und das muss ja das Ziel sein. Also kann es nicht schaden, den Blick jetzt schon mal auf deine Verdienst-Chancen nach dem Abschluss zu lenken. Dazu findest du nachfolgend weitere Infos.
Damit du siehst, dass sich dein Lernwille auszahlt, erreichst du nach dem Abschluss eine viel höhere Einkommensklasse. Ausgehen kannst du nun pro Monat von etwa 1.600 Euro, was im Vergleich zum Ende deiner Ausbildungsperiode beinahe einem Lottogewinn entspricht. Außerdem zeigen neue Analysen, dass für dich mit einigen Jahren Praxiserfahrung sogar 2.350 Euro möglich sind. Das klingt doch schon mal ganz akzeptabel. Alles andere wird dann massiv dadurch beeinflusst, wie sehr du dich im Job bewährst.
Man sollte auch darüber informiert sein, dass der spätere Wohnort Vor- und Nachteile beim Einkommen nach sich ziehen kann. Schauen wir also zum Ende dieses Beitrags auf die Verdienstmöglichkeiten, die man als Podologe oder Podologin in einzelnen Bundesländern hätte - ein wichtiges Thema. Der Vergleich offenbart: Da ist zunächst Hamburg, wo es mit aktuell 2.400 Euro den höchsten Einkommensdurchschnitt gibt. Jährlich wären das gut und gerne 28.800 Euro. Schlusslicht ist dagegen Sachsen-Anhalt, wo der Lohn mit etwa 1.900 Euro im Monat doch spürbar unattraktiver ist. 21 Prozent weniger sind es exakt gesprochen. Bleibt nur noch zu wünschen, dass dir dein Beruf viel Zufriedenheit und Freude bereiten wird.
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Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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