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Examen

Du möchtest Jura oder Medizin studieren? Dann musst du dich früher oder später mit dem Staatsexamen auseinandersetzen. Anders als beim Bachelor- und Master-System wirst du hier von einer staatlichen Behörde geprüft. Diese Prüfungen sind kein Klacks, aber mit viel Fleiß und Motivation auf jeden Fall machbar. Hier erfährst du alles Wichtige zu den Examen in Deutschland.

Was ist ein (Staats-)Examen?

Der Oberbegriff des Examens bedeutet erst einmal nichts weiter als Prüfung. Im deutschsprachigen Raum ist damit aber häufig die Abschlussprüfung am Ende eines Studiums gemeint. Machst du einen Bachelor- oder Masterabschluss ist das in den meisten Fällen das Verfassen einer schriftlichen Bachelor- oder Masterarbeit. Diese Prüfungen erfolgen damit direkt an der Hochschule und werden von einem Hochschul-Gremium abgenommen.

Bei einigen Studiengängen wartet dagegen das sogenannte Staatsexamen auf dich. Wie der Name schon verrät, wird diese Prüfung von einer staatlichen Behörde abgenommen. Dazu gehören die Fächer Jura bzw. Rechtswissenschaften, Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Lebensmittelchemie und in einigen Bundesländern auch Lehramt. Das hat einen ganz bestimmten Grund: So kann für die anschließende Berufsausübung als Ärztin oder Arzt, Rechtsanwält:in oder Pharmazeut:in eine gewisse staatliche Kontrolle und damit ein bestimmter Qualitätsstandard gewährt werden. Diese vom Staat regulierten Berufe sind häufig mit besonders viel Verantwortung verbunden. Während die Abschlussprüfungen im Bachelor- und Master-System von Hochschule zu Hochschule variieren, sind die Prüfungen im Staatsexamen im selben Bundesland immer gleich. Beispielsweise schreiben alle Medizin-Student:innen aus Nordrhein-Westfalen zur gleichen Zeit das gleiche Staatsexamen. Anders als bei einem Bachelor oder Master sammelst du hier auch keine ECTS-Punkte und Noten über das gesamte Studium hinweg, die am Ende alle zu einem gewissen Teil in die Abschlussnote einfließen. Zwar warten auch in einem Studiengang mit Staatsexamen regelmäßig Klausuren auf dich, am Studienende zählt allerdings fast nur deine Note aus den Staatsexamen.

Erstes und zweites (und drittes) Staatsexamen

Wenn vom Staatsexamen die Rede ist, handelt es sich nicht nur um eine Prüfung. Student:innen der oben genannten Fächer müssen sowohl ein erstes als auch ein zweites (und manchmal auch ein drittes) Staatsexamen bestehen, um ihren akademischen Grad zu erhalten. Das erste bzw. bei Medizin das zweite ist dabei in der Regel das nervenaufreibendste. Studierst du beispielsweise Rechtswissenschaften, legst du nach neun Semestern (Regelstudienzeit) das erste Staatsexamen ab. Dafür hast du zwei Versuche. Danach folgt das sogenannte Referendariat, also die eigentliche praktische Ausbildung, an dessen Ende sich die zweite Staatsprüfung anschließt. Mittlerweile gibt es allerdings auch Jura-Studiengänge, die du mit einem Bachelor bzw. Master of Law abschließen kannst. Diese Studienmöglichkeit wird meist an privaten Hochschulen angeboten. Hier spezialisierst du dich meist schon von Beginn an auf ein bestimmtes Rechtsgebiet wie Wirtschaftsrecht, Sozialrecht oder Steuerrecht. Wenn du also schon genau weißt, in welchem juristischen Bereich du arbeiten möchtest, aber keine Lust auf die Form des Staatsexamens hast, könnte das womöglich eine gute Alternative für dich sein. Diese Unterteilung in erstes und zweites Staatsexamen sowie das Referendariat bzw. die praktische Ausbildung dazwischen gilt ebenso für Lehramt – zumindest in solchen Bundesländern wie Bayern, wo der Studiengang nicht auf Bachelor und Master umgestellt wurde.

Bei den medizinischen Studiengängen ist das ein wenig anders geregelt. Hier kommt mit dem sogenannten Physikum noch eine dritte staatliche Prüfung hinzu. Die findet bereits nach vier oder fünf Semestern statt und stellt den Übergang vom vorklinischen zum klinischen Teil dar. Nach diesem ersten Staatsexamen in der Medizin folgt das zweite nach zehn Semestern. Dieses "Hammerexamen" verlangt dein gesamtes angesammeltes Wissen aus den vorherigen fünf Jahren ab. Aber keine Sorge: Bist du immer am Ball geblieben, ist dieses Examen zwar eine Herausforderung, aber keine Hürde. Statt dem Referendariat schließt sich in der Medizin das Praktische Jahr (PJ) an. Hier arbeitest du schon in der Klinik und durchläufst dabei mehrere Fachbereiche, bevor du abschließend das mündliche dritte Staatsexamen ablegst.

Bachelor/Master vs. Staatsexamen

Auf den ersten Blick wirkt das Staatsexamen im Vergleich zum Bachelor- und Master-System erst einmal wie ein riesiger Spielverderber. Statt regelmäßig Prüfungen abzulegen, die alle in die Gesamtnote einfließen, kommt es hier allein auf ein bis zwei "Hammerexamen" an. Du musst also auf den Punkt fit sein und kannst dir maximal einen Ausrutscher erlauben. Hinzu kommt, dass gerade diese Studiengänge oftmals einen hohen Numerus Clausus aufweisen. Ohne Top-Abitur ist es also deutlich schwieriger, einen Studienplatz zu bekommen – aber nicht unmöglich.

Hast du einen der beliebten Studienplätze ergattert, zeigt sich, dass das Staatsexamen dennoch einige Vorteile aufweist. So ist diese Studienform bereits lange erprobt. Auch wenn es zu Beginn kompliziert erscheint, kannst du dir sicher sein, dass dein Studium strukturiert und nach eindeutigen Vorgaben abläuft. Das kann bei vielen Bachelor-Studiengängen, die noch relativ neu und unerprobt sind, ganz anders aussehen. Du weißt also genau, was dich wie und wann erwartet. Dazu gehört auch, dass du einen festen Stundenplan erhältst und dir deine Kurse nicht selbst zusammenstellen musst. Am Ende deines Studiums hast du nicht irgendeinen, sondern einen staatlich geprüften Abschluss in der Tasche. Damit stehen dir zurecht tolle Berufswege offen. Du kannst also besonders stolz auf dich sein und eines ist garantiert: Die Strapazen haben sich ausgezahlt!

"Examiniert" bei Ausbildungsberufen

Der Begriff "examiniert" taucht gelegentlich auch bei einigen anderen Berufsbezeichnungen auf. Auch hier bedeutet er nicht viel mehr als "vom Staat geprüft". Besonders häufig findet man beim Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger:in noch die Bezeichnung der examinierten Pflegefachkraft. Hierbei handelt es sich lediglich um einen Zusatz bzw. eine Alternativbezeichnung. Denn alle Pflegefachkräfte müssen so oder so einen staatlich anerkannten Abschluss absolvieren. Oftmals wird die Zusatzbezeichnung eher verwendet, um den Beruf vom dem des:der Gesundheits- und Krankenpflegehelfer:in abzugrenzen.

 

Du hast richtig Lust bekommen, nach der Schule durchzustarten und vielleicht sogar deinen Studienweg mit Staatsexamen zu gehen? Dann findest du bei uns viele weitere Informationen rund um das Studium und die Bewerbung dafür. So ein Studiengang mit Staatsexamen ist dagegen gar nichts für dich? Dann schaue dich in unserer Rubrik Studieren nach Themen nach spannenden Alternativen um.