Die Arbeit als Detektiv
Warten, beobachten, ermitteln
Kohle vom Staat gibt’s für deine Eltern auch dann, wenn du studierst oder in der Berufsausbildung bist. Aber wer bekommt eigentlich Kindergeld und vor allem wie lange? Wie hoch ist das Kindergeld aktuell und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit man das Kindergeld während der Ausbildung oder auch im Studium erhält? Wir beantworten dir die häufigsten Fragen rund ums Thema Kindergeld.
Das Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung, die der Staat den Eltern oder Erziehungsberechtigten ab dem Zeitpunkt der Geburt gewährt, um die Grundbedürfnisse der Kinder in unserem Land zu decken. Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt und soll sicherstellen, dass alle Kinder unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie Unterstützung erhalten.
Der Antrag auf Kindergeld ist zunächst die Voraussetzung für die staatliche Förderung. Woher soll der Staat sonst wissen, wohin das Geld fließen soll?
Das Kindergeld beantragen können grundsätzlich alle, die mit ihrem Kind oder ihren Kindern einen Wohnsitz in Deutschland haben. Dazu gehören neben den leiblichen Eltern auch Adoptiveltern, Stiefeltern, Großeltern und Pflegeeltern.
Voraussetzung ist in der Regel, dass der antragstellende Elternteil seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Aber auch ausländische Staatsangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld erhalten.
Beim Thema Kindergeld gibt es folgende Voraussetzungen, die erfüllt sein sollten, damit du bzw. deine Eltern Anspruch darauf haben:
Erfüllen mehrere Elternteile (leibliche Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Großeltern, Pflegeeltern) für ein Kind die Anspruchsvoraussetzungen, wird das Kindergeld selbstverständlich nur an einen Elternteil ausgezahlt. Vollwaisen können auch für sich selbst Kindergeld erhalten, wenn kein Adoptiv-, Stief-, Groß- oder Pflegeelternteil Anspruch auf Kindergeld hat.
Grundsätzlich hast du Anspruch auf Kindergeld bis zur Volljährigkeit, also bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es gibt zwei Ausnahmen, in denen das Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen auch noch nach dem 18. Lebensjahr gezahlt wird.
Wenn das Kind arbeitslos oder arbeitssuchend ist, kann Kindergeld auch bis zum 21. Geburtstag bezogen werden. Die zweite Möglichkeit besteht, wenn sich das Kind in einer Ausbildung befindet (z. B. Schulausbildung, betriebliche Ausbildung, Sprachausbildung im Ausland, Praktikum, Studium) oder einen anerkannten Freiwilligendienst (Volontariat) leistet. In diesem Fall kann das Kindergeld sogar bis zum 25. Geburtsjahr gezahlt werden.
Zusammenfassend kann man also sagen, dass du das Kindergeld während der Ausbildung bekommst und auch während des (dualen) Studiums Anspruch auf Kindergeld hast.
Sobald dann das Ergebnis der Abschlussprüfung bekannt ist, endet der Anspruch. Seit der Abschaffung der Wehrpflicht und des Zivildienstes gibt es keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs über das 25. Lebensjahr hinaus. Wer sich also freiwillig verpflichtet, erhält kein Kindergeld.
Die Regelung über die genaue Höhe des Kindergeldes wurde in den letzten Jahren immer wieder angepasst. Seit 2024 erhalten alle Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten bedingungslos und pauschal 250 Euro Kindergeld für jedes Kind. Bis 2023 war dies anders und die genaue Höhe des Zuschlags variierte von Kind zu Kind.
Darüber hinaus ist für einige Familien ab 2024 sicherlich auch der Kinderzuschlag von bis zu 292 Euro (also als Gesamtsumme, mit dem Kindergeld zusammen) interessant. Diesen gibt es als Ergänzung zum Kindergeld. Ein Anspruch besteht, wenn die Eltern zwar ihren eigenen Bedarf decken können, nicht aber den des Kindes. Auch für diesen Zuschlag gibt es einige weitere Voraussetzungen, z. B. dass für das Kind ohnehin Kindergeld beantragt wurde.
Der Antrag auf Kindergeld ist schriftlich bei der zuständigen Familienkasse zu stellen. Die entsprechenden Formulare findest du auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit. Das passende Formular kannst du ganz einfach online ausfüllen. Anschließend musst du es nur noch ausdrucken und persönlich unterschreiben. Wenn du ein gültiges ELSTER-Zertifikat hast, kannst du den Kindergeldantrag sogar online stellen.
Gut zu wissen: Wenn du es aus irgendeinem Grund nicht geschafft hast, das Kindergeld direkt nach der Geburt zu beantragen, kannst du es auch rückwirkend beantragen. In Deutschland wird das Kindergeld bis zu sechs Monate rückwirkend gezahlt.
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