Merken

Kindergeld - Wer bekommt es?

Kohle vom Staat gibt’s für deine Eltern auch dann, wenn du studierst oder in der Berufsausbildung bist. Wir erklären dir, wie das mit dem Kindergeld funktioniert.

Wer kriegt Kindergeld?

Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Großeltern und Pflegeeltern. Voraussetzung ist, dass der antragstellende Elternteil in Deutschland wohnt oder sich hier gewöhnlich aufhält. Erfüllen für ein Kind mehrere Elternteile (leibliche, Adoptiv-, Stief-, Groß-, Pflegeeltern) die Anspruchsvoraussetzungen, wird Kindergeld natürlich nur einem Elternteil gezahlt. Vollwaisen können für sich selbst Kindergeld bekommen, wenn keine Adoptiv-, Stief-, Groß-, oder Pflegeelternteil Anspruch auf Kindergeld haben.

Bis wann wird gezahlt?

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ab dem 18. bis zum 25. Lebensjahr wird diese Unterstützung fortgesetzt, solange sich das Kind in einer Ausbildung (Schulausbildung, betriebliche Ausbildung, Sprachausbildung im Ausland, Praktikum, Volontariat, Studium) befindet. Sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung bekannt sind, erlischt der Anspruch. Seit der Abschaffung der Wehrpflicht und des Zivildienstes gibt es keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs über das 25. Lebensjahr hinaus. Wer sich also freiwillig verpflichtet, bekommt kein Kindergeld.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Kindergeld wird ab 2021 monatlich in folgender Höhe gezahlt:

  • für das erste Kind 219 Euro
  • für das zweite Kind 219 Euro
  • für das dritte Kind 225 Euro
  • für jedes weitere Kind 250 Euro

Wie funktioniert das mit dem Antrag?

Der Antrag auf Kindergeld muss bei der zuständigen Familienkasse schriftlich gestellt und unterschrieben werden. Die passenden Formulare gibt es auf den Seiten der Agentur für Arbeit.