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Gehalt als Sozialassistent/in

Dauer: 24 Monate
Einstiegsgehalt: Zwischen 2.500 und 2.900 Euro
Ausbildungstyp: Schulische Ausbildung

So viel Gehalt bekommst du als Sozialassistent:in

Dies ist eine schulische Ausbildung – das heißt, in der Regel erhältst du während der Ausbildung zum/zur Sozialassistent:in kein Ausbildungsgehalt. Du musst auf andere Möglichkeiten zurückgreifen: Finanziere deine Ausbildung beispielsweise durch einen Mini-Job oder beziehe eine Förderung. Dafür bietet sich beispielsweise das sogenannte Schüler-BAFöG an, durch das dich der Staat in der Ausbildung unterstützt. Die Höhe des Schüler-BAföGs variiert dabei je nach Schulart und Wohnsituation:

  • Bei den Eltern wohnend: 276 € pro Monat
  • Nicht bei den Eltern wohnend: 666 € pro Monat

Als fertige:r Sozialassistent:in bekommst du nach der Ausbildung natürlich ein Gehalt. Das liegt zum Einstieg in der Regel zwischen 2.500 und 2.900 Euro pro Monat. Und wie viel verdient man als Sozialassistent:in mit mehr Erfahrung und besseren Qualifikationen? Natürlich sollte dein Gehalt im Laufe der Zeit ansteigen. Oft wirst du in diesem Bereich nach Tarif bezahlt – dein Gehalt wird durch einen Tarifvertrag bestimmt, der durch eine Gewerkschaft ausgehandelt wurde. Darin ist auch festgelegt, wann und in welcher Höhe dein Gehalt ansteigt. Im öffentlichen Dienst kann die tarifliche Vergütung im Beruf Sozialassistent:in beispielsweise zwischen 2.500 bis 3.600 Euro betragen.

Dein Gehalt als Sozialassistent:in variiert je nach Arbeitgeber:in, Region und Berufserfahrung. In privaten Haushalten oder bei privaten Trägern kannst du oft ein höheres Gehalt erzielen als in öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten oder Wohnheimen. Zudem unterscheidet sich der Verdienst eines/einer Sozialassistent:in je nach Bundesland. Laut der Bundesagentur für Arbeit liegt das mittlere Monatsgehalt bei 2.994 Euro brutto.

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Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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