Die Ausbildungzur Rettungssanitäter:in dauert in der Regel drei bis vier Monate und besteht aus theoretischen und praktischen Einheiten. Während dieser Zeit steht dir keine klassische Ausbildungsvergütung zu. Stattdessen musst du mit Ausbildungskosten zwischen 2.000 und 4.000 Euro rechnen. Einige Träger übernehmen die Kosten jedoch ganz oder teilweise, vor allem im öffentlichen Dienst. Alternativ kannst du Förderprogramme wie Bildungsgutscheine oder Aufstiegs-BAföG nutzen, um die finanzielle Belastung zu verringern.
Nach der Ausbildung startest du als Rettungssanitäter:in im Rettungsdienst. Dein Gehalt richtet sich oft nach Tarifverträgen, etwa dem TVöD. Je nach Träger und Region unterscheidet sich das Einstiegsgehalt deutlich. Durchschnittlich kannst du mit einem Einstiegsgehalt von 3.200 Euro rechnen. In kommunalen Einrichtungen oder bei Wohlfahrtsverbänden liegen die Gehälter meist über dem Durchschnitt.
Mit wachsender Erfahrung steigt dein Gehalt auf rund 3.800 €, während Spitzenverdiener:innen auch bis zu 4.300 € brutto pro Monat erreichen. Wenn du in tarifgebundenen Einrichtungen arbeitest, profitierst du zusätzlich von regelmäßigen Lohnerhöhungen und Zulagen für Nacht-, Wochenend- oder Bereitschaftsdienste.
Das Gehalt als Rettungssanitäter:in hängt stark vom Bundesland ab. In Nordrhein-Westfalen verdienst du durchschnittlich rund 3.800 €, während es in Hamburg nur etwa 3.330 € sind. Das höchste Gehalt ist gibt es in Rheinland-Pfalz mit ca. 4.110 € und das niedrigste in Berlin mit knapp 2.820 €. Im Vergleich zu anderen Jobs ist die Gehaltslücke zwischen Ost und West mit gut 6% eher gering, aber dennoch vorhanden. Mecklenburg-Vorpommern sticht als ostdeutsches Bundesland mit hohem Durchschnittsverdienst und Berlin als westdeutsches Bundesland mit niedrigem Durchschnittsverdienst hervor.
Unsere interaktive Karte zeigt dir die Durchschnittsgehälter pro Bundesland – klick dich durch und vergleiche!
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Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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