Für dich kann eine Ausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau ein wegweisender Aufbruch in die Arbeitswelt sein. Hinzu kommt, dass dir im Anschluss an die drei Jahre auch in puncto Gehalt ganz gute Zeiten bevorstehen. Während der Ausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau zahlt dir die Einrichtung, an der du deine Praxisphasen absolvierst, eine monatliche Ausbildungsvergütung. An Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, erhalten Auszubildende beispielsweise folgende Entgelte (monatlich brutto):
Hat man die Ausbildung endlich gemeistert, möchte man natürlich mit einem guten Gehalt ins Arbeitsleben starten. Solltest du in dieser Phase nicht nach Tarif bezahlt werden, müsstest du deinen Lohn allerdings mit deinen Vorgesetzten aushandeln - ein völlig neuer Erfahrungswert. Eine weitere schlechte Nachricht: Arbeitest du in einer Einrichtung, die keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen hat, verdienst du im Schnitt etwas weniger.
Die folgenden Vergleichsdaten demonstrieren dir, was du in etwa erwarten kannst. Hier der Überblick: Ab Berufsstart würdest du momentan nach der tariflichen Bruttogrundvergütung als Pflegefachmann oder Pflegefachfrau mindestens 2.800 bis 3.300 Euro (Quelle: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)) erhalten. Dank deiner Zuverlässigkeit sind dann mit einigen Jahren beruflicher Erfahrung nochmals ordentliche Lohnsteigerungen möglich. Spannend ist verständlicherweise, wo es einen später mal hin verschlägt - aus beruflichen und privaten Gründen. Deshalb der Hinweis, dass man als Pflegefachmann oder Pflegefachfrau je nach Standort mit beträchtlichen Einkommensunterschieden rechnen muss.
Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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