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Gehalt als Maskenbildner/-in

Dauer: 12 - 36 Monate
Einstiegsgehalt: 1.600 Euro
Ausbildungstyp: Klassische duale Ausbildung

Gehalts-Check: Das verdienst du als Maskenbildner:in

Wenn du dich für eine duale Ausbildung als Maskenbilder:in entschieden hast, wird deine Ausbildungsvergütung von deinem Arbeitgeber gezahlt. In Deutschland unterscheidet sich das Ausbildungsgehalt danach, ob du deine Ausbildung im öffentlichen Dienst oder im privaten Rundfunk absolvierst.

Beispiel öffentlicher Dienst (monatlich brutto):

1.043 Euro1.093 Euro1.139 EuroGehalt zum AusbildungsbeginnDurchschnittliches GehaltGehalt zum Ausbildungsende© Einstieg GmbH

Beispiel Privatrundfunk (monatlich brutto):

735 Euro802 Euro906 EuroGehalt zum AusbildungsbeginnDurchschnittliches GehaltGehalt zum Ausbildungsende© Einstieg GmbH

Nach dem Abschluss: endlich finanziell durchstarten!

Hast du Spaß an dem Gedanken, dir nach dem erfolgreichen Abschluss jede Menge schöne Dinge zu kaufen? Eine eigene Wohnung zum Beispiel? Dann dürfte vor allem die nachfolgende Analyse spannend für dich sein. Sie zeigt dir nämlich, was du als Maskenbildner oder Maskenbildnerin so an Geld bekommst. Dein Einkommen hängt nun davon ab, in welcher Branche und in welcher Region du beschäftigt bist. Du kannst grundsätzlich mit einem Einstiegsgehalt zwischen 1.600 und 2.200 Euro rechnen. Mit steigender Berufserfahrung und zusätzlichen Weiterbildungen kann dein Lohn weiter ansteigen.

Regional kann es zu Gehaltsunterschieden kommen. Solltest du in Mecklenburg-Vorpommern leben, kannst du mit einem durchschnittlichen Lohn von 1.842 Euro rechnen. Hast du deinen Wohnsitz jedoch in Hessen, sind durchschnittlich 2.622 Euro drin. Die durchschnittlichen Gehälter für Maskenbildner:innen kannst du Land für Land der interaktiven Deutschlandkarte entnehmen.

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Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.