Eine Ausbildung zum Kaufmännischen Assistenten oder zur Kaufmännischen Assistentin im Büro kann für dich ein wegweisender Aufgalopp in die Berufswelt sein. Hinzu kommt, dass dir nach den zwei Jahren auch in puncto Gehalt ordentliche Perspektiven und Gehälter winken. Genau das muss logischerweise das Ziel sein. Dann die schlechte Info: Da die komplette Ausbildung an einer Schule stattfindet, verdienst du normalerweise bis zum Abschluss kein Geld. Das ist komplett anders als bei den dualen Ausbildungen und Studiengängen, die es für eine Vielzahl der sonstigen Berufsentscheidungen gibt. Dort geht es mit dem monatlichen Geldverdienen nämlich auf Anhieb los, wobei die Gehaltsniveaus bis zum Abschluss normalerweise nur für die Basis reichen.
Nach der nicht immer ganz einfachen Phase deiner Ausbildung soll es auch kohle-technisch nach oben gehen. Schließlich bringst du jetzt die Erfahrungen und Kenntnisse mit, die es für ein angemessenes Monatsgehalt braucht. Realistisch sind für dich als Kaufmännische Assistentin oder Kaufmännischer Assistent zunächst rund 2.250 Euro pro Monat, was aber noch nicht das Maximum ist.
Man sollte auch wissen, dass der zukünftige Wohnort Vorteile beim Einkommen mit sich bringen kann. Daher ist spannend, wie viel Geld man als Kaufmännische Assistentin oder Kaufmännischer Assistent in den jeweiligen Bundesländern verdient. Diese Ergebnisse haben wir gesammelt: Platz eins belegt aktuell das Land Hamburg, wo es pro Monat durchschnittlich 3.650 Euro zu verdienen gibt. Das wären jährlich 43.800 Euro. Sachsen-Anhalt ist dazu der entgegengesetzte Fall, denn die Region landet mit einem durchschnittlichen Lohn von 2.500 Euro auf Platz 16. Insgesamt macht das pro Monat 1.150 Euro weniger als in Hamburg - eine ganz schöne Differenz. Bleibt zu wünschen, dass du schon bald deinen Traumberuf gefunden hast.
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Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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