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Gehalt als Kaufmännische/r Assistent/in für Betriebsinformatik

Dauer: 30 Monate
Einstiegsgehalt: Ungefähr 3.350 Euro
Ausbildungstyp: Schulische Ausbildung

Gehalt: Wie viel verdienst du als Kaufmännische/-r Assistent/-in für Betriebsinformatik?

Die Ausbildung zur Kaufmännischen Assistentin oder zum Kaufmännischen Assistenten kann für dich ein wegweisender Auftakt in die Arbeitswelt sein. Zudem kannst du davon ausgehen, dass dir im Anschluss an die zweieinhalb Jahre auch kohle-technisch gute Aussichten bevorstehen. Nun der weniger schöne Teil: Bei dieser Variante der schulischen Ausbildung bekommst du normalerweise bis zum Abschluss kein Geld. Also ein erheblicher Unterschied zu den dualen Studiengängen und Ausbildungen, die es für eine Vielzahl der sonstigen Berufsentscheidungen in Deutschland gibt. Hierbei werden normalerweise Löhne gezahlt, mit denen man sich zumindest das Wichtigste erlauben kann.

Ohne jeden Zweifel kann die Ausbildung manchmal weniger amüsant sein, das gehört einfach dazu. Daher ist umso schöner, dass sich deine Leistungsbereitschaft danach auch finanziell bezahlt macht. Denn nun ermöglichen dir all die Erfahrungen, die du dir erarbeitet hast, eine völlig andere Ausgangslage. Als Kaufmännische Assistentin oder Kaufmännischer Assistent erwarten dich erst einmal ungefähr 3.350 Euro im Monat.

Die Gehälter können für dich als Kaufmännische Assistentin oder Kaufmännischer Assistent je nach Standort deutlich voneinander abweichen. Aus Sicht der Bundesländer verzeichnet aktuell Baden-Württemberg mit einem Durchschnittseinkommen von 5.450 Euro pro Monat das höchste Lohnniveau. Macht etwa 65.400 Euro im Jahr. Im Gegensatz dazu bekommt man in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern am wenigsten. Denn dort gibt es lediglich 3.400 Euro bzw. 3.400 Euro. Festzuhalten bleibt damit: Finanziell ist es beileibe nicht unwichtig, wo du später lebst.

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Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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