Merken

Film- und Videoeditor:in: Gehalt

Dauer: 3 Jahre
Einstiegsgehalt: Ungefähr 2.665 Euro
Ausbildungstyp: Klassische duale Ausbildung

Film- und Videoeditor:in: Dein Gehalt während der Ausbildung

Die Ausbildung zum/zur Film- und Videoeditor:in wurde 2020 mit der Ausbildung zum/zur Mediengestalter:in Bild und Ton zusammengelegt. Die Ausbildungsvergütung variiert je nach Betrieb, Region und Tarifvertrag. Eine Orientierung bietet der Südwestrundfunk (SWR), wo die Vergütung für alle Ausbildungsberufe einheitlich geregelt ist. Aktuell beträgt die monatliche Ausbildungsvergütung beim SWR 1.307 Euro im ersten Jahr, 1.370 Euro im zweiten Jahr und 1.428 Euro im dritten Jahr. Allerdings zählt der SWR als öffentlich-rechtlicher Sender zu den größeren und besser zahlenden Ausbildungsbetrieben. In kleineren oder weniger bekannten Unternehmen kann die Vergütung niedriger ausfallen.

Film- und Videoeditor:in: Dieses Gehalt erwartet dich nach der Ausbildung

Nach deinem Ausbildungsabschluss stehen wichtige Entscheidungen an – etwa, für wen und wo du arbeiten möchtest. Sicher ist: Dein Gehalt verbessert sich deutlich im Vergleich zur Ausbildungszeit. Zum Einstieg verdienst du rund 2.665 Euro pro Monat. Als Film- und Videoeditor:in hast du also einen Beruf mit einem soliden Einstiegsgehalt. Mit ein paar Jahren Berufserfahrung kannst du jedoch deutlich mehr verdienen – bis zu 4.062 Euro sind möglich. Im Durchschnitt liegt das Gehalt als Film- und Videoeditor:in bei 3.222 Euro.

Zum Schluss stellt sich die spannende Frage, wie sich das Gehalt regional unterscheidet. Je nach Bundesland gibt es teilweise deutliche Abweichungen. So liegt das durchschnittliche Gehalt in Baden-Württemberg bei 3.442 Euro, in Nordrhein-Westfalen bei 3.069 Euro und in Bayern bei 3.222 Euro.

Your browser does not support SVG

---------------
Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.