Als Fachpraktiker:in für Pferdewirt absolvierst du eine dreijährige Ausbildung, die sich an Menschen mit Behinderungen richtet und in der Landwirtschaft oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt wird. Die Ausbildungsvergütung variiert je nach Ausbildungsbetrieb und Bundesland. In einigen Fällen wird die Ausbildung durch Leistungen vom Rehabilitationsträger unterstützt. Es ist wichtig, sich vor Ausbildungsbeginn über die genauen Vergütungsmodalitäten zu informieren.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kannst du mit einem Einstiegsgehalt von etwa 3.120 Euro brutto pro Monat rechnen. Mit zunehmender Berufserfahrung steigt dein Gehalt: Nach 3 bis 5 Jahren Berufstätigkeit liegt das durchschnittliche Gehalt als Fachpraktiker:in für Pferdewirt bei rund 3.490 Euro. Mit über zehn Jahren Erfahrung kannst du ein Spitzengehalt von bis zu 3.900 Euro erreichen. Diese Gehaltssteigerungen hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Größe des Betriebs, die Region und zusätzliche Qualifikationen.
Das Gehalt als Fachpraktiker:in für Pferdewirt unterscheidet sich spürbar je nach Bundesland – teilweise um mehr als 600 Euro im Monat. Spitzenreiter ist Baden-Württemberg mit einem Durchschnittsgehalt von rund 3.660 Euro, dicht gefolgt von Hessen und Hamburg. Am unteren Ende liegen Mecklenburg-Vorpommern mit ca. 3.010 Euro und Sachsen-Anhalt mit ungefähr 3.050 Euro. Diese Differenzen haben klare Ursachen: In westlichen Bundesländern sind die Lebenshaltungskosten höher, aber auch das Lohnniveau. Gleichzeitig gibt es dort mehr große Reitställe, Zuchtbetriebe oder pferdesportnahe Einrichtungen, die höhere Löhne zahlen. In strukturschwächeren Regionen wie Teilen Ostdeutschlands ist die Nachfrage nach Fachpersonal geringer – und das schlägt sich im Verdienst nieder. Für dich bedeutet das: Bist du flexibel beim Wohnort, kannst du durch einen Standortwechsel deutlich mehr verdienen.
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Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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