Aktuell stünde dir im Verlauf des dreijährigen Studiums zum Elektrotechniker oder zur Elektrotechnikerin ein monatliches Durchschnittsgehalt von 850 Euro zur Verfügung - sehr wahrscheinlich dein erstes festes Einkommen. Dein Verdienst tritt allerdings nicht auf der Stelle, sondern steigt stufenweise. Werden zum Start deines dualen Studiums noch rund 750 Euro gezahlt, erhältst du den Höchstwert von 950 Euro erst im Jahr des Abschlusses. Dein Gehaltszuwachs beläuft sich damit auf gut 27 Prozent. Als finanzieller Einstieg klingt das doch eigentlich ganz gut.
Nach den anstrengenden Jahren deines dualen Studiums soll es auch finanziell spürbar besser werden. Das kommt dann genau auf dich zu: Erreichbar sind für dich als Elektrotechniker oder Elektrotechnikerin zum Start um die 2.650 Euro pro Monat, was aber noch erheblich entwicklungsfähig ist. In der Folge kannst du nämlich mithilfe von Zusatzqualifikationen sehr konsequent an deinen Gehaltsaussichten arbeiten. Etwa 4.150 Euro pro Monat sollten so in diesem Berufsfeld auf Dauer realisierbar sein.
Blicken wir zum Schluss noch auf die regionalen Einkommensunterschiede, mit denen man als Elektrotechniker oder Elektrotechnikerin konfrontiert wird. Ist logischerweise wichtig, weil du gegebenenfalls in ein paar Jahren ganz woanders leben wirst. Geldmäßig wäre dann vor allem Bremen ein guter Ort zum Leben: In dem Bundesland wird in diesem Berufszweig mit einem Durchschnittseinkommen von etwa 4.550 Euro pro Monat das beste Gehalt gezahlt. Übrigens gefolgt von Hamburg mit 4.300 Euro. Ganz unten liegt hingegen Thüringen, wo es mit durchschnittlich 2.700 Euro weniger lukrativ ist. Genau ausgedrückt ist dies verglichen mit Platz eins eine Lücke von 41 Prozent. Die interaktive Deutschlandkarte zeigt die detaillierten Ergebnisse. Wir wünschen alles Gute bei der Berufswahl!
Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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