Merken

Gehalt als Bühnentänzer/in

Dauer: 30 Monate
Einstiegsgehalt: Ungefähr 2.650 Euro
Ausbildungstyp: Schulische Ausbildung

Schlüsselthema Gehalt: Wie viel bekommst du als Bühnentänzer/-in?

Im Verlauf einer Berufsausbildung zum Bühnentänzer oder zur Bühnentänzerin bekommst du normalerweise keine Knete. Ist unschön, aber leider nicht zu ändern, weil du es hier mit einer Ausbildung in Schulform zu tun hast. Als Belohnung erwirbst du in den zweieinhalb Ausbildungsjahren jedoch spitzenmäßige Kenntnisse und Erfahrungswerte, die dir die Jobsuche nach deinen letzten Prüfungen viel leichter machen. Bis dahin verhilft dir unter Umständen ein 450-Euro-Job zu ein bisschen Extra-Einkommen. Außerdem gibt es etwas Unterstützung durch deine Eltern ja sicherlich auch noch.

Keine Frage: Die Ausbildung kann manchmal ziemlich öde Tage haben, das gehört einfach dazu. Umso angenehmer ist, dass sich dein Ehrgeiz im Anschluss auch finanziell auszahlt. Denn von jetzt an gewähren dir all die Kenntnisse, die du dir erarbeitet hast, eine komplett andere Basis. Als Bühnentänzer oder Bühnentänzerin erwarten dich erst einmal gut 2.650 Euro pro Monat.

Spannend ist verständlicherweise, wohin man später einmal ziehen wird. Stundenlange Fahrten zur Arbeit machen jedenfalls keinen Spaß. Deshalb wollen wir zum Schluss beleuchten, dass man als Bühnentänzer oder Bühnentänzerin je nach Standort mit deutlichen Gehaltsunterschieden rechnen muss. Im Ergebnis sieht das dann so aus: Das beste Gehaltsniveau bekommt man mit 4.050 Euro monatlich aktuell in Rheinland-Pfalz. Am schlechtesten ist die Situation dagegen in Mecklenburg-Vorpommern, wo der Lohndurchschnitt bei knapp 3.300 Euro liegt. Auf den Geldbeutel wirken sich diese Unterschiede verständlicherweise speziell langfristig aus. Unsere Deutschlandkarte zeigt alle anderen Länderinfos.

Your browser does not support SVG

---------------
Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
---------------