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Gehalt als Automatenfachmann/-frau - Automatenmechatronik

Dauer: 36 Monate
Einstiegsgehalt: Ungefähr 3.760 Euro
Ausbildungstyp: Klassische duale Ausbildung

Gehälter im Vergleich: So viel verdienen Automatenfachmänner und -frauen im Fachbereich Automatenmechatronik während der Ausbildung

Wenn du eine duale Ausbildung zum/zur Automatenfachmann/-frau in der Fachrichtung Automatenmechatronik beginnst, bekommst du normalerweise eine Ausbildungsvergütung. Diese fällt je nach Betrieb, Region und Tarifvertrag unterschiedlich aus. Im Schnitt erhältst du im ersten Jahr etwa zwischen 680 Euro und 850 Euro brutto monatlich. Im zweiten Jahr steigt das Gehalt auf bis zu 900 Euro und im dritten Jahr bis auf 950 Euro brutto monatlich.

Welches Lohnniveau erwartet dich nach dem Abschluss deiner Ausbildung zum/zur Automatenfachmann/-frau in der Fachrichtung Automatenmechatronik?

Nach der Ausbildung startet dein Gehalt als Automatenfachmann/-frau im Fachbereich Automatenmechatronik deutlich höher als während der Lehre. Du fragst dich: Wie viel verdienen Automatenfachmänner und -frauen? Dein Einstiegsgehalt liegt bei durchschnittlich 3.760 Euro brutto pro Monat. Mit wachsender Erfahrung steigt dein Gehalt weiter: Nach ein paar Jahren erreichst du im Schnitt rund 4.660 Euro brutto im Monat. In technisch anspruchsvollen Branchen oder größeren Betrieben sind auch über 5.700 Euro brutto im Monatmöglich.

Regionale Gehaltsunterschiede als Automatenfachmann/-frau im Fachbereich Automatenmechatronik

In Ostdeutschland verdienen Fachleute mit der Fachrichtung Automatenmechatronik im Schnitt etwa 3.800 Euro brutto/Monat. Im Westen liegt der Durchschnitt eher bei 4.900 Euro brutto monatlich. Das zeigt ein deutliches Ost‑West‑Gefälle.

Die interaktive Gehaltskarte zeigt dir, wo dein Gehalt besonders hoch ausfallen kann, etwa im Süden Deutschlands.

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Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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