Bevor deine eigentliche Laufbahnausbildung beginnt, arbeitest du bereits im Justizvollzug. Du bist zunächst für bis zu drei Jahre im Tarifbeschäftigungsverhältnis angestellt und versiehst aktiv Dienst im Allgemeinen Vollzugsdienst. Das bedeutet: Du arbeitest im regulären Vollzugsalltag mit, sammelst praktische Erfahrung und bewährst dich im Einsatz. In dieser Zeit erhältst du ein monatliches Einstiegsgehalt von etwa 2.884 Euro brutto (Entgeltgruppe 4 TV-L). Nach einer Einweisungszeit von drei bis sechs Monaten steigt dein Einkommen auf rund 3.053 bis 3.615 Euro brutto (Entgeltgruppe 6 TV-L). Erst nach dieser Praxisphase startest du in die eigentliche Ausbildung zum Beamten oder zur Beamtin im Allgemeinen Vollzugsdienst. Die hier genannten Werte beziehen sich auf Referenzdaten aus Nordrhein-Westfalen und dienen als Orientierung.
Während deiner Ausbildung erhältst du Anwärterbezüge nach dem jeweiligen Landesbesoldungsgesetz. Dein monatliches Grundgehalt beträgt zuzüglich eines aktuell gewährten Sonderzuschlags von 70 Prozent rund 2.549 Euro brutto. Zusätzlich bekommst du in der Regel eine allgemeine Stellenzulage von bis zu 133,75 Euro sowie einen Dienstkleidungszuschuss von derzeit 35,00 Euro monatlich. Dadurch liegt dein Gehalt als Beamter/Beamtin im Allgemeinen Vollzugsdienst in der Ausbildung bereits deutlich über vielen anderen Ausbildungsvergütungen in Deutschland.
Nach deiner erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung steigst du mit der Besoldungsgruppe A 7 ein, wodurch sich dein Gehalt weiter erhöht. Das monatliche Einstiegsgehalt beträgt mindestens ca. 3.110 Euro brutto. Mit beruflicher Erfahrung erhöht sich dieser Betrag weiter. Als Beamter oder Beamtin profitierst du zusätzlich von geringeren Sozialabgaben im Vergleich zu tariflich Beschäftigten. Dadurch bleibt dir netto mehr von deinem Bruttogehalt. Außerdem kannst du vermögenswirksame Leistungen und gegebenenfalls (Familien-)Zuschläge erhalten.
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