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Ausbildung als Justizfachangestellte /r

Dauer: 36 Monate
Einstiegsgehalt: Ungefähr 2.000 Euro
Ausbildungstyp: Klassische duale Ausbildung

Das machst du in der Ausbildung

  • Du lernst alles rund um die Organisation und Verwaltung der Büroarbeiten in Gerichten und bei Staatsanwaltschaften.
  • Du erfährst den Unterschied zwischen Zivilprozess-, Zwangsvollstreckungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren.
  • Du hältst Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit ein.
  • Du weißt, wie du Kosten berechnest und einziehst. Außerdem nimmst du Rückerstattungen von Vorschüssen vor.
  • Du kennst dich immer besser mit Insolvenzen, Ehe- und Familiensachen sowie Nachlassgerichtsverfahren aus.
  • Du nimmst an Verhandlungen und Vernehmungen teil.
  • Du arbeitest im öffentlichen Dienst.

Fakten

Abschluss
Mittlerer Schulabschluss
Art der Ausbildung
Klassische duale Ausbildung
Verkürzung möglich?
Ja.
Einstiegsgehalt
Ungefähr 2.000 Euro
Vergütung
Zwischen 925 und 1050 Euro
Ausbildungsdauer
36 Monate

Der Beruf im Detail

Was erwartet dich in dem Job?

Justizfachangestellte sind bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften für viele Aufgaben in der Verwaltung zuständig. Dabei haben sie mit unterschiedlichen Fachgebieten zu tun. Sie übernehmen beispielsweise organisatorische Aufgaben rund um Zwangsvollstreckungen, Vormundschaften, Nachlassverfahren sowie Zivil-, Straf- und Ordnungswidrigkeitsprozesse. Sie berechnen, vermerken und überwachen Fristen, verwalten gerichtliche Akten, beglaubigen Schriftstücke und nehmen Eintragungen in Grundbüchern oder Handelsregistern vor. Stehen Gerichtsverhandlungen an, übernehmen Justizfachangestellte deren Vorbereitung. Zudem laden sie die beteiligten Parteien ein. Neben der Bearbeitung des Posteingangs sind die Experten für juristische Vorgänge auch dafür zuständig, angefallene Gebühren in Rechnung zu stellen. Und natürlich wissen sie auch, ob der eingeforderte Betrag wirklich zeitnah eingegangen ist.

In ihrem Arbeitsalltag arbeiten Justizfachangestellte eng mit Rechtsanwälten, Notaren, Richtern und Rechtspflegern zusammen. Sind sie in einer Servicestelle tätig, informieren und beraten sie Bürger vor Ort, per E-Mail und auch telefonisch.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Eine Voraussetzung, um als Justizfachangestellter arbeiten zu können, ist die dreijährige duale Berufsausbildung. Das bedeutet, dass die Ausbildung zum Justizfachangestellten sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule stattfindet. Während der Lehre übernimmst du im Unternehmen nach und nach alle Aufgaben, die dich auch im späteren Berufsleben erwarten. Du beschäftigst dich zum Beispiel mit folgenden Fragen: Wie unterscheiden sich Zivilprozesse von Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren? Wie wichtig ist Datensicherheit? Laufen Kostenberechnungen ab? Welche Informations- und Kommunikationstechniken können Justizfachangestellte nutzen? In der Berufsschule besuchst du Unterricht in allgemeinbildenden Fächern. Zudem wirst du auch in berufsspezifischen Lernfeldern unterrichtet, unter anderem in der Mitwirkung von Strafverfahren und im rechtlichen Handeln in Beruf und Gesellschaft.

Vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres legst du eine Zwischenprüfung ab, in der du einen schriftlichen Test bestehen musst.  Die Abschlussprüfung erfolgt am Ende deiner Ausbildung zum Justizfachangestellten. Sie besteht aus einer schriftlichen Abfrage der Prüfungsthemen "Gerichtliche  Verfahrensabläufe", "Büroorganisation" sowie "Wirtschafts- und Sozialkunde". Außerdem führst du zwei praktische Arbeitsaufgaben in den Fächern "Textverarbeitung" und "Fallbezogene Rechtsanwendung" durch.

Wie hoch ist das Gehalt?

Du möchtest wissen, welches Gehalt dich während der Ausbildung im Durchschnitt erwartet? Auf unserer Seite rund ums Gehalt findest du alle wichtigen Informationen. Außerdem zeigen wir dir, mit welchem Gehalt du nach der Ausbildung rechnen kannst und welche regionalen Unterschiede möglich sind.

Was musst du mitbringen?

Möchtest du eine Ausbildung zum Justizfachangestellten machen, musst du auf dem Papier keinen Mindestschulabschluss vorweisen können. Laut Bundesagentur für Arbeit bringen Ausbildungsanfänger allerdings folgenden Schulabschluss mit:
Hauptschulabschluss: 1%
mittlerer Bildungsabschluss: 34%
Hochschulreife: 65%

Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung zur / zum Justizfachangestellten müssen folgende Voraussetzung erfüllen:
•   Mittlerer Schulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss
•    In Einzelfällen werden auch Bewerberinnen oder Bewerber mit Hauptschulabschluss eingestellt; die Ausbildungszeit verlängert sich dann auf drei Jahre.

Weil du viele Schriftstücke und Protokolle erstellen musst, ist es wichtig, dass du dich gut mit der deutschen Sprache auskennst. Grammatik und Rechtschreibung sollten dir also ein Begriff sein. Mathe spielt bei der Berechnung von Kosten und Gebühren eine große Rolle. Und weil du nah am Gesetz arbeitest, solltest du auch ein Interesse an rechtlichen Themen mitbringen. In deinem Arbeitsalltag wirst du mit vielen Menschen zu tun haben –  dementsprechend offen, und freundlich solltest du sein. Und weil dein Job eine verwaltend-organisatorische Tätigkeit ist, musst du selbstverständlich ein gewisses Interesse am Planen und ein Talent für Ordnung und Struktur haben. Außerdem solltest du bereit sein, bei anstehenden Terminen auch mal Überstunden zu machen. Wenn eine Frist abläuft, kann es nämlich auch mal stressig werden und deinen vollen Einsatz erfordern.

Wie sind die Aufstiegschancen?

Um keine neuen Entwicklungen in deinem Arbeitsbereich zu verpassen, haben Justizfachangestellte eine große Auswahl an Weiterbildungsmöglichkeiten.

  • Beispielsweise kannst du dich in Themengebieten wie Öffentliche Verwaltung, Verwaltungsrecht oder Kommunikative Kompetenzen fortbilden lassen.
  • Eine andere Möglichkeit für den beruflichen Aufstieg ist die Weiterbildung zum Betriebswirt für Recht oder Verwaltungsfachwirt.
  • Auch durch ein Studium kannst du dir weitere Karrierechancen erarbeiten, beispielsweise durch ein Bachelorstudium im Fach Rechtswissenschaft oder Verwaltungsmanagement.

Für Justizfachangestellte besteht außerdem die Möglichkeit der Weiterqualifizierung zur Gerichtsvollzieherin / zum Gerichtsvollzieher oder zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt. Dabei kann bei vorhandenen Voraussetzungen ein Wechsel in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgen.

Einstieg Reality-Check

Fit in Mathe

Fit in Deutsch

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