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BAB - die Berufsausbildungsbeihilfe erklärt

Die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, ist die Ausbildungsförderung für Azubis. Mit ihr unterstützt der Staat junge Menschen in der Ausbildung. Sie hat den Zweck, jungen Menschen trotz finanzieller Schwierigkeiten eine angemessene berufliche Ausbildung zu ermöglichen. Erfahre hier mehr darüber, welche BAB-Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sein müssen und wie man BAB beantragt. 

BAB-Voraussetzungen

Du möchtest eine Ausbildung machen und finanziell auf eigenen Beinen stehen? Dann hilft dir die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit der Berufsausbildungsbeihilfe. Für die BAB müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt sein:

  • Gefördert wirst du in der Regel nur in der Erstausbildung.
  • Du musst einen Ausbildungsvertrag für eine staatlich anerkannte Ausbildung vorweisen können.
  • Die Ausbildungsförderung erhältst du nur dann, wenn der Ausbildungsbetrieb nicht in der Nähe des Wohnsitzes deiner Eltern liegt und du deshalb nicht ohne eine eigene Wohnung in der Nähe der Ausbildungsstätte auskommst. Ausnahme: Wer älter als 18 Jahre oder verheiratet ist (oder war) bzw. in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist (oder war) oder mindestens ein Kind hat, kann auch BAB erhalten, wenn er nicht bei den Eltern aber in der Nähe des Elternhauses lebt.
  • Außerdem dürfen dir die erforderlichen Mittel für den Lebensunterhalt, die Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb, die sonstigen Aufwendungen und die Lehrgangskosten nicht aus anderen Quellen zur Verfügung stehen.
  • Ausländische Antragssteller können nur unter bestimmten Bedingungen für die Ausbildungsförderung berücksichtigt werden.

Die BAB hängt von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen ab.

HEY

Ausschlusskriterien sind dagegen, wenn du bereits Leistungen von einer anderen Behörde erhältst oder eine schulische Ausbildung machst. In diesen Fällen hast du leider keinen Anspruch auf BAB.

Höhe der BAB berechnen

Erfüllst du all diese Bedingungen, kannst du bei der Bundesagentur für Arbeit BAB beantragen. Dafür benötigst du deinen Ausbildungsvertrag sowie ein Dokument, dass deine monatliche Ausbildungsvergütung nachweist. Außerdem solltest du deine Jahreslohnbescheinigung des vorletzten Kalenderjahres bereithalten.

Die Höhe der BAB hängt von zwei Faktoren ab:

  • deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und
  • dem anzurechnenden Einkommen (deine Ausbildungsvergütung plus das Einkommen deiner Eltern, jeweils exklusive eines Freibetrags).

Zunächst wird dein monatlicher Bedarf ermittelt, also festgestellt, wie viel Geld du für deinen Lebensunterhalt während der Ausbildung benötigst. Dafür werden eine Mietpauschale, Kosten für Arbeitskleidung, Fahrtkosten für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und für Heimfahrten zu den Eltern addiert. Dazu kommt eine Pauschale, die etwa so hoch ist, dass sie für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags ausreicht: der sogenannte Grundbedarf.

Die Berufsausbildungsbeihilfe erhältst du nur dann, wenn deine Ausbildungsvergütung und andere Einnahmequellen geringer sind als dein errechneter monatlicher Bedarf, und deine Eltern (oder dein Ehepartner) nicht genug verdienen, um dich finanziell unterstützen zu können.

Um festzustellen, wie viel Geld du über deine Ausbildungsvergütung hinaus brauchst, wird bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe in einem ersten Schritt deine Ausbildungsvergütung von deinem Gesamtbedarf abgezogen. Anschließend wird das Einkommen deiner Eltern (und, falls vorhanden, deines Ehepartners) herangezogen. Wenn das Einkommen deiner Eltern gering ist und unter einer bestimmten Grenze (der so genannten Freibetragsgrenze) liegt, zahlt dir die Arbeitsagentur jeden Monat den Betrag, den du brauchst, um die Lücke zwischen deiner Ausbildungsvergütung und dem für dich ermittelten Gesamtbedarf zu schließen.

Ist das Einkommen deiner Eltern etwas höher als der Freibetrag, verringert sich deine BAB. Und wenn das Einkommen deiner Eltern sogar deutlich über dem Freibetrag liegt, bekommst du wenig oder gar keine BAB. 

Davon hängt der BAB-Freibetrag ab

Die tatsächliche Höhe hängt von mehreren Umständen ab. Aktuell zahlt die die Bundesagentur maximal 781 Euro für Lebenshaltung und Miete. Zusätzlich können auch noch Fahrtkosten übernommen werden.

Die Freibetragsgrenze ist an das Einkommen deiner Eltern gekoppelt und hängt zudem davon ab, ob sie verheiratet sind und zusammenleben oder dein Vater bzw. deine Mutter alleinstehend ist. Außerdem spielt eine Rolle, ob deine Eltern neben dir noch weitere Kinder haben, die sie finanziell unterstützen.

Freibetragsgrenzen für das Einkommen der Eltern: 

  • Eltern, verheiratet und zusammenlebend: 1.605 Euro
  • Elternteil, alleinstehend:  1.070 Euro
  • Stiefelternteil:  535 Euro
  • Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte, die keine förderungsfähige Ausbildung absolvieren:  485 Euro

Freibetragsgrenzen für Ehepartner (und gleichgeschlechtliche Lebenspartner):

  • Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner: 1.145 Euro
  • Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte, die keine förderungsfähige Ausbildung absolvieren: 520 Euro

Wichtig: Im Netz gibt es sehr viele Seiten mit Zahlen in puncto BAB-Höchstsätze und Freibeträge. Am besten ist es, wenn du dich direkt auf der Website der Bundesagentur für Arbeit umschaust. Dort kannst du den BAB-Rechner nutzen und dir eine unverbindliche Berechnung ausgeben lassen.

Berufsausbildungsbeihilfe: BAB-Beispielrechnung

Um die BAB noch besser nachvollziehen zu können, möchten wir dir an dieser Stelle noch ein Beispiel zeigen, wie sich die BAB in einem fiktiven Fall berechnen lässt. So funktioniert die BAB-Berechnung:

Laura,18, wohnte bislang bei seinen ihren Eltern in Potsdam, hat nun aber einen Ausbildungsplatz zur Chemikantin in Cottbus gefunden. Dort hat sie auch ein Zimmer angemietet. Ihre monatliche Ausbildungsvergütung beträgt im ersten Jahr 500 Euro. Lauras Gesamtbedarf setzt sich wie folgt zusammen:

- Grundbedarf: 781 Euro
- Bedarf für Arbeitskleidung: 15 Euro
- Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsplatz: 49 Euro
- Fahrtkosten für Familienheimfahrt: 56 Euro

= Gesamtbedarf: 901 Euro

Dieser Gesamtbedarf wird nun dem anzurechnenden Einkommen von Lauras Eltern gegenübergestellt. Von Lauras Ausbildungsvergütung (500 Euro) werden 80 Euro Freibetrag abgezogen. Damit beträgt das anzurechnende Einkommen 420 Euro. Es wird nun vom Gesamtbedarf (901 Euro) abgezogen, was 481 Euro ergibt.

Nun nimmt man das Einkommen der Eltern (3.100 Euro) und zieht davon den Freibetrag ab. Es ergibt sich insgesamt ein Freibetrag der Eltern von 3.271 Euro. Damit liegt das Einkommen der Eltern unter den Freibeträgen und wird deshalb nicht angerechnet. Würde das Elterneinkommen die Freibeträge übersteigen, blieben davon 50 Prozent anrechnungsfrei.

= BAB: 481 Euro

Letztlich erhält Laura neben ihrer Ausbildungsvergütung vom Betrieb also noch insgesamt rund 481 Euro BAB von der Arbeitsagentur.

Dauer und Antrag der BAB

Anspruch auf BAB besteht für die Dauer der beruflichen Ausbildung. Über den Anspruch wird in der Regel für 18 Monate entschieden. Um die BAB zu erlangen, musst du einen Antrag bei der für dich zuständigen Arbeitsagentur stellen. Sie kann zwar auch noch nach Beginn der Ausbildung beantragt werden, wird aber rückwirkend nur ab Beginn des Monats gezahlt, in dem du alle Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe beantragt hast.

Mehr Infos zur BAB gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit. Mit einem BAB-Rechner kannst du dort ermitteln, ob du alle Voraussetzungen für die BAB erfüllst und sich ein Antrag lohnt.