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24. März 2006  
Rechtswissenschaft in Köln

Deutsch-englischer Doppelabschluss

Die Uni Köln und das University College London bieten ein vierjähriges englisch-deutsches Studienprogramm für Studienanfänger der Rechtswissenschaften an. Das Studium findet jeweils zur Hälfte in Köln und London statt und schließt mit dem englischen Bachelor of Laws und dem deutschen Baccalaureus Legum ab.

Die Uni Köln und das University College London bieten seit  dem Wintersemester ein vierjähriges englisch-deutsches Studienprogramm für Studienanfänger der Rechtswissenschaften an. Die Teilnehmer, je vier Studierende der Universität zu Köln und des University College London, studieren die ersten beiden Jahre an dem renommierten University College London und wechseln dann an die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln. Dort kann die zweite Hälfte des Programms in vier Semestern absolviert werden. Erfolgreiche Absolventen erwerben zwei akademische Grade: den Bachelor of Laws (LL.B.) des University College London und den Baccalaureus Legum der Universität zu Köln. Anschließend kann das rechtswissenschaftliche Studium in Köln fortgesetzt und das juristische Staatsexamen abgelegt werden.

Beurlaubung möglich

Die Teilnehmer müssen eingeschriebene Studierende der Universität zu Köln für den Studiengang Rechtswissenschaft sein. Für drei der vier Semester, die in England studiert werden, kann man sich in Köln beurlauben lassen. Um die Teilnahme bewerben können sich Abiturienten, die im kommenden Semester ihr Studium beginnen wollen. Studienleistungen, die vor Beginn des Programms erbracht worden sind, können jedoch auf die für den Abschluss des Programms erforderlichen Leistungen angerechnet werden.

Die für den Studienabschnitt am University College London fälligen Studiengebühren (ca. 3000 Pfund pro Jahr), werden auf Darlehensbasis bis nach Abschluß der Ausbildung und Eintritt ins Berufsleben gestundet. Eventuelle Sponsoren stehen nur noch für Zuschüsse zum Lebensunterhalt zur Verfügung.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Teilnahme an dem deutsch-englischen Studienprogramm sind hervorragende Englisch-Kenntnisse und die besondere Eignung für das binationale Studium der Rechtswissenschaft. Beides wird für Teilnehmer, die sich in Deutschland bewerben, in einem Zulassungsverfahren an der Universität zu Köln festgestellt. Das Zulassungsverfahren besteht aus:


- einer schriftlichen Bewerbung,

- einem schriftlichen Test und

- einem mündlichen Prüfungsgespräch.

Der nächste Anmeldeschluss ist jeweils Anfang Mai.

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