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26. August 2011  
Studiengebühren nach Bundesländern

Wo müssen Studenten zahlen?

Studiengebühren sind in Deutschland wieder auf dem Rückzug. Immer mehr Bundesländer schaffen sie wieder ab. Wir zeigen, welche Bundesländer Studiengebühren erheben – und welche nicht.
Landkarte

© PhotoCase.com

Begriffserklärung:

Allgemeine Studiengebühren sind Gebühren, die für jeden Studierenden ab dem ersten Fachsemester gelten.

Als Langzeitstudiengebühren bezeichnet man Gebühren, die erst ab dem Erreichen eines bestimmten Semesters gezahlt werden müssen.

Allgemeine Studiengebühren gibt es in:

  • Baden-Württemberg: Aktuell noch 500 Euro pro Semester. Die neue Regierung aus Grünen und SPD, die im Mai 2011 ihre Arbeit aufgenommen hat, hat jedoch die Abschaffung der Studiengebühren zum Sommersemester 2012 beschlossen.
  • Niedersachsen: 500 Euro pro Semester
  • Nordrhein-Westfalen: Aktuell noch bis zu 500 Euro pro Semester. Interessant: Die Hochschulen dürfen hier selbst entscheiden, ob sie Studiengebühren erheben oder nicht. Die Mehrzahl der Hochschulen hat sich jedoch für die Erhebung entschieden. Ab dem Wintersemester 2011/2012 wird es in NRW dann keine Studiengebühren mehr geben.
  • Hamburg: In Hamburg zahlen Studierende pro Semster aktuell noch 375 Euro. Eingezogen werden die Beiträge nach dem Examen, und zwar erst ab einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro. Die neue SPD-Alleinregierung bereitet jedoch die Abschaffung der Studiengebühren zum Wintersemester 2012/2013 vor.
  • Bayern: bis zu 500 Euro pro Semester. An Fachhochschulen zahlt man mindestens 100 Euro, an Unis mindestens 300 Euro.
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Langzeitstudiengebühren gibt es in:

  • Bremen: In Bremen müssen Studenten erst ab dem 15. Semester Studiengebühren zahlen, und zwar 500 Euro pro Semester. Alle anderen müssen pro Semester 50 Euro Verwaltungsgebühren zahlen.
  • Sachsen-Anhalt: 500 Euro bei Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als 4 Semester
  • Thüringen: 500 Euro bei Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als 4 Semester
  • Rheinland-Pfalz: Rheinland-Pfalz erhebt (noch) Langzeitstudiengebühren. Wer die Regelstudienzeit um das 1,75-fache überschreitet, muss ab diesem Zeitpunkt 650 Euro pro Semester zahlen. Im August 2011 kündigte das Bildungsministerium an, diese Gebühren zum Sommersemester 2012 abschaffen zu wollen.
  • Niedersachsen: 600 Euro bei Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als 4 Semester, ab dem 7. Semster drüber kostet es 700 Euro, ab dem 9. Semester 800 Euro.
     

Keinerlei Studiengebühren aufs Erststudium erheben derzeit:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein
  • Hessen
  • Saarland
Schlagworte:
 
StudiengebührenStudienfinanzierungBafög

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