Welche Rechte haben Ferienjobber?
Die Sommerferien nutzen viele Schüler und Studenten, um mit einem Ferienjob die eigene Haushaltskasse zu füllen. Rechtlich steht ihnen dabei sogar Urlaub zu.
Neben der Schule darf jeder arbeiten, der mindestens 15 Jahre alt ist. Leichte Arbeiten dürfen aber auch schon 13-Jährige übernehmen, wenn die Eltern zustimmen. Beispielsweise darf man als 13-Jähriger einmal wöchentlich Prospekte verteilen.
Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Chemikalien, Lärm oder Maschinen mit einem hohen Unfallrisiko (zum Beispiel Gabelstapler) sind hingegen bis zum 18. Geburtstag nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es nur für Jugendliche, die eine Lehre in einem Bereich machen, in dem solche Tätigkeiten anfallen.
Ferienjobber haben die gleichen Arbeitsrechte wie angestellte Arbeiter
Wer in den Ferien arbeitet, wird dafür auch bezahlt. Dabei regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz, unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen. Ferienjobber haben zum Beispiel ein Recht auf eine genauso lange Mittagspause wie angestellte Arbeiter: ab viereinhalb Stunden Arbeit darf diese eine halbe Stunde, ab sechs Stunden Arbeit eine ganze Stunde betragen.
Grundsätzlich ist ein Ferienjob sozialversicherungsfrei, was heißt, dass der Arbeitgeber keine Sozialabgaben zahlen muss.Wenn der Lohn allerdings 896 Euro im Monat überschreitet, fallen Steuern an. Diese werden aber in der Regel im Folgejahr zurückgezahlt.
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