Welche Rechte haben Ferienjobber?
Die Sommerferien nutzen viele Schüler und Studenten, um mit einem Ferienjob ihre Haushaltskasse zu füllen. Rechtlich steht ihnen dabei sogar Urlaub zu.
Neben der Schule darf jeder arbeiten, der mindestens 15 Jahre alt ist. Leichte Arbeiten dürfen aber auch schon 13-Jährige übernehmen, wenn die Eltern zustimmen. Zum Beispiel dürfte ein 13-Jähriger einmal wöchentlich Prospekte verteilen. Kellnern oder in Kinos arbeiten darf man erst ab 18.
Auch Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Chemikalien, Lärm oder Maschinen mit einem hohen Unfallrisiko (zum Beispiel Gabelstapler) sind bis zum 18. Geburtstag nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es nur für Jugendliche, die eine Lehre in einem der Bereiche machen.
Ferienjobber haben die gleichen Arbeitsrechte wie angestellte Arbeiter
Wer in den Ferien arbeitet wird dafür auch bezahlt -anders als bei einem Praktikum. "Daher gelten grundsätzlich die arbeitsrechtlichen Regeln", erklärt der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt. Das bedeutet, dass Ferienjobber zum Beispiel die gleichen Mittagspausen haben müssen wie angestellte Arbeiter: ab fünfeinhalb Stunden Arbeit eine Viertelstunde, ab sieben Stunden Arbeit eine halbe Stunde.
Grundsätzlich sind Ferienjobber sozialversicherungsfrei, das heißt der Arbeitgeber muss keine Sozialabgaben zahlen. Wenn Studenten aber außerhalb der Semesterferien mehr als 20 Stunden arbeiten, greift die volle Versicherungspflicht in allen Sozialversicherungszweigen. Prinzipiell haben auch Ferienjobber einen Urlaubsanspruch nach Tarifvertrag, wenn sie länger als 31 Tage durchgängig im Betrieb arbeiten.
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